Studienplatzklage für das Sommersemester 2021 - Wann muss man fürs Traumstudium klagen?

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Erster entscheidender Schritt zum Traumstudium durch eine Studienplatzklage, ist die Einhaltung der Frist für den Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten (Kapazitätsantrag). Ist dieser verspätet gestellt, hat eine Studienplatzklage auf außerkapazitäre Zulassung zum Hochschulstudium keine Chance. Wir geben Ihnen hier eine Übersicht über die Fristen.

 

Achtung: Die Fristen für FH Studiengänge und Masterstudiengänge können abweichend sein. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an einen auf das Hochschulrecht spezialisierten Anwalt für Verwaltungsrecht.

 

Studienplatzklage in Baden-Württemberg

Wenn Sie zum Beispiel in Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart oder Tübingen studieren möchten, müssen Sie bis zum 15.01.2021 einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt haben.

 

Studienplatzklage in Berlin 

Wenn Sie an zum Beispiel an der Freien Universität Berlin (FU Berlin), der Humboldt-Universität zu Berlin (HU Berlin), der Technischen Universität, der Beuth Hochschule, der HTW oder der Charité über eine Studienplatzklage nachdenken, müssen Sie den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung bis zum 01.04.2021 gestellt haben. Bei der HU-Berlin kann man dies bei der online Bewerbung gleich mit ankreuzen.

 

Studienplatzklage in Brandenburg 

Sie möchten unbedingt in Potsdam studieren? Wir helfen Ihnen gerne dabei. Für den notwendigen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung haben Sie bis zum 15.03.2021 Zeit. Gleiches gilt für die anderen Universitäten in Brandenburg zum Beispiel die Brandenburgische Technische Universität Cottbus oder die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt Oder.

 

Studienplatzklage in Bremen 

Die Frist für Ihre Bewerbung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten einen Studienplatz zum Beispiel an der Universität Bremen läuft am 15.03.2021 ab. Aber Aufgepasst! An der FH läuft die Frist etwas früher, nämlich bereits am 10.03.2021 ab.

 

Studienplatzklage in Hessen 

Ob an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main oder in einer der vielen andern Studierendenstädten – Hessen hat angehenden Studierenden einiges zu bieten. Wenn Sie Ihren Anspruch auf das Wunschstudium notfalls mit einer Studienplatzklage vor Gericht durchsetzen möchten, müssen Sie den Kapazitätsantrag bis zum 01.03.2021 gestellt haben.

 

Studienplatzklage in Mecklenburg-Vorpommern 

An den staatlichen Hochschulen Universität Rostock, Universität Greifswald, der Hochschule Wismar sowie der Hochschule Stralsund läuft die Frist für Ihre Bewerbung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten am 15.01.2021 ab. Die rechtzeitige Antragstellung ist Voraussetzung für eine später evtl. gewünschte Studienplatzklage.

 

Studienplatzklage in Niedersachsen

Die Liste der Studienstädte in Niedersachsen ist lang, die der Studiengänge noch viel länger. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den gewünschten Studienplatz auch erhalten, sichern Sie sich Ihre Chancen auf einen außerkapazitären Platz und stellen Sie Ihren Antrag bis zum 15.04.2021.

 

Studienplatzklage in Nordrein-Westfahlen 

Die Frist für einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium endet in NRW am 31.03.2021. Bei allen zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es ratsam diesen Antrag vorsichtshalber zu stellen. Nur so hält man sich alle Chancen auf dem Weg zum Traumberuf offen.

 

Studienplatzklage in Sachsen-Anhalt

Rund 20.000 Studierende hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Halle. Ca. 14.000 die Otto von Guericke-Universität Magdeburg. Wenn Sie den Wunsch haben eine oder einer davon zu werden, sollten Sie sicherheitshalber bis zu 15.01.2021 einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium gestellt haben.

 

Studienplatzklage in Sachsen 

Die Antragsfrist für einen Kapazitätsantrag in Sachen endet am 15.10.2021. Denken Sie daran Ihren Antrag an der Technische Universität Dresden, Universität Leipzig und oder der Technische Universität Chemnitz rechtzeitig zu stellen.

 

Studienplatzklage im Saarland

Studienbewerber*innen im Saarland können ihren Antrag auf einen Studienplatz außerhalb der Kapazität bis zum 15.03.2021 stellen. Spätere Anträge werden nicht mehr berücksichtigt, eine Studienplatzklage ist dann nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.

 

Studienplatzklage in Schleswig-Holstein 

Die Frist für einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium endet in Schleswig-Holstein am 01.04.2021 und für Fachhochschulen schon am 01.03.2021. 

 

Studienplatzklage in Thüringen 

Die Frist für den Kapaziätsantrag in Thüringen, zum Beispiel an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Universität Erfurt endet am 15.01.2021. Nur bei rechtzeitig gestelltem Antrag haben Sie später noch die Möglichkeit Ihren Studienplatz durch eine Studienplatzklage zu erhalten.

 

Besonderheiten – der Rat vom Anwalt für Verwaltungsrecht

Zu den unten genannten Fristen existieren weitere Besonderheiten je nach Bundesland und Universität. Teilweise ist eine vorherige Bewerbung erforderlich – teilweise reicht der Antrag. Nicht überall ist die deutsche Staatsangehörigkeit der der Status als sog. Bildungsinländer für einen Studienplatz erforderlich. Manchmal können Sie den Antrag nur online stellen und an einigen Unis können Sie auch mit vorheriger Zulassung zu einem Studiengang noch für einen anderen klagen.

 

Lassen Sie sich daher von einem auf Studienplatzklagen spezialisierten Anwalt für Verwaltungsrecht beraten. Wir entwerfen zusammen mit Ihnen eine individuelle Strategie, erläutern Ihnen die Chancen und Kosten und können dabei auf die Erfahrung von über 3.000 Verfahren in diesem Bereich zurückgreifen.

 

Klagefrist gegen den Ablehnungsbescheid der Universität

Die Klage gegen die Ablehnung der Universität gegen ihre normale Bewerbung ist ein ganz anderes Verfahren und von der Studienplatzklage weitgehend unabhängig. Die Frist für den Kapazitätsantrag ist daher nicht mit der Klagefrist gegen einen Ablehnungsbescheid der Hochschule zu verwechseln – schon bevor die jeweilige Hochschule eine Entscheidung über Ihren Aufnahmeantrag getroffen hat, kann die Studienplatzklage verfristen.

 

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