Soka – lohnt sich ein Anwalt?

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Alltag am Gericht zeigt, dass viele Handwerker und Bauunternehmer sich bei einer Klage von einer Sozialkasse nicht von einem Anwalt vertreten lassen. Den Verfahren eilt der Ruf voraus, dass die Soka sowieso gewinnt und die Kosten für einen Rechtsbeistand deshalb meist unnötig sind. Teilweise wird auch dem Hausanwalt Vertrauen geschenkt, was aber auch in den wenigsten Fällen zu einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens führt.

Das Gericht terminiert regelmäßig eine Vielzahl von Fällen auf dieselbe Uhrzeit, wobei dann die Versäumnisurteile der Reihe nach ergehen, sozusagen abgehakt werden. Unterbrochen wird dieses Geschehen nur durch die Verfahren, in denen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt angezeigt ist.

Tatsächlich lässt sich durch eine erfahrene Vertretung aber in vielen Fällen eine deutliche wirtschaftliche verbesserte Situation für die Betroffenen schaffen. Voraussetzung ist aber, dass der Anwalt auf dem Gebiet Erfahrung hat. Selbst wenn grundsätzlich eine Beitragspflicht bestehen sollte, kann in vielen Fällen die Forderungshöhe dennoch deutlich gesenkt werden.

Dazu muss aber in der vom Gericht geforderten Art und Weise vorgetragen werden, sodass der Vortrag auch als Vortrag vom Gericht gewertet wird. Und hier besteht die Gefahr, wenn kein in den Sozialkassenverfahren erfahrener Anwalt unterstützt oder Betroffene sich sogar ohne Rechtsbeistand selbst vertreten. Die vom Gericht typischerweise ausgesprochenen Hinweise werden selten so verstanden, dass das Vorbringen und die eingereichten Unterlagen als ausreichender Vortrag gewertet würden.

So hatte beispielsweise eine Firma, die auf Laboruntersuchungen in Verbindung mit Wasserschäden spezialisiert ist und die notwendigen baulichen Maßnahmen auch selbst ausführt in der ersten Instanz verloren, trotz dass ein Anwalt zugezogen worden war. Einige Jahre später wurde diese Firma wieder von der Soka-Bau auf die Zahlung von Beiträgen verklagt. Trotz nachvollziehbarer Bedenken aufgrund der negativen Erfahrungen in der Vergangenheit hat sich die Firma entschieden sich erneut gegen die Klage zu wehren, diesmal mit einem erfahrenen Anwalt.

Diesmal führte ein sachgerechter Vortrag zu dem Ergebnis, dass gar keine Beitragspflicht besteht, da der zeitliche Anteil der Labortätigkeiten mehr als 50 % der Gesamtarbeitszeit der Mitarbeiter beansprucht. Der Anteil der baulichen Tätigkeit wurde also nicht als Schwerpunkt gewertet, so wie noch in dem Verfahren zuvor. Die Soka-Bau nahm die Klage zurück.

Sicherlich kann nicht in jedem Fall ein so wünschenswertes und eindeutiges Ergebnis erzielt werden. Er zeigt aber auf, dass auch bei vermeintlich schwierigen Konstellationen oft dennoch Aussichten auf einen positiven Ausgang bestehen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stefan Wupschahl

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten