Umschreibung eines EU-Führerscheins in Deutschland – Führerscheinentzugsverfahren in Tschechien

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Es ist ein offenes Geheimnis, dass es einige Führerscheinstellen in Deutschland gibt, die – meist unberechtigt – davon ausgehen, dass der in Tschechien erworbene Führerschein unlauter erworben wurde. Die Presseberichte zu den – teils wirklich horrenden und haarsträubenden – Zuständen, mit denen noch vor 10 Jahren Führerscheine in Tschechien erworben werden konnten, feuern diese Herangehensweise einiger Ämter noch an. Grundsätzlich aber gilt: Ein EU- Führerschein ist solange rechtswirksam und auch in Deutschland anzuerkennen, solange er von der tschechischen Behörde erteilt wurde.

Es ist jedoch immer auf den Einzelfall abzustellen!

Sofern Sie einen Führerschein aus Tschechien erworben haben (meist vor 2009), in dem weder eine sog. Geburtsnummer noch eine tschechische Adresse aufgeführt ist, geht das deutsche Führerscheinamt in der Regel davon aus, dass Sie im Zeitpunkt des Erwerbs des tschechischen Führerscheins keinen tatsächlichen Aufenthalt in Tschechien begründet hatten und versuchen dann, die verschiedensten Maßnahmen zu ergreifen, damit der tschechische Führerschein – mindestens in Deutschland – nicht gültig ist (Aufforderung zur Übergabe, Einzug- des tschechischen Führerscheins, Anbringen von Aufklebern mit einem durchgestrichenen D usw.).

Die deutsche Führerscheinbehörde darf den tschechischen Führerschein nicht einziehen oder ihn – etwa durch einen Aufkleber – verändern. Dazu ist nur die ausgebende Behörde in Tschechien berechtigt, denn es handelt sich um ein staatliches tschechisches Dokument. Eingriffe in dieses Dokument durch die deutsche Behörde verletzen die Staatssouveränität der Tschechischen Republik.

Besser vor dem Antrag auf Umschreibung die Umstände prüfen lassen, sonst droht ein Entzugsverfahren des EU-Führerscheins und eine Umschreibung wird unmöglich

Sofern Sie die Umschreibung des tschechischen Führerscheins in Deutschland beantragen wollen, lohnt es sich, vorher zu überlegen, welche Vorgänge die deutsche Führerscheinbehörde in Deutschland von Ihnen hat. Sofern Sie einen Erstführerschein in Tschechien erworben haben oder aus Tschechien nach Deutschland eingewandert sind, ist alles in Ordnung. Dann gibt es bei der deutschen Behörde noch keinerlei Vorgänge zu einem – vormals deutschen – Führerschein. 

Vorsicht ist geboten, wenn Sie vor Ihrem Führerscheinerwerb in Tschechien ein Führerscheinentzugsverfahren in Deutschland hatten oder in der Zeit des Erwerbs des tschechischen Führerscheins ein solches Verfahren gelaufen ist oder sonstige Probleme mit der früheren deutschen Fahrerlaubnis aufgetreten sind. Meist befindet sich dann ein Vermerk in den Akten der deutschen Führerscheinbehörde, dass von Ihnen für eine Umschreibung Auflagen zu erfüllen sind (z. B. das Ablegen der sog. MPU). Sofern Sie sich dazu nicht bereit erklären, gibt es nur die Möglichkeit, weiterhin einen Wohnsitz in einem EU-Staat außerhalb Deutschlands zu behalten oder zu begründen. Dann kann an diesem Aufenthaltsort der Führerschein aus Tschechien (oder jedem anderen EU-Land) umgeschrieben werden.

Gerne beraten wir Sie im Fall einer geplanten Führerscheinumschreibung in Deutschland, insbesondere, wenn Sie einen tschechischen Führerschein erworben haben, der noch gültig ist oder bei dem Sie eventuell nun ein Entzugsverfahren haben. 

Leitet die tschechische Behörde – meist auf Anzeige der deutschen Führerscheinstelle – ein Entzugsverfahren ein, ist Eile geboten! Gerne helfen wir Ihnen in einem solchen Verfahren.

Denn: Ist der Führerschein erst entzogen, ist es umständlich, eine Umschreibung zu realisieren. Wichtig ist auch hier, die meist 15-tägige Frist zur Erhebung eines Rechtsmittels einzuhalten und zu handeln. Je eher Sie uns ansprechen, desto schneller kann Ihnen geholfen werden.

Eine Erstberatung in einer Führerscheinsache erfolgt zu einer Beratungspauschale von 150,- EUR plus Mehrwertsteuer CZ.

Auch für die Vertretung im Verwaltungsverfahren bieten wir Ihnen eine Pauschale an, damit die Kosten für Sie überschaubar bleiben. 

Sprechen Sie uns an! Senden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail.


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