Steuervermeidung durch Lizenzen wird schwieriger, Lizenzbox

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Lizenzen für Marken, Designs, Patente etc. (geistiges Eigentum) sind bislang ein beliebtes Vehikel (sog. Lizenz- oder IP-Box), um „Gewinne“ in Länder zu verschieben, in denen Lizenzeinkünfte nicht (bspw. Malta) oder aber mit deutlich geringeren Sätzen (bspw. Liechtenstein, Zypern, Niederlande, Luxemburg, Irland und Belgien) zu versteuern sind als dies bei den regulären Gewinnen in dem Ursprungsland der Fall gewesen wäre.

Große Konzerne sparen auf diesem Weg viele Millionen Euro. In den Medien berichtet wurde zu den entsprechenden Gestaltungen bei Apple, Google, Ikea und Starbucks.

Solchen Steuervermeidungsstrategien möchte Finanzminister Wolfgang Schäuble nunmehr einen Riegel vorschieben, berichtet die FAZ in ihrer heutigen Ausgabe unter dem Titel „Trick mit Lizenzgebühren – Schäuble will Steuerschlupfloch schließen“.

Den Ausführungen der FAZ nach soll der „Rheinischen Post“ der Entwurf für ein Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken vorliegen, der bereits am kommenden Mittwoch dem Kabinett zur Entscheidung vorliegen soll.

Dieser Gesetzesentwurf soll vorsehen, dass ab dem kommenden Jahr konzerninterne Ausgaben für Lizenzen auf geistiges Eigentum nicht zur Minderung in Deutschland erzielter Gewinne gereicht, sofern diese Leistungen beim Empfänger im Ausland nicht oder nur sehr gering besteuert werden.

Die sog. Lizenzbox als Einheit innerhalb eines Unternehmens, in der die Schaffung und dort konzentrierte internationale Verwaltung geistigen Eigentums koordiniert wird, hat grundsätzlich jedoch durchaus seine existentielle Berechtigung. U. a. sprechen eine Reihe von Argumenten dafür, geistiges Eigentum nicht bei dem operativ tätigen Unternehmen selbst anzusiedeln.

Kleineren Unternehmen, die in aller Regel ohnehin nicht den gleichen Zugang zu solchen Gestaltungsmitteln haben, dürfte diese Gesetzesinitiative solcherarte Überlegungen noch weiter verhageln.

advohelp® Rechtsanwälte


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