Tipps zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall

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Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, soweit möglich, einige Punkte einzuhalten:

  1. Geben Sie kein pauschales Schuldanerkenntnis ab, auch wenn Sie gegebenenfalls tatsächlich der Schädiger sind. Dies führt zu Ärgernis bei Ihrer Versicherung. Der Versicherte ist nämlich nicht berechtigt, ohne Zustimmung seiner Versicherung, eine Schuld – und sei es nur teilweise – anzuerkennen.
  2. Lassen Sie sich nicht davon beeindrucken, wenn Ihnen ein Abschleppdienst oder eine Schadensregelung am Unfallort kostenlos angeboten wird, wenn Sie im Gegenzug sofort Ihre Ansprüche abtreten. Die Schadensregelung sollte, gerade wenn Sie Geschädigter sind, stets von einem Anwalt vorgenommen werden. Grundsätzlich werden alle Schadensersatzansprüche ersetzt.
  3. Lassen Sie sich nicht voreilig einen Rechtsanwalt vor Ort von den Helfern „aufdrücken“, sofern er Ihnen nicht seriös erscheint. Sie haben auch nach dem Verkehrsunfall in jedem Fall 3 Tage Zeit sich einen eigenen Anwalt auszusuchen. Sofern Sie Geschädigter sind, entstehen Ihnen keine Anwaltskosten, da diese komplett von der gegenseitigen Versicherung zu tragen sind.
  4. Es empfiehlt sich, nie die Schadensregulierung gegenüber der Versicherung selbst vorzunehmen, zum einen da die Anwaltskosten übernommen werden und zum anderen da die Berechnung des Nutzungsausfalls oder die Mietwagenproblematik genauso wie die Bestreitung von Sachverständigengutachten meist zu Auseinandersetzungen zu Lasten des Geschädigten führen.
  5. Überlegen Sie sich nach dem Unfall nicht, wie Sie als Geschädigter sparen könnten. Es gibt einen umfangreichen Ersatzanspruch für den Geschädigten. Bei Personenschäden gehören dazu die Heilungskosten, Verdienstausfall und/oder sogar Schmerzensgeld. Bei Sachschäden gehört dazu der Ersatz der Reparaturkosten, ggf. Ausgleich der Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.

 


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