Thomas Lloyd: Landgericht Bonn spricht Anleger Anspruch auf 10.000 Euro zu.

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Das Landgericht Bonn hat nach einer mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 einer Anlegerin der Thomas Lloyd Investments GmbH einen Auszahlungsanspruch gegen deren Rechtsnachfolgerin CT Infrastructure Holding Limited zugesprochen.

Hintergrund der Klage

Die Klägerin hatte ihre Kapitalanlage zunächst bei der DKM Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Kleinostheim im März 2007 abgeschlossen und dort einen Anlagebetrag von 10.000,00€ zuzüglich 700,00€ Agio angelegt.

Die Anlage wurde dann in eine Genussrechtsbeteiligung aufgrund eines Emittentenwechsels bei der Thomas Lloyd Investments AG umgewandelt. Diesem hatte die Anlegerin auch zugestimmt. Es galten die Genussrechts-Bedingungen Thomas Lloyd Global High Yield Fund 425.

Die Klägerin hatte die Beteiligung zum 31.12.2017 gekündigt. Eine Abrechnung zum 31.12.2017 erfolgte durch die Anlagegesellschaft jedoch nicht.

Die Klägerin forderte mit Anwaltsschreiben vom 9.5.2019 die Auszahlung von 10.586, 21 €. Da die CT Infrastructure Holding Limited nicht zahlte, wurde eine Klage zum Landgericht Bonn eingereicht. Dieses ist das Gericht am Wohnsitz der Klägerin.

Landgericht Bonn verurteilt zur Zahlung

Das Landgericht Bonn verurteilte nunmehr die Rechtsnachfolgerin der Thomas Lloyd Investments GmbH zur Zahlung von 10.000€ zuzüglich Zinsen seit dem 25.5.2019 und zur Übernahme von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten. Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Gewinne in Höhe von 586, 21€ sprach das Gericht nicht zu.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Gegenseite das Rechtsmittel der Berufung einlegen kann.

Landgericht Bonn folgt Vortrag von AdvoAdvice

Die Entscheidung des LG Bonn reiht sich in eine Reihe weiterer Entscheidungen ein, in denen Anlegern einen Anspruch auf Auszahlung durch verschiedene Landgerichte zugesprochen wurde. Zuletzt hatte auch das Oberlandesgericht Naumburg eine Berufung der CT Infrastructure Holding Limited abgewiesen und dem erstinstanzlich vor dem Landgericht Stendal ebenfalls erfolgreichen Kläger auch in zweiter Instanz Recht gegeben.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin reicht zurzeit weitere Klagen von Anlegern gegen die CT Infrastructure Holding Limited ein, damit diese noch in diesem Jahr in England zugestellt werden können.

Anleger, die Fragen zu ihrer Anlage oder einer Klage und deren Erfolgsaussichten haben, können sich gerne an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und sein Team wenden.

Foto(s): Pixabay


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