Streit über das Sorgerecht

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Wenn sich Paare trennen, die Kinder haben, gibt es verschiedene Punkte, über die sich die Ex-Partner klassischerweise immer wieder streiten.

Das kann neben dem Umgangsrecht auch das Sorgerecht betreffen.

Was beinhaltet das Sorgerecht?

Das Sorgerecht ist ein „Oberbegriff“. Es beinhaltet eine Vielzahl von Lebensbereichen des Kindes.

Davon umfasst sind folgende Punkte:

  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
  • medizinische Versorgung,
  • schulische Angelegenheiten,
  • Erziehung und Pflege des Kindes,
  • Angelegenheiten der Berufsausbildung,
  • Bestimmung über die religiöse Erziehung
  • und einiges mehr.

Um das Sorgerecht gemeinsam zum Wohl des Kindes auszuüben, müssen die ehemaligen Partner dazu in der Lage sein, sich zum Wohl des Kindes zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden.

Gemeinsames Sorgerecht versus alleiniges Sorgerecht

Immer wieder ist dies nicht mehr möglich, da die Eltern sich auf Paarebene derart zerstritten haben, dass eine Kommunikation nicht mehr möglich erscheint. Oftmals ist es dann nicht mehr realistisch, dass die Eltern das Sorgerecht zusammen ausüben.

Dann kann es Sinn machen, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Alternativ und weniger einschneidend ist es, wenn einem Elternteil nur ein Teilbereich des Sorgerechts alleine übertragen wird und das Sorgerecht im Übrigen bei beiden Elternteilen verbleibt. Immer wieder spielt das Aufenthaltsbestimmungsrecht in diesem Kontext eine wichtige Rolle:

Es ist also möglich, bei Gericht das alleinige Sorgerecht für sich zu beantragen oder aber eben nur einen Teilbereich des Sorgerechts wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Gerne berate ich Sie in Ihrem konkreten Fall über die für Sie passende Lösung.


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