Sie sind unzufrieden mit Ihrem Rechtsanwalt?

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Mit diesem Rechtstipp wollen wir Sie über einige immer wiederkehrende Fallkonstellationen aufklären und erste Möglichkeiten darstellen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Rechtsanwalt nicht (mehr) voll hinter Ihnen und Ihrem Fall steht oder sonstigen Grund für Beanstandungen gibt. Auch soll aufgezeigt werden, wie Sie Probleme mit Ihrem Rechtsanwalt klären oder den Weg zur Kündigung des Mandats vorbereiten können.

In unserer beruflichen Praxis kommen zu uns viele Mandanten, die mit der Arbeit Ihres Rechtsanwalts unzufrieden sind. Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Anwaltshaftungsrecht haben wir naturgemäß hauptsächlich mit Fallgestaltungen zu tun, in denen die Mandatsbearbeitung nicht optimal verlaufen ist – nicht selten haben wir Fälle zu bearbeiten, in denen dem Mandanten durch fehlerhafte Mandatsbearbeitung sogar ein Schaden entstanden ist.

In diesem Beitrag wollen wir jedoch das Augenmerk auch auf (vermeintliche) Verfehlungen des Rechtsanwalts lenken, die in der Regel keinen Schadensersatzanspruch begründen. Die bloße Unzufriedenheit des Mandanten mit der Arbeitsweise kann vor einer vertieften Prüfung von Pflichtverletzungen lediglich ein Hinweis auf solche sein.

Einige Beispiele, die uns von Mandanten geschildert wurden:

  • „Ich bin unzufrieden mit meinem Rechtsanwalt, weil dieser nie erreichbar ist.“
  • „Mein Anwalt zahlt mir Fremdgeld, das mir zusteht, nicht aus.“
  • „Mein Rechtsanwalt ruft nicht zurück und reagiert auch nicht auf meine Emails.“
  • „Mein Rechtsanwalt meldet sich nicht mehr bei mir.“
  • „Mein Anwalt kümmert sich nicht mehr um meinen Fall.“
  • „Mein Anwalt informiert mich nicht über mein Verfahren.“
  • „Mein Rechtsanwalt gibt mir keinen Termin.“
  • „Mein eigener Rechtsanwalt lässt seine Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren gegen mich festsetzen.“
  • „Mein Anwalt weigert sich, mir meine Unterlagen zurück zu geben. Mein Anwalt gibt die Handakte nicht heraus.“

Solche Vorhalte der Mandanten werfen sicher kein gutes Licht auf den betreffenden Anwalt. Durch solch eine Arbeitsweise verstößt der Rechtsanwalt mitunter auch gegen seine Berufspflichten. Über diese können Sie sich auf unserer Homepage informieren.

Will der Mandant darauf hinwirken, dass der Rechtsanwalt sein Fehlverhalten abstellt und das Mandat weiter betreut, so ist in der Regel Fingerspitzengefühl gefragt. Konfrontiert der Mandant den Rechtsanwalt direkt mit vermeintlichen Berufsrechtsverletzungen (auch wenn diese tatsächlich vorliegen), so dürfte die Mandatsbeziehung in der Regel hierdurch ggf. sogar nachhaltig gestört sein. Gleiches gilt, wenn sich der Mandant im laufenden Mandat bei der Rechtsanwaltskammer über den Anwalt beschwert. Nach unseren Erfahrungen sinkt die Wahrscheinlichkeit einer zielführenden und vor allem erfolgreichen Mandatsbearbeitung hierdurch rapide.

Nicht selten legt der betroffene Rechtsanwalt das Mandat nieder, was mit erheblichen Komplikationen für den Mandanten verbunden sein kann. Die Vertretung im laufenden Verfahren kann dabei ebenso gefährdet sein, wie die Einhaltung von Fristen. Außerdem muss der Mandant sich erneut einen Rechtsanwalt suchen, wobei die Suche nicht selten deswegen schwierig ist, weil viele Rechtsanwälte nur ungern ein laufendes Mandat übernehmen wollen, in dem der frühere Rechtsanwalt das Mandat niedergelegt hat.

Will der Mandant hingegen die Mandatsbeziehung beenden, gibt es mehrere Dinge zu beachten. Es wäre zu klären, wie die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung sichergestellt werden kann. Die Frage nach der Pflicht zur Vergütung des Rechtsanwalts ist im Zuge dessen ebenfalls zu klären, wie die praktisch relevante Frage, wie der Mandant an wichtige Unterlagen herankommt, die noch im Besitz des Rechtsanwalts sind.

Es besteht die Gefahr, dass sich der Mandant an dieser Stelle falsch oder zumindest taktisch unklug verhält!

Wir empfehlen daher, etwaige Verstöße zuvor verlässlich prüfen zu lassen, damit für einen etwaigen Vorhalt an den Rechtsanwalt auch eine stichhaltige Grundlage besteht. In solchen Fällen erarbeiten wir je nach Falllage mit dem Mandanten eine Strategie, wie das Mandat zu retten sein kann oder was genau zu tun ist, sollte dies nicht gewünscht sein oder sollten die Bemühungen nicht erfolgreich verlaufen.

In diesem Zusammenhang beraten wir unsere Mandanten gern auch zum Beschwerdeverfahren bei der Rechtsanwaltskammer oder zum Schlichtungsverfahren in Gebührenfragen oder vertreten Sie hierbei.

Eine ganz andere Frage ist jedoch, ob der Rechtsanwalt zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist oder ob seine Mandatskündigung berechtigt ist und ob der Rechtsanwalt trotzdem einen Vergütungsanspruch hat.

Für die Frage, ob der Rechtsanwalt sich schadensersatzpflichtig gemacht hat, verweisen wir an dieser Stelle auf unsere Übersicht zur Anwaltshaftung auf unserer Homepage.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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