Stellenabbau bei Lufthansa? Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Bis zu 22.000 Jobs seien bei der Lufthansa in Gefahr. Das titelt RP online am 11.06.2020 und berichtet darunter, dass die Fluggesellschaft einen „rechnerischen Überhang“ von entsprechendem Umfang habe. Betriebsbedingte Kündigungen wolle das Unternehmen „möglichst vermeiden“. Worauf Arbeitnehmer bei Lufthansa jetzt achten müssen, weiß der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

1. Rechtsschutzversicherung abschließen

Jeder Arbeitnehmer sollte sich auf Kündigungen und Änderungskündigungen vorbereiten und eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz abschließen. Für Arbeitnehmer, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein könnten, rate ich aktuell zu einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit.

Wer rechtsschutzversichert ist, sieht einer Kündigung deutlich entspannter entgegen. Das gleiche gilt für Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag. Man hat dann eine Sorge weniger, falls die Maßnahme kommt. Eine Klage mit Anwalt verursacht dann regelmäßig keine größeren Kosten.

2. Keine Kündigungsgründe liefern

Wenn Unternehmen Mitarbeiter loswerden wollen, schauen sie gern in den Bereich der Vertragsverstöße: Dort suchen sie beispielsweise nach Ungereimtheiten bei der Fahrtkostenabrechnung oder bei den Arbeitszeitnachweisen. Man kann davon ausgehen, dass Unternehmen, die vor einem Stellenabbau stehen, Mitarbeitern wegen eines Diebstahl oder Betrugs regelmäßig kündigen werden, mitunter fristlos ohne vorherige Abmahnung.

Häufig kranke Mitarbeiter sollten ebenfalls aufpassen; sie sollten sich anwaltlich beraten lassen, bevor sie mit dem Arbeitgeber ein Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements führen. Man sollte möglichst nichts über seine Krankheitsursachen mitteilen, und falls ja, nur nach anwaltlichem Rat.

Man sollte sich nicht mit privaten Dingen auf der Arbeit beschäftigen. Private Handygespräche sollte man genauso vermeiden, wie privates Surfen zwischendurch und die private Nutzung des Dienstrechners.

3. Vorsicht vor Änderungen im Aufgabenbereich

Mitunter bereiten Unternehmen ihre Stellenabbauten mit betrieblichen Umbaumaßnahmen vor. Es werden neue Abteilungen geschaffen oder bestehende umgebaut; man weist Mitarbeitern neue Aufgaben zu. Hier sollte man sich immer vorher beraten lassen, bevor man einer Änderung zustimmt. Denn möglicherweise dient die Maßnahme dazu, Mitarbeitern später einfacher kündigen zu können.

4. Bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Sofort zum Anwalt

Hält man die Kündigung in den Händen, sollte man sofort zum Hörer greifen und einen Arbeitsrechtler, Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen. Fragen Sie ihn nach den Chancen einer Kündigungsschutzklage. Mit Rechtsschutz und in vielen anderen Fällen lohnt es sich, gegen die Kündigung zu klagen. Man hat oft sehr gute Chancen auf eine hohe Abfindung; oft kann man sich auf seinen alten Arbeitsplatz zurück klagen.

Schlägt der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor, sollte man ebenfalls umgehend Rechtsrat einholen, und nichts ungeprüft unterschreiben. Auch hier lohnt sich die anwaltliche Vertretung fast immer: Die Abfindungen, die ein Anwalt verhandelt, sind meist deutlich höher, als das, was der Arbeitgeber zuerst anbietet.

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 20 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen, und in strafrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug.

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