Überweisung für Flirt-Coins wegen Fake-Chat-Profilen und Moderatoren anfechten + Geld zurück fordern

  • 3 Minuten Lesezeit

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Achtung vor dem Kauf von Flirt-Coins: Oft handelt es sich um teure Chats mit Fake-Profilen

Fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück!

Es gibt zahlreiche Online-Flirt-Seiten, auf denen teils versteckt und teils sogar ganz offiziell Fake-Profile von den jeweiligen Plattformbetreibern für die Kommunikation eingesetzt werden.

Einige Seitenbetreiber machen hierauf im Kleingedruckten, namentlich in den AGB, aufmerksam. Doch diese AGB werden regelmäßig von zahlreichen Besuchern der Seite nicht gelesen. So informieren die Seitenbetreiber die Besucher an meist versteckter Stelle und die Betroffenen nehmen dies nicht zur Kenntnis.

In den AGB heißt es auf derartigen Seiten dann beispielsweise:

Daher ist Bestandteil unserer Leistung auch die Bereitstellung von prickelnden Gesprächen mit professionellen Chat-Partnern, die wir sorgfältig ausgesucht haben und die ebenfalls über unsere Plattform mit Ihnen chatten und Flirten, wenn Sie das wollen. Solche professionellen Chat-Partner sind natürlich keine regulären Mitglieder, arbeiten für uns und stehen nicht für Treffen außerhalb der Plattform zur Verfügung. Premium-Partner werden bei Chats nicht gesondert darauf hinweisen, dass sie als professionelle Chatpartner flirten und chatten.“

Auf einer anderen Seite wird der Hintergrund überraschend offen kommuniziert:

„Bei (…) handelt es sich um einen moderierten Dienst. Die Moderation dient dazu, die Aktivitäten über das Portal und damit die Umsätze des Betreibers zu erhöhen. Dazu legen Moderatoren, die vom Betreiber beschäftigt werden, eine Vielzahl von Profilen fiktiver Personen an und geben sich als diese fiktiven Personen aus.“

Die Seitenbetreiber scheinen also geradezu mit dem Einsatz von derartigen „Professionen Chat-Partnern“ oder „Moderatoren“ oder „Chat-Agenten“ offenkundig ihren Umsatz und Gewinn zu steigern.

Viele Betroffene haben uns bereits berichtet, dass Sie sich zu keiner Zeit bewusst gewesen sind, dass Sie mit professionellen und beim Seitenbetreiber beschäftigten Moderatoren gechattet haben. So haben sich diese Chatpartner auch auf Nachfrage nicht klar als professionelle Schreiber zu erkennen gegeben. Vielmehr haben in etlichen Fällen diese Moderatoren sogar die Betroffenen zu weiteren Gesprächen und damit zu weiteren Ausgaben für Flirt-Coins animiert.


Über die Problematik des Einsatzes von Fake Profilen gaben wir u.a. Auskunft in einem Fernsehbeitrag des NDR – Panorama die Reporter (STRG_F):

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Undercover-als-Chatschreiberin-Abzocke-Flirtportal,sendung1098906.html

 

Wie bewerten wir diese Vorgehensweise und welche Möglichkeiten haben Betroffene:

Wir beraten zahlreiche Betroffene. Erster Schritt ist hier die Beweissicherung. So sollte versucht werden, die zu weiteren Käufen animierenden Chat-Partner zur Preisgabe Ihrer Position als Agent zu bewegen. Hierzu bieten sich gezielte Fragen und eine angepasste Vorgehensweise an. Auch sollten diese Chatverläufe extern abgesichert werden oder zumindest Screenshots erstellt werden.

Im Nachgang können wir dann juristisch bewerten, ob eine Anfechtung der Käufe bzgl. der Flirt-Coins möglich ist und welcher Betrag vom Seitenbetreiber zurückgefordert werden kann. Je nach Ausgestaltung der Seite und der vom Betreiber erbrachten Informationen kann zudem eine Strafbarkeit wegen Betruges gem. § 263 StGB geprüft werden. Hierbei sei aber bereits an dieser Stelle gesagt, dass die Betreiber sich mit versteckten AGB und anderweitigen Informationen und abgestimmten Vorgehensweisen vor strafrechtlichen Sanktionen zu schützen versuchen, was auch nicht selten gelingt.

Es bedarf also grundsätzlich einer Einzelfallprüfung.

 

Wir helfen Ihnen:

Sind auch Sie betroffen und möchten sich Klarheit verschaffen, ob und in welchem Umfang eine Anfechtung und Rückforderung der bezahlten Beträge für Flirt-Coins möglich ist?

 

Gerne prüfen wir unverbindlich Ihren Fall. Hierzu übernehmen wir auch die Geltendmachung der entsprechenden Auskunftsansprüche und etwaige Rückforderungsansprüche vorzubereiten.

Melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns:

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor.

  

Sie erreichen uns per E-Mail: info@e-commerce-kanzlei.de

Selbstverständlich können Sie uns gerne auch telefonisch kontaktieren: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

 

 

Ihr Sebastian Günnewig

Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 



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