Terminsvertretungsfunktion ohne Extrakosten

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Terminsvertretungsfunktion ohne Extrakosten
Fiona Pröll anwalt.de-Redaktion

Einige Kanzleien schreiben Terminsvertretungen parallel auf mehreren Plattformen aus, mit gleichem Honorar. Für Terminsvertreter lohnt es sich, bei der Suche nach Terminen auf anwalt.de zu setzen, denn Deutschlands große Anwaltsplattform berechnet für erfolgte Beauftragungen keine zusätzlichen Kosten – anders als andere Vermittlungsportale.

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Bei anderen Terminsvertretungsportalen muss oftmals eine Vermittlungsgebühr an den Plattformbetreiber entrichtet werden. Häufige Praxis ist es dabei, dass nach dem erfolgten Termin vom Terminsvertreter ein bestimmter Prozentsatz seines Honorars verlangt wird. 

Die Vergleichstabelle zeigt: Für Terminsvertreter rechnet sich eine anwalt.de-Mitgliedschaft schon ab wenigen Terminen im Monat. Über die Terminsvertretungsfunktion hinaus erhalten sie automatisch ein anwalt.de-Profil, mit dem sie reichweitenstark neue Mandanten gewinnen können. 

Da es auf anwalt.de keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung der Terminsvertretungsfunktion gibt, werden Terminsvertreter für ihre Tätigkeit letztlich besser entlohnt – das vereinbarte Honorar kommt zu 100 Prozent bei ihnen an. 

Ebenso zahlt sich die Terminsvertretungsfunktion auf anwalt.de für Auftraggeber aus. Sie können ein höheres Endhonorar anbieten, wodurch sie besser qualifizierte Bewerbungen erhalten, sodass schnell ein geeigneter Anwalt beauftragt werden kann. 

Keine Transaktionsgebühr auf anwalt.de

Rechtsanwälte haben die Möglichkeit, auf anwalt.de jederzeit beliebig viele Terminsvertretungen zu veröffentlichen und sich selbst dafür zu bewerben. Das Netzwerk umfasst mehr als 18.000 Anwälte und Kanzleien verteilt über ganz Deutschland. Dabei ist die Nutzung der Terminsvertretungsfunktion automatisch in der anwalt.de-Mitgliedschaft enthalten.  

Der ausschreibende Anwalt legt das Honorar fest, zu dem er die Terminsvertretung vergeben möchte. Der Terminsvertreter wiederum kann einstellen, ab welchem Mindesthonorar er über ausgeschriebene Termine informiert werden will. 

Nach erfolgter Terminsvertretung zahlt der Auftraggeber das vereinbarte Honorar direkt an den Terminsvertreter.  

Überzeugen Sie sich von der Terminsvertretungsfunktion in der Praxis

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(FPR; ZGRA)

Foto(s): ©anwalt.de/JAH

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