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Strafbefehl: Infos und Tipps vom Strafverteidiger

  • 3 Minuten Lesezeit
Strafbefehl: Infos und Tipps vom Strafverteidiger

Was ist zu tun, wenn Sie einen Strafbefehl von einem Gericht erhalten haben? Infos und Tipps rund um das Thema Strafbefehl erhalten Sie in diesem Ratgeber.  

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil und wird vom Gericht ohne Gerichtsverhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Gericht den Erlass eines Strafbefehls, wenn es eine Hauptverhandlung für nicht erforderlich hält, insbesondere bei kleineren Vergehen und Bagatelldelikten (z. B. „Schwarzfahren“).  

Das Strafbefehlsverfahren hat sich als vereinfachtes Verfahren in vielen Fällen bewährt. Für den Beschuldigten kann ein Strafbefehl den Vorteil haben, dass das Verfahren schnell beendet wird und keine öffentliche Verhandlung stattfindet, die Aufsehen erregen könnte.  

Strafbefehl erhalten: Was muss ich tun?

Ein Strafbefehl wird per Post gegen Postzustellungsurkunde (gelber Umschlag) zugestellt. Wer einen Strafbefehl erhalten hat, sollte sofort handeln und sich anwaltlich beraten lassen:  

Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Rechtsmittel.  

Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt: Welcher Ablauf folgt? 

Wenn der Einspruch fristgerecht eingelegt wurde, wird in das gerichtliche Hauptverfahren übergegangen. Dabei handelt es sich um das „normale“ Strafverfahren. Nach Einlegung des Einspruchs folgt eine mündliche Hauptverhandlung vor dem Strafgericht über die Tat, die dem Beschuldigten im Strafbefehl vorgeworfen wird. Die Hauptverhandlung endet in der Regel mit einem Urteil.  

Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl 

Für die Einlegung des Einspruchs sieht das Gesetz eine Frist von zwei Wochen ab Zugang des Strafbefehls vor. Kontaktieren daher Sie umgehend einen Strafverteidiger, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Dieser kann Sie bezüglich Ihrer Handlungsoptionen beraten. Nach Fristablauf ist der Strafbefehl und die Verurteilung rechtskräftig und kann in der Regel nicht mehr angegriffen werden.  

Wann kann ein Strafbefehl ergehen?

Ein Strafbefehl kann nur bei bestimmten Straftaten erlassen werden.  

Als Strafe kann in einem Strafbefehl unter anderem festgesetzt werden:  

  • Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze 
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Bewährungsstrafe (nur bei Verteidigung durch einen Anwalt) 
  • Fahrverbot  
  • Entziehung der Fahrerlaubnis  

Kosten eines Strafbefehls

In einem Strafbefehl wird in der Regel eine Geldstrafe festgesetzt. Diese wird in sogenannten Tagessätzen ausgesprochen und eine bestimmte Tagessatzhöhe wird vom Gericht angesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes variiert je nach Einkommen des Beschuldigten und kann vom Gericht geschätzt werden. Ein Tagessatz muss mindestens 1 Euro betragen und darf höchstens mit 30.000 Euro angesetzt werden.  

Beispiel: Die Verurteilung in einem Strafbefehl lautet 100 Tagessätze zu je 30 Euro. Dies entspricht 100 x 30 Euro, d. h. 3.000 Euro Geldstrafe. 

Zusätzlich muss der Beschuldigte die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gesetz sieht dabei folgende Gerichtskosten vor:  

  • 70 Euro bei einer Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder bei einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten 

  • 140 Euro bei einer Geldstrafe über 180 Tagessätze oder bei einer Freiheitsstrafe über sechs Monaten 

Einspruch gegen einen Strafbefehl auch beschränkt auf die Tagessatzhöhe möglich

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl kann entweder gegen den gesamten Inhalt des Strafbefehls, d. h., gegen den vorgeworfenen Sachverhalt und die Geldstrafe gerichtet werden. Es ist jedoch auch möglich, den Einspruch zu beschränken. Ein Einspruch kann beispielsweise auf die Tagessatzhöhe beschränkt werden, d. h., die vorgeworfene Tat und die Anzahl der Tagessätze wird nicht angegriffen, sondern nur die Höhe der Tagessätze.  

Beispiel: Das Gericht hat das Einkommen des Beschuldigten auf 3.000 Euro netto geschätzt und einen Strafbefehl erlassen, der eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Euro, d. h., 6.000 Euro vorsieht. Das Einkommen des Beschuldigten beträgt jedoch nur 1.500 Euro netto, sodass eine Tagessatzhöhe von 50 Euro dem Strafbefehl zugrunde liegen müsste.  

Möchte der Betroffene die Tat und die Anzahl der Tagessätze nicht angreifen, so könnte er trotzdem die Höhe der Tagessätze angreifen, indem er einen Einspruch, beschränkt auf die Tagessatzhöhe gegen den Strafbefehl, einlegt. Wichtig: Lassen Sie sich in einem solchen Fall von einem Strafverteidiger beraten und vertreten. 

Bin ich nach einem Strafbefehl vorbestraft?

Ein Strafbefehl steht in seiner Wirkung einem Urteil gleich. Nicht alle Verurteilungen gelten aber als Vorstrafe: Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft. Mit 91 Tagessätzen oder mehr gilt man als vorbestraft. Vorstrafen ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erscheinen auch in einem polizeilichen Führungszeugnis. 

Nur wer als Ersttäter einen Strafbefehl von weniger als 90 Tagessätzen erhält, bekommt diese Verurteilung nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Wichtig: Ab der zweiten Verurteilung zu einer Geldstrafe, auch wenn diese unter 90 Tagessätzen bleibt, werden die Verurteilungen eingetragen.  

Foto(s): ©Adobe Stock/MYDAYcontent

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