Strafverfahren und Disziplinarverfahren gegen Beamte - das ist wichtig!

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Beamte besitzen durch ihre Stellung im Staat besondere Rechte und haben demgegenüber auch ein Mehr an Pflichten, vor allem wenn es um Verstöße gegen geltendes Recht und Gesetz geht. Dies hat auch Auswirkungen auf das Strafrecht und die rechtlichen Folgen für einen Beamten beim Begehen einer Straftat.


Strafverfahren und Disziplinarverfahren gegen Beamte

Bei einem anhängigen Strafverfahren drohen für eine verbeamtete Person stets zwei Verfahren. Zum einen das normale Strafverfahren, das auch jeder normale Bürger über sich ergehen lassen muss. Zum anderen ein sich anschließendes Disziplinarverfahren, welches vom Dienstherrn eingeleitet wird. Entscheidend für das Disziplinarverfahrens ist vor allem der Ausgang des Strafverfahrens. Erfolgt hier eine Verurteilung, so kann dies erhebliche Konsequenzen für den Beamten in seiner dienstrechtlichen Stellung nach sich ziehen.


Kann man ein Disziplinarverfahren bei einem laufenden Strafverfahren abwenden?

Es ist nur schwerlich möglich eine Informationsweitergabe an den Dienstherren zu verhindern, da die Staatsanwaltschaft einer Mitteilungspflicht an den Dienstherrn untersteht, sobald der Beamtenstatus bekannt wird. Für den Beamten sind, nicht so wie in der freien Wirtschaft, die Eintragungen im Führungszeugnis, sondern die Einträge im Bundeszentralregister relevant, in welchem alle Straftaten, auch solche die 90 Tagessätze nicht überschreiten, eingetragen sind. Gerade wenn der Status als Beamter der Staatsanwaltschaft bekannt ist, besteht ein besonderes strafrechtliches Interesse zur Aufklärung der Straftat und eine Einstellung des Verfahrens ist ab diesem Punkt oftmals erschwert.


Welche beruflichen Auswirkungen hat eine strafrechtliche Verurteilung für einen Beamten?

Der Dienstherr ist dazu berechtigt und angehalten jede zivile Verfehlung zu ahnden. Darunter fallen alle Straftaten, vom einfachen Straßenverkehrsdelikt bis hin zum Besitz von kinderpornographischen Schriften. Ein Diszplinarverfahren wird eingeleitet und bringt teilweise weitreichende Konsequenzen mit sich. Diese werden im Folgenden hier dargestellt:


1. Besondere dienstliche Verfehlungen und Dienstpflichten für Beamte

Es existieren gesonderte Straftatbestände für Beamte, wie beispielsweise Korruption, Falschbeurkundung im Amt oder Körperverletzung im Amt, welche für nicht-beamtete Bürger nicht bzw. nur abgemildert existieren. Des Weiteren gilt für den Beamten die Pflicht zur Verfassungstreue, die Fortbildungspflicht, die Amtsverschwiegenheitspflicht und das Verbot von Mobbing und sexueller Belästigung im Besonderen.


2. Welche dienstlichen Strafen drohen Beamten?

Es wird bei den dienstlichen Konsequenzen zu unterscheiden sein, ob der Beschuldigte im aktiven Dienst oder schon im Ruhestand ist. Für aktive Beamte drohen nach dem Bundesdisziplinargesetz (BDG) ein Verweis (§6), Geldbußen (§7), die Kürzung der Dienstbezüge (§8), die Zurückstufung (§9) und sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§19). Für Beamte im Ruhestand sind weiterhin die Kürzung des Ruhgegahalts (§11) und die Aberkennung des Ruhegehalts (§12) möglich. Dise Strafen ergehen stets separat zum eigentlichen zivilen Strafurteil.


Wann verliert man den Beamtenstatus?

So lange die Straftat fahrlässig begangen wurde oder nur ein Strafbefehl ergangen ist, wird von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen. Eine Entfernung ist jedoch bei vorsätzlichen Straftaten möglich, hierbei wird ebenfalls zwischen aktiven und pensionierten Beamten unterschieden. Aktive Beamte können ab einer einjährigen Freiheitsstrafe aus dem Beamtentsatus entfernt werden, während Beamte im Ruheverhältnis zu einer mindestens zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden müssen. Ferner kann bei aktiven Beamten eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis auch erfolgen, wenn die Grenze von einem Jahr Freiheitsstrafe nicht überschritten ist, wenn durch die Tat eine dienstliche Ungeeignetheit zum Ausdruck kommt. Ein klassisches Beispiel hierfür sind etwa Sexualstraftaten bei Lehrkräften.


Wie soll ich als beschuldigter Beamter handeln?

Es sollte stets und direkt vom Recht des Schweigens Gebrauch gemacht werden, um ein eventuell verfrühtes Bekanntwerden des Beamtenverhältnisses zu verhindern. Als nächstes ist schnellstmöglich der Kontakt zu einem fachkundigen Anwalt zu suchen, welcher nach Möglichkeit die Einstellung des Verfahrens erwirken oder zumindest die Konsequenzen so gering wie möglich halten kann. Hierbei steht Ihnen das Anwaltteam von Dr. Brauer Rechtsanwälte bundesweit zur Seite. Nehmen Sie einfach über das unten stehende Kontaktformular oder die angegebene Handynummer, gerne auch über WhatsApp, mit uns Kontakt auf.

Mehr zum Thema erfahren Sie auch in unserem Rechtsblog: Disziplinarverfahren gegen Beamte.

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