Sorgerecht contra Ausweisung (neues Urteil des EuGH)

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Das Ausländerrecht in Deutschland ist momentan in Bewegung und die Tendenzen der letzten Jahre/Monate zeigen, dass es Menschen grundsätzlich eher erschwert werden soll, hier ein Bleiberecht zu erhalten. Letztlich sind dies auch Folgen der Flüchtlingswelle, die mit dieser allerdings nicht zwingend in Verbindung stehen. Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs schützt Eltern von minderjährigen Deutschen und Unionsbürgern nun etwas mehr.

EuGH: Sorgerecht schützt vor Ausweisung

Der EuGH hat in 2 Urteilen am 13.09.2016 entschieden, dass straffällige Ausländer (Nicht-EU-Bürger), die in der EU ein eigenes Kind betreuen, welches Unionsbürger ist, nicht unter Verweis auf Straftaten ausgewiesen werden dürfen. Vielmehr sei das Sorgerecht bzgl. des Kindes in aller Regel stärker (EuGH 13.09.2016, Rendon Marin C-304/14 und CS, C-165-14). Nur bei außergewöhnlichen Umständen kann ein Mitgliedstaat der EU eine Ausweisungsverfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit erlassen. Daran sind jedoch hohe Anforderungen zu knüpfen.

Im einen Fall ging es um einen Kolumbianer, Herr Rendon Marin, alleinerziehender Vater von 2 Kindern, die die spanische und die polnische Staatsangehörigkeit haben. Er lebt in Spanien und kümmert sich dort um die Kinder. Der spanische Staat wollte ihn ausweisen.

Der EuGH machte deutlich, dass hierdurch eine Verletzung der 2 Kinder in Unionsrechten entstehen würde, denn diese wären unzweifelhaft berechtigt, in der EU zu leben. Müsste der Vater aber ins Ausland, müssten die Kinder mit ausreisen oder in einer Pflegefamilie aufwachsen. In diesem Fall sei das Unionsrecht, verbunden mit dem Sorgerecht, besonders schutzwürdig und dies sei von den nationalen Gerichten auch zu berücksichtigen.

Die Entscheidung des EuGH wirft natürlich viele weitere Fragen auf, zeigt aber, dass es nicht selten ist, dass der EuGH mit den nationalen Gerichten nicht übereinstimmt und die europäischen Rechte gerade im Bereich des Ausländerrechts mittlerweile starke Wirkung haben können. In familienrechtlichen Sicht mag es ggf. sinnvoll erscheinen, mithin allein aus aufenthaltsrechtlicher Sicht das alleinige Sorgerecht zu beantragen, was gerade in Deutschland nicht unbedingt familienrechtlich so einfach umzusetzen ist, kann man beifügen.


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