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Unterhaltstitel für den Kindesunterhalt

  • 3 Minuten Lesezeit
Unterhaltstitel für den Kindesunterhalt

Die wichtigsten Fakten

  • Der Unterhaltstitel ist eine besondere Urkunde, die eine Unterhaltszahlung anordnet.
  • Mit dem Unterhaltstitel können ausstehende Unterhaltszahlungen gerichtlich zwangsvollstreckt werden.
  • Ein Unterhaltstitel kann gerichtlich oder außergerichtlich erwirkt werden.

So gehen Sie vor

  • Versuchen Sie zunächst, sich mit dem Unterhaltspflichtigen über die Zahlung des Unterhalts zu einigen.
  • Hilft das nichts, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
  • Unterschreibt der Unterhaltspflichtige die vom Jugendamt erstellte Urkunde über die Höhe des Unterhalts nicht, müssen Sie gerichtlich einen Unterhaltstitel erlangen.          

Was ist ein Unterhaltstitel?

Ein „Titel“ ist juristisch gesehen ein rechtsgültiges Dokument, das Ansprüche festschreibt und mit dem offene Forderungen eingetrieben werden können. Der Unterhaltstitel ist somit ein Dokument, mit dem Unterhaltsberechtigte offene oder ausbleibende Unterhaltszahlungen geltend machen können. Der Anspruch auf Unterhalt ist damit „tituliert“. Es gibt zwei Formen von Unterhaltstiteln:

Statischer Unterhaltstitel: Hier wird ein fester Betrag vereinbart, in dessen Höhe Unterhalt gezahlt werden muss. Diese Höhe ändert sich erst, wenn offiziell eine Änderung vereinbart wird.

Dynamischer Unterhaltstitel: Hier wird zwar ebenfalls zunächst ein bestimmter Betrag festgesetzt. Gleichzeitig wird jedoch vereinbart, dass sich der Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen ohne ausdrückliche Abrede erhöht – z. B., wenn das Kind in die nächste Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle kommt, wenn der Unterhaltspflichtige mehr verdient etc.

Wann braucht man einen Unterhaltstitel?

Bestreitet der Unterhaltspflichtige den Anspruch auf Unterhalt oder verweigert er die Unterhaltszahlungen, ist ein Unterhaltstitel sinnvoll. Dieser legt das Bestehen des Unterhaltsanspruchs schriftlich fest und dient als Grundlage, den Unterhalt ggf. gerichtlich geltend zu machen. Mit dem Unterhaltstitel kann der Unterhalt zwangsvollstreckt werden.                           

Wie bekommt man einen Unterhaltstitel?

Es gibt verschiedene Wege, einen Unterhaltstitel zu erwirken.

Unterhaltstitel außergerichtlich erwirken

  • In einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt festgesetzt werden. Diese notarielle Urkunde beinhaltet somit auch einen Unterhaltstitel.
  • Der Kindesunterhalt kann durch das Jugendamt anerkannt werden. Die Jugendamtsurkunde gilt dann als Unterhaltstitel. Der Vorteil: Die Urkunde des Jugendamts ist kostenlos. Nachteil: Der Unterhaltspflichtige muss die Urkunde freiwillig unterschreiben und die Forderung damit anerkennen. Die Berechnung des Unterhalts durch das Jugendamt sollte jedoch vorher überprüft werden.
  • Bei der Geburt von nichtehelichen Kindern kann der Unterhaltsanspruch in einer Urkunde beim Jugendamt zum Betreuungsunterhalt gemäß § 1615l BGB festgelegt werden.
  • Ein Vergleich mit Vollstreckbarkeitserklärung gilt ebenfalls als Unterhaltstitel, ebenso wie ein notarielles Schuldanerkenntnis für Unterhaltsansprüche.
  • Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger können einen vollstreckbaren Vergleich mittels ihrer Rechtsanwälte schließen.

Unterhaltstitel gerichtlich erwirken

  • Der Unterhaltsberechtigte kann den Unterhalt gerichtlich beantragen und einen Beschluss erreichen, der als Unterhaltstitel dient.
  • Bei der Scheidung kann im gerichtlichen Scheidungstermin ein Unterhaltsanspruch vor dem Richter in einem Vergleich protokolliert werden. Das gerichtliche Protokoll dient als Unterhaltstitel.

Kann man einen Unterhaltstitel ändern lassen?

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann die Höhe des Unterhaltsanspruchs geändert werden. Dazu zählt z. B. eine Änderung der Einkommensverhältnisse oder die Geburt eines weiteren unterhaltsberechtigten Kindes. Wichtig zu wissen: Eine Änderung des Unterhaltstitels kann nur gerichtlich im Rahmen einer Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO durchgeführt werden.

Unterhaltstitel löschen lassen

Besteht dem Grunde nach kein Unterhaltsanspruch mehr, ist es möglich, den Unterhaltstitel löschen zu lassen. Das ist z. B. der Fall, wenn das unterhaltsberechtigte Kind volljährig wird oder die Berufsausbildung abschließt. Für die Löschung des Titels ist ein Antrag vor Gericht oder ein neuer außergerichtlicher Vergleich nötig. Tut man das nicht, besteht der Titel in der Regel weiter und man muss auch weiter Unterhalt zahlen!

Was ist, wenn sich der Unterhaltspflichtige den Unterhalt nicht leisten kann?

Hat der Unterhaltspflichtige nicht genügend Einkommen, um den Unterhalt zu zahlen, handelt es sich um einen Mangelfall. Dem Schuldner muss immer noch genügend Selbstbehalt zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts bleiben. Das bedeutet: Er muss den Unterhalt nur in der Höhe zahlen, die er sich leisten kann.

Beim Kindesunterhalt gibt es für Unterhaltsberechtigte in dem Fall die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Damit wird der Unterhalt aufgestockt. Der Unterhaltsvorschuss kann nur für minderjährige Kinder beantragt werden. Die aktuellen Sätze betragen seit 01. Januar 2024 monatlich:

Alter des KindesHöhe des Unterhaltsvorschusses
Bis 5 Jahre230 Euro
6 bis 11 Jahre301 Euro
12 bis 17 Jahre395 Euro
Foto(s): ©Pexels/Anna Shvets

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