Streik bei Lufthansa – welche Ansprüche haben Fluggäste?

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Seit 07. November 2019 streiken bei der Deutschen Lufthansa AG die in der Flugbegleitergewerkschaft UFO organisierten Mitglieder des Kabinenpersonals. Lufthansa hat für den 07. November 2019 und den 08. November 2019 rund 1400 Flüge annulliert. Viele Verspätungen sind zudem zu erwarten.

Welche Rechte haben die Fluggäste im Falle von streikbedingten Annullierungen oder Verspätungen?

Nach den Informationen der Fluggesellschaft werden den Reisenden maximal die Flugscheinkosten zurückerstattet, wenn der Flug nicht durchgeführt werden kann. Die Lufthansa beruft sich bei einem Streik des eigenen Personals auf einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand und wird die Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung nicht erstatten.

Bestehen Ansprüche auf Entschädigung?

Ja, Lufthansa muss im Falle einer Annullierung des Fluges neben den Flugscheinkosten auch die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung erstatten. Die Höhe beläuft sich auf

250,00 € bei Flügen bis zu 1500 km Entfernung

400,00 € bei Flügen zwischen 1500 km Entfernung und 3.500 km Entfernung bzw. bei innereuropäischen Flügen

600,00 € bei Flügen mit einer Entfernung von über 3500 km.

Bestehen noch weitere Ansprüche?

Der Fluggast, der einen Ersatzflug in Anspruch nimmt und hierfür Kosten aufbringen musste, kann diese Kosten bei Lufthansa geltend machen.

Konnte beispielsweise wegen eines ausgefallenen Fluges eine Kreuzfahrt nicht angetreten werden, so muss die Fluggesellschaft auch die Kosten für die Kreuzfahrt erstatten.

Welche Fristen gelten zur Anmeldung?

Fluggäste müssen ihre Ansprüche nicht innerhalb einer kurzen Frist geltend machen. Die Verjährungsfrist bei Ansprüchen aus der Fluggastrechte-Verordnung beträgt 3 Jahre. Nur im Falle von Schäden aufgrund großer Verspätung sind diese innerhalb von 21 Tagen ab dem geplanten Flugereignis bei der Fluggesellschaft schriftlich geltend zu machen.

Sollte ich meine Ansprüche über ein Fluggast-Portal geltend machen?

Sogenannte Fluggast-Portale (flightright, myflyright und ähnliche) bearbeiten nur Fälle ohne Risiko und erheben dafür eine Provision bis zu 35 % des durchgesetzten Betrages. Angesichts des äußerst geringen Risikos bei der Durchsetzung der Forderung auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft kann ein Fluggast-Portal nicht empfohlen werden. Nur derjenige Fluggast, der jegliches Risiko ausschließen und die Provision in Höhe von bis zu 35 % akzeptieren möchte, ist bei einem Portal (meine Empfehlung:Fairplane) gut aufgehoben.

Wie lange dauert die Durchsetzung der Ansprüche?

Nach meiner Erfahrung wird Lufthansa die Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketentgelts sehr zügig erfüllen. Bei den Ansprüchen auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung kann es auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen. In diesem Fall ist mit einer Verfahrensdauer von durchschnittlich 4 Monaten zu rechnen.

Für die Beratung zu den Ansprüchen nach Annullierungen und großen Verspätung von Flügen steht Ihnen advocatur Wiesbaden – die Spezialkanzlei für Reise-- und Luftverkehrsrecht gerne zur Verfügung. Mit unserer Erfahrung aus weit mehr als zehntausend Prozessen vor Gericht bieten wir unseren Mandanten optimale Vertretung.

Eine Vielzahl von Mandanten stammt nicht aus unserer Region, dem Rhein-Main-Gebiet. Wir vertreten selbstverständlich auch Reisende, die weiter weg wohnen. Durch die modernen Kommunikationsmittel ist die optimale Vertretung auch bei größeren Entfernungen zwischen Mandant und Anwaltskanzlei jederzeit gewährleistet.


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