Soldatenrecht: Entlassung aus der Bundeswehr– Erfahrungen eines Spezialisten

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Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) beabsichtigt, rechtsextreme Soldaten schneller als bisher aus der Bundeswehr zu entlassen. Das Verteidigungsministerium hat dem Kabinett nach SPIEGEL-Informationen vom 29.05.2020 (www.spiegel.de) eine entsprechende Änderung des Soldatengesetzes vorgelegt.

Demzufolge sollen Zeitsoldaten, die durch rechtsextreme Haltung oder schwere Straftaten wie den Besitz von Kinderpornografie aufgefallen sind, in Zukunft bis zum achten Dienstjahr ohne langwieriges Disziplinarverfahren fristlos entlassen werden können. In der Bundestagsdrucksache Nr. 19/22862 wird dazu ausgeführt:

„II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Mit den beabsichtigten Änderungen soll das Wehrdisziplinarrecht an die Anforderungen des Grundbetriebes der Streitkräfte und die unterschiedlichen Einsatzszenarien einschließlich der Herausforderungen an Streitkräfte im Bündnis-und Verteidigungsfall angepasst werden. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Neufassung des Entlassungstatbestandes des § 55 Absatz 5 des Soldatengesetzes (SG). Zukünftig soll es möglich sein, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit die die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllen, bis zum Ablauf des achten statt bisher vierten Dienstjahres fristlos zu entlassen, sofern es sich um besonders schwere Fälle handelt.“

Bisher ist eine kurzfristige Entlassung von Zeitsoldaten gemäß § 55 SG nur bis zum vierten Dienstjahr möglich. Demnach kann ein Soldat auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Die Entlassung von als Rechtsextremisten erkannten Zeitsoldaten habe zuletzt durchschnittlich zweieinhalb Jahre gedauert, schreibt das Ministerium der Verteidigung in der Vorlage als Begründung für die Gesetzesänderung.

Der Verfasser des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Christian Steffgen war von 2001-2015 als Empfehlungs- und Vertragsanwalt des DBwV mit Schwerpunkt in Strafverfahren, Disziplinarverfahren und Entlassungsverfahren als Spezialist tätig. Er ist Oberstleutnant der Reserve und aktiver Reservist. Nach dessen Einschätzung ziehen sich Disziplinarverfahren erfahrungsgemäß auch deshalb sehr lange, weil viele Richterstellen sehr lange nicht besetzt sind. Danach dauert es, bis die Verfahren von den Verwaltungsgerichten und Truppendienstgerichten aufgearbeitet sind. In seiner Kanzlei gibt es Fälle mit Taten aus den Jahren 2014/2015, die noch nicht einmal in erster Instanz verhandelt wurden.

Zahlreiche Entlassungsverfahren gegen die Bundeswehr konnte er für Soldaten gegen die Bundeswehr gewinnen. Die Soldaten erhielten dann Nachzahlungen bzw. Fördermaßnahmen durch den Berufsförderungsdienst.

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