Taktische Möglichkeiten vor und nach einer Kündigung des Arbeitsplatzes

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Durch Nutzen der rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche kann ein Arbeitnehmer seine Kündigung verhindern oder die Bereitschaft des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung erhöhen.

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht nicht nur für gewählte Betriebsräte, sondern auch für Arbeitnehmer, welche eine Betriebsratswahl initiieren. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer zur Betriebsversammlung zwecks Vorbereitung einer Betriebsratswahl einlädt, ist vom Zeitpunkt der Einladung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Arbeitnehmer besonders vor Kündigungen geschützt. Dies geht jedoch nur vor Zugang einer Kündigung.

Auch die Antragstellung auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft erschwert für den Arbeitgeber eine Beendigung des Arbeitsvertrages, wenn die Antragstellung drei Wochen vor Zugang der Kündigung erfolgte.

Ist eine Kündigung bereits ausgesprochen und dem Arbeitnehmer zugegangen, ist zu prüfen, ob darin ein Abfindungsangebot enthalten ist für den Fall des Klageverzichtes. Unter Umständen kann eine solche Vereinbarung zu einer höheren Abfindung führen, als zunächst gedacht, wenn auf den § 1 a KSchG Bezug genommen wurde.

Die Einlegung einer Kündigungsschutzklage kann dazu führen, dass der Arbeitsgerichtprozess länger dauert als die Kündigungsfrist. Dies führt oft dazu, dass Arbeitgeber zur Vermeidung von möglichen weiteren Lohnansprüchen (Annahmeverzugslohn) eine Abfindung gewähren, um das Arbeitsverhältnis rasch zu beenden.

Der Arbeitgeber kann zur Vermeidung desselben ein sogenanntes Prozessarbeitsverhältnis (es wird so lange befristet weiter gearbeitet bis Rechtsstreit vor Gericht beendet ist) anbieten. Aber auch hier gibt es Stolperfallen für den Arbeitgeber, welche ihm teuer zu stehen kommen könnten.

Sowohl der Arbeitnehmer, dem eine Kündigung droht oder gar schon zugegangen ist, als auch der Arbeitgeber kann bei rechtzeitiger anwaltlicher Unterstützung Fehler vermeiden und das Verfahren optimal gestalten. Deshalb sollte Rat bei einem Fachanwalt gesucht werden, der Sie beraten und allein Ihre Interessen vertreten wird.

 


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