Schulrecht - Recht der Eltern zwangsweise gegen das Land durchgesetzt

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Recht ist durchgesetzt: Lehrer und Schüler in Schule Siersleben

Seit dem 10. September 2020 findet der Unterricht an der Grundschule in Siersleben wieder mit Lehrern statt. Das Landesschulamt hat endlich die Lehrer an die Schule abgeordnet.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt bereits letzte Woche festgestellt hat, dass das Landesschulamt die Lehrer für die Schule spätestens am 9. September 2020 bereitzustellen hat, da die Grundschule nicht geschlossen ist, hat das Land Sachsen-Anhalt versucht, den Beschluss zu unterwandern. Dem hat das Verwaltungsgericht einen Riegel vor geschoben: Es hat dem Landesschulamt ein Zwangsgeld für den Fall angedroht, dass es sich weiter weigert, die Gerichtsentscheidung umzusetzen.

Das Gericht hat Recht zu sprechen und das hat es getan

Herr Rechtsanwalt Stiehler hat dem Verwaltungsgericht am 9. September 2020 mitgeteilt, dass aufgrund fragwürdiger Argumente des Landes keine Lehrer von diesem nach Siersleben gesendet worden waren. Beim Gericht wurde von ihm beantragt, gegen das Land, vertreten durch das Landesschulamt, ein Zwangsgeldanzudrohen und notfalls auch festzusetzen, sollte sich dieses weiter weigern, endlich tätig zu werden.

Das Gericht hat innerhalb von Stunden das Zwangsgeld angedroht

Die Eltern der Schüler von Siersleben haben damit nicht nur binnen zwei Wochen in mehreren Eilverfahren sowohl gegen die Stadt Gerbstedt, der Siersleben angehört, und das Land gewonnen. Sie haben gesehen, dass ihre Gerichtsentscheidungen etwas wert sind. Und sie haben insbesondere erlebt, dass diese Entscheidungen auch mit dem des Gericht im Wege der Zwangsvollstreckung auch gegen das Bundesland Sachsen-Anhalt durchgesetzt werden können.

Der Rechtsstaat funktioniert.



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