Steuerstrafrecht Anwalt – Ihre Unterstützung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren

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Steuerstrafrecht Anwalt = Ein Rechtsanwalt, der sich auf die Beratung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren spezialisiert hat.

Bei einem Fall im Steuerstrafrecht sollte der Anwalt ebenso Kenntnisse im Strafrecht und im Strafverfahren mitbringen wie im Steuerrecht.

Ein Anwalt für Steuerstrafrecht wird in der Regel hinzugezogen, wenn es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung geht.

Dieser Vorwurf wird dem Beschuldigten schriftlich eröffnet. Im schlimmeren Fall wird er jedoch in der Situation einer Durchsuchung seiner Wohn und Geschäftsräume durch die Steuerfahndung mit dem Vorwurf konfrontiert.

Bei einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung wird dem Beschuldigten vorgeworfen, gegenüber dem Finanzamt unvollständige oder unrichtige Angabe gemacht zu haben oder Angaben unterlassen zu haben, obwohl eine Verpflichtung zur Information des Finanzamts bestanden hat (meistens geht es um eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung).

Durch diese (angeblich) unvollständigen, unrichtigen oder unterlassenen Angaben müsste es zu einer Steuerverkürzung gekommen sein.

Eine Steuerverkürzung liegt dann vor, wenn entweder Steuern in zu geringer Höhe festgesetzt worden sind oder gar keine Steuern festgesetzt wurden, obwohl sie hätten festgesetzt werden müssen.

Steuerstrafrecht Anwalt – um welche Verfahren geht es?

Als Anwalt für Steuerstrafrecht betreue ich verschiedenste Steuerstrafverfahren.

Diese reichen von Fällen, in denen einem Gastwirt vorgeworfen wird, Bargeld vereinnahmt zu haben, das gegenüber dem Finanzamt verheimlicht wurde, bis zu Unternehmern, die Gesellschaften im Ausland gegründet haben, bei denen darüber gestritten wird, ob diese Gesellschaften in Deutschland steuerpflichtig sind.

So unterschiedlich diese Fälle im Steuerstrafrecht zunächst erscheinen, haben sie viel gemeinsam.

In fast allen Fällen im Steuerstrafrecht drohen dem Beschuldigten eine Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe sowie erhebliche Steuerforderungen des Finanzamts.

Ein Anwalt für Steuerstrafrecht sollte den Beschuldigten im Idealfall in beiden Verfahren unterstützen können.

In vielen Fällen geht es sowohl um die wirtschaftliche wie auch die gesellschaftliche Existenz des Beschuldigten.

Steuernachforderungen einschließlich Zinsen können in einigen Fällen zur Insolvenz des betroffenen Unternehmens bzw. zur Privatinsolvenz des Beschuldigten führen.

Insbesondere bei Steuerhinterziehungen in großem Umfang oder in organisierten Strukturen droht zudem eine Freiheitsstrafe, die den Verurteilten aus dem gewohnten Umfeld reißt und nach der Entlassung einen Neuanfang erschwert.

Ein Anwalt für Steuerstrafrecht kann in dieser angespannten Situation auch psychologisch eine wertvolle Unterstützung sein.

Steuerstrafrecht Anwalt – Verteidigungsziele

Die erste Aufgabe eines Anwalts für Steuerstrafrecht ist es, gemeinsam mit seinem Mandanten die Verteidigungsziele festzulegen.

Typischerweise ist das Ziel im Steuerstrafrecht, dass das Strafverfahren so bald wie möglich eingestellt wird, und Steuernachforderungen so weit wie möglich vermieden oder reduziert werden.

Die frühzeitige Einstellung des Strafverfahrens ist deswegen wichtig, weil dadurch ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Ein solches Gerichtsverfahren verschlingt Zeit und Kosten und kann zudem dadurch, dass es im Wege einer öffentlichen Hauptverhandlung geführt wird, zu negativer Presse führen.

Vor diesem Hintergrund kann es ratsam sein, viel zu investieren, um die Verfahrenseinstellung zu erreichen.

Als Grundlage für die Festlegung realistischer Verteidigungsziele muss die Strafakte dienen. Der mit der Verteidigung beauftragte Anwalt für Steuerstrafrecht kann einen Antrag auf Einsichtnahme in die Strafakte beim Finanzamt stellen. Die Akte wird dann in der Regel innerhalb einiger Wochen an den Anwalt gesendet.

Erst mit der Kenntnis der Akte steht auch für den Beschuldigten und den Anwalt fest, von welchem Sachverhalt die Finanzbehörde ausgeht und welche steuerstrafrechtlichen Schlussfolgerungen sie aus diesem Sachverhalt zieht.

Auf dieser Grundlage muss dann beurteilt werden, welche Verteidigungsziele realistisch und erwünscht sind.

Dabei ist im Steuerstrafrecht insbesondere zu beachten, in welcher Beziehung Strafverfahren und Besteuerungsverfahren zueinander stehen.

Die Verfolgung eines Ziels im Strafverfahren kann Auswirkungen auf das Steuerverfahren haben und umgekehrt. Diese Auswirkungen sind sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.

Steuerstrafrecht Anwalt – Verteidigungsstrategie

Auf welchem Weg diese Ziele am besten zu erreichen sind, hängt einerseits natürlich von dem jeweiligen Ziel ab. Andererseits kommt es dabei sehr auf die Persönlichkeit und die individuelle Situation des Beschuldigten an.

Grundsätzlich ist eine Weichenstellung zwischen einer auf Einvernehmen und Kooperation mit dem Finanzamt ausgerichteten Verteidigung und einer kämpferischen Verteidigung vorzunehmen.

Mit jeder dieser beiden Varianten kann man als Anwalt für Steuerstrafrecht gute Ergebnisse für den Beschuldigten erzielen.

Oftmals ergibt sich natürlich auch eine Mischform aus beiden Varianten. Insbesondere kann es sich empfehlen, zunächst eine kämpferische Position einzunehmen, die die für das Finanzamt unangenehmere Variante darstellt. Später kann man das Abrücken von dieser Position sozusagen als Verhandlungsmasse einsetzen, damit eine einvernehmliche Lösung mit dem Finanzamt auch wirklich ein gegenseitiges Nachgeben und nicht ein bloß einseitiges Zugeben durch den Beschuldigten darstellt.

Die kämpferische Verteidigung im Steuerstrafrecht setzt in der Regel neben einem kämpferischen Anwalt voraus, dass der Beschuldigte schweigt. Das Schweigen ist eines der wichtigsten Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren.

Was auf den ersten Blick nicht allzu schwierig klingt, kann sich in längeren Verfahren als große Herausforderung erweisen. Die natürlich Reaktion eines Menschen auf einen ihm gegenüber erhobenen Vorwurf ist eine aktive Verteidigung.

Im Zusammenspiel zwischen dem Anwalt für Steuerstrafrecht und dem Mandanten muss gewährleistet sein, dass der Mandant die Dinge, die er unbedingt sagen muss, zunächst ausschließlich einem Anwalt oder Steuerberater mitteilt. Dieser ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet.

Zusammen kann dann festgelegt werden, ob der Mandant selbst etwas aussagt oder die Kommunikation mit dem Finanzamt und dem Gericht ausschließlich der Verteidiger führt.

So vielfältig die möglichen Strategien sind, gilt in nahezu allen Fällen, dass man als Beschuldigter zunächst schweigen sollte. Dies gilt mindestens so lange, bis auf der Grundlage der Akteneinsicht ein Beratungsgespräch zwischen Anwalt und Mandant stattgefunden hat, in dem das weitere Vorgehen besprochen wird.

Dies gilt auch, wenn das Finanzamt zum Beispiel im Rahmen einer Durchsuchung scheinbar „verlockende“ Angebote macht oder sogar den Eindruck erweckt, der Finanzbeamte stehe auf der Seite des Beschuldigten und wolle ihm nur helfen.

In der Regel hilft eine frühe und nicht mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmte Aussage hauptsächlich dem Finanzamt, da der Beamte so möglicherweise bislang unbekannte Informationen gewinnen kann, die ihm die Ermittlungsarbeit erleichtern.

Steuerstrafrecht Anwalt – Beauftragung und Honorar

Die erste Kontaktaufnahme zu einem Anwalt für Steuerstrafrecht ist in der Regel noch nicht mit Kosten verbunden.

Im ersten Telefonat oder im ersten persönlichen Gespräch sollte gleich geklärt werden, wie die nächsten Schritte der Zusammenarbeit erfolgen und welche Kosten entstehen.

Üblicherweise werden im Steuerstrafrecht Honorarvereinbarungen getroffen, in denen ein bestimmter Stundensatz vereinbart wird. Darüber hinaus ist es üblich, dass der Anwalt einen Vorschuss auf das anfallende Honorar verlangt, das mit den später abgerechneten Stunden verrechnet wird.

In einigen Fällen können auch Pauschalhonorare vereinbart werden.

Die Honorarvereinbarung wird in der Regel schriftlich festgehalten, um für beide Seiten jederzeit nachvollziehbar zu sein.

Neben der Honorarvereinbarung unterschreibt der Mandant eine Vollmacht, damit der Anwalt in seinem Namen auftreten darf.

Bei der Auswahl eines Anwalts im Steuerstrafrecht spielt neben den Kompetenzen im Strafrecht und im Steuerrecht auch das Vertrauensverhältnis eine große Rolle.

Als Mandant sollte man sich mit dem Anwalt an seiner Seite wohlfühlen, da ansonsten die Zusammenarbeit für beide Seiten schwierig werden kann.

Wenn dies nicht gewährleistet ist, sollte man frühzeitig den Anwalt wechseln. Ein solcher Wechsel hat in vielen Fällen nicht einmal etwas damit zu tun, ob der Anwalt ein guter Anwalt ist. Es geht vielmehr darum, dass Anwalt und Mandant zueinander passen sollten.

Zusammenfassung: Das sollte ein Anwalt für Steuerstrafrecht bieten:

  • Kompetenz als Strafverteidiger
  • Steuerrechtliche Kompetenz als Fachanwalt für Steuerrecht und / oder Steuerberater
  • eine unvoreingenommene Haltung  
  • die Bereitschaft für den Mandanten Konflikte mit dem Finanzamt und dem Gericht zu führen, wo sie notwendig sind
  • eine ehrliche Einschätzung für den Mandanten 
  • eine vertrauensvolle Atmosphäre

Steuerstrafrecht Anwalt – Mein Angebot für die Unterstützung in Steuerstrafverfahren

Als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuni Hagen) habe ich mich auf Beratung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren und die streitigen Verfahren mit dem Finanzamt spezialisiert.

Ich bin als Strafverteidiger deutschlandweit in Steuerstrafverfahren vor allen Gerichten tätig und führe steuerrechtliche Einspruchsverfahren und Klageverfahren gegen Finanzämter vor den deutschen Finanzgerichten.

Dabei kümmere ich mich – wenn dies gewünscht ist – sowohl um die strafrechtliche Seite als auch um die steuerrechtliche Aufarbeitung des Falles und versuche, in beiden Verfahren, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder hinterlassen Sie mir gleich hier eine Nachricht!


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