Stolperfallen der Räumungsklage

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Wenn Sie diesen Beitrag lesen, haben Sie Ihrem Mieter vermutlich bereits gekündigt. Doch nun stehen Sie vor der Frage, welche weiteren Schritte Sie veranlassen müssen, um den Mieter dauerhaft und endgültig aus Ihrer Wohnung zu entfernen. Immerhin werden die wenigsten Mieter freiwillig aus der Wohnung ausziehen.

Im Rahmen einer Klage auf Herausgabe und Räumung der Mietsache sind einige Aspekte zu beachten, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. 

Dies beginnt bereits mit der Frage, vor welchem Gericht die Klage einzureichen ist. Die Einreichung der Klage bei dem örtlich unzuständigen Gericht führt bereits zu einer für Sie kostenintensiven Verzögerung des Verfahrens.

Ist der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin ebenfalls zu verklagen, obwohl diese gar nicht im Mietvertrag aufgeführt ist? Wie verhält es sich mit Kindern, die ebenfalls in der Mietsache leben?

Wie verhalten Sie sich, wenn der Mieter unter dem Eindruck der Zustellung der Räumungsklage nun während des Verfahrens doch freiwillig auszieht? Auch in diesem Fall ist schnelles und prozessual richtiges Handeln erforderlich, um eine für Sie negative Kostenentscheidung des Gerichts zu verhindern. 

Wie Sie sehen, birgt eine Räumungsklage gegen Ihren Mieter teils erhebliche kostenträchtige Stolperfallen.

Vermeiden Sie daher von Anfang an Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Barnewitz, der bundesweit bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt hat.

Rechtsanwalt Marc Barnewitz

Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht


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