Unternehmensnachfolge - Die Arbeit beginnt nach der Transaktion erst richtig

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben ein Unternehmen übernommen? Oder stehen kurz davor? Sie sind bereits die „nächste Generation“?

Nach der Übernahme eines Unternehmens geht die Arbeit erst richtig los. Verschaffen Sie sich durch eine gründliche Analyse und Bestandsaufnahme der rechtlichen Situation eine Überblick über "IHR" Unternehmen. Vom Führerstand aus gesehen ist doch einiges anders, als Sie es vielleicht zuvor gedacht haben. Welche Risiken identifizieren Sie als Unternehmer welche Risiken welche Risiken übersehen Sie? Und welche Risiken wollen Sie überhaupt tragen?

Kennen Sie Ihre Verpflichtungen z.B. aus

  • übernommenen Arbeitsverhältnissen?
  • der Übernahme der Haftung für (Alt-) Verbindlichkeiten?
  • der - persönlichen - Haftung für betriebsbedingte Steuern?
  • Garantien und Gewährleistungen?
  • der Haftung für nicht eingezahlte GmbH-Geschäftsanteile?

Als neuer Chef müssen Sie die rechtlichen Grundlagen im Auge behalten. Das bedeutet nicht, dass Sie alle Gesetze und Verträge "auswendig aufsagen önnen" müssen. Aber das Recht hilft nur dem, der kennt und es anzuwenden weiß. Erstellen Sie für sich eine Übersicht mit allen Verträgen, die Ihr Unternehmen abgeschlossen hat. Beginnen Sie mit naheliegenden Verträgen mit Miete und Energieversorgung. Wie sind die Konditionen und Laufzeiten?

Werfen Sie einen Blick auf die Verträge mit Ihren ArbeitnehmerInnen. Sind diese noch aktuell? Haben Sie alle Veränderungen dokumentiert? Haben Sie eine System, wie Sie mit Veränderungen und Abmahnungen umgehen? Passen Ihre Prozesse noch zur Größe Ihres Unternehmens? Ab 10 Beschäftigten findet zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Wie halten Sie es mit der Dokumentation für den Mindestlohn? Haben Sie das Arbeitszeitgesetz im Auge?

Und dann zu Ihren Kunden und Lieferanten. Auch hier sind die Laufzeiten und Kündigungsfristen zu prüfen und zu notieren. Haben Sie die Verträge mit den Lieferanten an Ihre Pflichten und die Laufzeiten gegenüben Ihren Kunden angepasst?

Erstellen Sie eine Liste mit allen wesentlichen Fragen und Antworten zu den wichtigsten Bereichen für Ihr Unternehmen. Dies sind vor allem:

  • Arbeitsrecht,
  • Datenschutzrecht,
  • Due Diligence,
  • Gesellschaftsrecht,
  • Geschäftsführerhaftung,
  • Handelsrecht,
  • Insolvenzrecht,
  • Steuerrecht,
  • Vertragsrecht,
  • Recht zum Schutz vor unlauterer Wettbewerb,
  • Vertriebsrecht,
  • Werkvertragsrecht

 Je nach Branche und Geschäftsfeld beachten Sie auch die Randbereiche Arbeitsschutz, Kaufrecht und UN-Kaufrecht, Produkthaftungsrecht, Prozessrecht, Prozessstrategie und alternative Methoden der Streitbeilegung, Sozialversicherungsrecht, Tarifvertragsrecht, Umweltschutz, Umwandlungsrecht. Hier kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen. 

Wir helfen Ihnen gern und beantworten Ihre Fragen. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei, die für Sie und Ihr Unternehmen richtigen Fragen zu stellen - und natürlich Lösungen zu finden. Profitieren Sie dabei von unsere umfassenden Erfahrung bei der Betreungung von Unternehmen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern. Wir müssen nicht jedesmal das Rad neu erfinden.

Bei größeren Projekten gestalten wir diese gerne mit Ihnen und betreuen Sie in allen Projektphasen. 

Vielleicht ist es aber auch interessant für Sie, immern einen erfahrenen Gesprächspartner an Ihrer Seite zu wissen. Als ausgelagerte Rechtsabteilung stehen wir Ihnen gerne kontinuierlich zur Verfügung und begleiten Sie bei Verhandlungen und der Gestaltung Ihrer Geschäftsbeziehungen. 

Wir sollten uns kennenlernen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin: tel:069-5308750


Foto(s): mh anwälte


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