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Testament anfechten: Gründe, Fristen, Kosten und Folgen

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Testament anfechten: Gründe, Fristen, Kosten und Folgen

Ärgern Sie sich darüber, dass Sie in einem Testament weder erwähnt noch bedacht wurden? Oder möchten Sie aus anderen Gründen gegen das Testament vorgehen? Dann können Sie sich hier darüber informieren, ob Sie ein Testament anfechten können.

Die wichtigsten Fakten

  • Bei der Erstellung eines Testaments müssen Formvorschriften eingehalten werden.
  • Der Erblasser muss testierfähig gewesen sein, also selbstständig und eigenverantwortlich gehandelt haben.
  • Der Erblasser muss sich über den Inhalt des Testaments im Klaren gewesen sein.
  • Wenn der Erblasser bei der Errichtung des Testaments bedroht wurde, kann das Testament angefochten werden.
  • Ein sittenwidriges Testament kann angefochten werden.

So gehen Sie vor

  1. Überprüfen Sie, ob ein Testament formwirksam erstellt wurde.
  2. Finden Sie heraus, ob der Erblasser testierfähig war.
  3. Prüfen Sie, ob der Inhalt des Testaments mit dem Willen des Erblassers übereinstimmt.
  4. Klären Sie, ob der Erblasser bedroht wurde oder ob das Testament sittenwidrig ist.
  5. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht, der für Sie die Rechtswirksamkeit des Testaments überprüft.

Wer kann ein Testament anfechten?

Derjenige, der von der Anfechtung eines Testaments unmittelbar rechtlich profitiert, kann ein Testament anfechten. Wenn beispielsweise eine Person, die nicht zur Familie gehört, als Erbe eingesetzt wird, können alle gesetzlichen Erben das Testament anfechten. Auch diejenigen Personen, die in einem früheren Testament bedacht waren, können ein aktuelles Testament anfechten, weil sie ein berechtigtes Interesse verfolgen. Das gilt auch für Pflichtteilsberechtigte, die in einem Testament nicht bedacht wurden.

Welche Anfechtungsgründe gibt es?

Formunwirksamkeit

Testamente müssen formgerecht errichtet werden. Beispielsweise muss das Testament vom Erblasser handschriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und mit Datum versehen sein, um rechtswirksam zu sein. Demnach ist ein am PC verfasstes Testament ohne notarielle Beurkundung unwirksam.

Erblasser ist testierunfähig

Wenn ein Erblasser beim Verfassen des Testaments wegen einer krankhaften Störung seiner Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung testierunfähig war, ist das Testament anfechtbar.

Drohung

Falls ein Erblasser ein Testament aufgrund einer Drohung erstellt hat, kann es angefochten werden. Dies ist der Fall, wenn eine Tochter damit droht, dass sie die Pflege der Mutter nur dann übernimmt, wenn sie im Testament als Erbin eingesetzt wird.

Inhalts- oder Erklärungsirrtum

Wenn sich der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung geirrt hat, kann diese angefochten werden. Wenn er beispielsweise seinen gesetzlichen Erben alles vermacht und sich bezüglich der gesetzlichen Erbfolge geirrt hat oder er sich verschreibt und beispielsweise anstelle von 10.000 Euro versehentlich 100.000 Euro in das Testament einträgt, obwohl er tatsächlich nur 10.000 Euro vererben wollte.

Motivirrtum

Ein Testament kann auch angefochten werden, wenn der Erblasser bei der Errichtung des Testaments das Eintreten oder Nichteintreten eines Umstands irrtümlicherweise erwartet hat. Dies ist der Fall, wenn er eine Person als Erbe einsetzt, von der er hofft, dass sie ihn bis zum Tod pflegen wird.

Pflichtteilsberechtigter wird nicht bedacht

Ein Testament kann angefochten werden, wenn der Erblasser bei der Errichtung des Testaments einen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat. Dies kann passieren, wenn der Erblasser keine Kenntnis davon hatte, dass jemand pflichtteilsberechtigt ist.

Bindungswirkung an gemeinsame Testamente oder Erbverträge

Ist der Inhalt eines Testaments mit gemeinsamen Testamenten oder Erbverträgen nicht vereinbar, so kann es angefochten werden. Falls sich Eheleute beispielsweise in einem Berliner Testament gegenseitig als Erben einsetzen, erben die Kinder erst nach dem Tod beider Eltern. Wenn aber ein Ehegatte nach dem Tod des anderen Ehegatten ein neues Testament zugunsten eines neuen Partners aufsetzt, kann dieses zweite Testament von den Kindern angefochten werden.

Scheidung von Ehegatten, die im Testament bedacht wurden

Wenn vor dem Tod des Erblassers eine Ehe geschieden wurde, so kann ein Testament angefochten werden, wenn dieser Ehegatte darin bedacht war und es mittlerweile zur Scheidung gekommen ist. Das gilt auch schon ab der Beantragung der Scheidung.

Sittenwidrigkeit und gesetzliche Verbot

Falls ein Erblasser Pflegepersonal von Altersheimen oder Pflegestationen als Erben einsetzt, kann das Testament angefochten werden.

Erbunwürdigkeit des Erben

Hat einer der Erben getötet oder einen Tötungsversuch unternommen, ist er gem. § 2339 BGB erbunwürdig. Hier hat die Anfechtung eines Testaments Aussicht auf Erfolg.

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Quelle: Volksbund

Wie wird das Testament angefochten?

Wenn jemand zur Testamentsanfechtung berechtigt ist, muss er gegenüber dem Nachlassgericht eine Erklärung abgeben und die Anfechtungsgründe darlegen (§ 2081 BGB). Die Anfechtungserklärung kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Bei der mündlichen Abgabe wird ein Protokoll angefertigt. Für den Zeitraum der Testamentsanfechtung kann kein Erbschein ausgestellt werden. Falls dieser bereits ausgestellt wurde, wird dieser unwirksam, wenn die Anfechtung erfolgreich war.

Gibt es eine Frist für die Anfechtung eines Testaments?

Ein Testament kann erst ab dem Tod des Erblassers angefochten werden, da der Erblasser zu Lebzeiten jederzeit Änderungen durchführen kann. Die Anfechtungsfrist für ein Testament beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt, von dem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis von einem Anfechtungsgrund erlangt hat. Falls der Berechtigte aufgrund einer Drohung von der Anfechtung des Testaments abgehalten wird, fängt die Frist frühestens ab Beendigung der Bedrohungssituation an zu laufen.

Liegt der Erbfall aber mehr als 30 Jahre zurück, sind sämtliche erbrechtliche Ansprüche verjährt und eine Anfechtung des Testaments ist dann nicht mehr möglich.

Welche Kosten fallen an?

Auf der einen Seite fallen Kosten für einen Rechtsanwalt an, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten. Außerdem werden zusätzlichen Kosten für das Gerichtsverfahren berechnet. Die Höhe der Kosten hängt vom Wert des Nachlasses ab.

Was bewirkt eine erfolgreiche Testamentsanfechtung?

Wenn ein Erblasser aufgrund einer Drohung oder eines Irrtums ein Testament errichtet hat, bewirkt die erfolgreiche Anfechtung die rückwirkende Nichtigkeit dieser letztwilligen Verfügung. Wenn es im Testament aber andere wirksame Verfügungen gibt, die nicht angefochten wurden, bezieht sich die Nichtigkeit nur auf diejenige Verfügung, die der Erblasser aufgrund eines Irrtums oder eine Drohung errichtet hat.

Foto(s): ©stock.adobe.com/Gina Sanders

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