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Unterstützung für Alleinerziehende – diese Leistungen stehen Ihnen zu!

  • 4 Minuten Lesezeit
Theresa Fröh anwalt.de-Redaktion
  • Alleinerziehenden stehen grundsätzlich alle finanziellen Leistungen zu, die auch zusammenlebende Eltern in Anspruch nehmen können.
  • Zusätzlich gibt es Unterstützungsangebote, die sich eigens an Alleinerziehende richten.
  • Kennen Sie Ihre Ansprüche und machen Sie geltend, was Ihnen zusteht!

Unterhaltsvorschuss beantragen

Kann oder will der andere Elternteil nicht regelmäßig Kindesunterhalt zahlen, haben Sie die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Dabei ist es unerheblich, wie viel Sie verdienen. Der Unterhaltsvorschuss beträgt monatlich:


seit 1. Juli 2019ab 1. Januar 2020
Kinder von 0–5 Jahren150 Euro165 Euro
Kinder von 6–11 Jahren202 Euro220 Euro
Kinder von 12–17 Jahren272 Euro293 Euro

Ermäßigte Betreuungskosten für Kita

Geringverdienende können beim Jugendamt eine Ermäßigung der Elternbeiträge für die Kita, eine Tagesmutter oder den Hort beantragen. Alleinerziehende werden dabei oft bevorzugt berücksichtigt. Die Kosten für die Kinderbetreuung können Sie außerdem zu zwei Dritteln (max. 4000 Euro im Jahr) von der Steuer absetzen.

Freistellung von der Arbeit bei krankem Kind

Bei zusammenlebenden Eltern kann jeder Elternteil 10 Kinderkrankentage pro Jahr in Anspruch nehmen. Alleinerziehenden stehen die doppelten Kinderkrankentage zu – sie können sich bis zu 20 Arbeitstage im Jahr von der Arbeit freistellen lassen. Für jedes weitere Kind kommen 20 Tage hinzu, maximal sind 50 Tage im Jahr möglich. Voraussetzung ist, dass Sie gesetzlich krankenversichert sind und ein ärztliches Attest vorlegen.

Steuern sparen durch Entlastungsbetrag

Mit dem sogenannten Entlastungsbetrag können Alleinerziehende jährlich 1908 Euro steuerlich geltend machen. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Alleinerziehende können außerdem unter Umständen den Kinderfreibetrag in Höhe von 4980 Euro, der normalerweise auf beide Elternteile aufgeteilt wird, allein nutzen. Voraussetzung ist, dass der andere Elternteil

  • beschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder
  • seine Unterhaltsverpflichtung zu maximal 25 Prozent erfüllt oder
  • verstorben ist.

Kindergeld auch für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben ebenso wie zusammenlebende Eltern einen Anspruch auf Kindergeld. Die staatliche Leistung ist nicht vom Einkommen abhängig, sondern wird pauschal pro Kind gezahlt. Die aktuellen Kindergeldsätze gelten seit 1. Juli 2019 und betragen je 204 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und je 235 Euro für das vierte und weitere Kinder.

Kinderzuschlag für Geringverdiener

Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung zum Kindergeld. Er hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab und beträgt maximal 185 Euro pro Monat. Beantragen müssen Sie ihn bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Das Kind ist unter 25 Jahre alt.
  • Das Kind lebt in Ihrem Haushalt.
  • Das Kind ist unverheiratet.
  • Sie erhalten Kindergeld für das Kind.
  • Inkl. dem Kinderzuschlag ist Ihr Einkommen so hoch, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben.
  • Ihr Bruttoeinkommen beträgt mindestens 600 Euro, liegt aber nicht über der Höchsteinkommensgrenze. (Diese wird individuell für jede Familie errechnet.)

Mehr Elterngeld für Alleinerziehende

Eltern stehen grundsätzlich insgesamt 14 Monate Elterngeld zu. Bei Paaren, die zusammenleben, kann ein einzelner Elternteil maximal 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht innehaben, können hingegen volle 14 Monate lang Elterngeld beziehen.

Gesundheit schützen durch Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur

Kindererziehung, Haushalt, Beruf … Das alles unter einen Hut zu bekommen, ist alles andere als einfach – insbesondere für Alleinerziehende! Ein gutes Mittel für die Gesundheit sind deshalb spezielle Mutter-Kind-Kuren bzw. Vater-Kind-Kuren. Die Vorsorge- bzw. Rehamaßnahme ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Mütter und Väter können ihre Kinder mitnehmen – bis zum 12. Lebensjahr trägt die Krankenkasse die Kosten – oder alleine in die Kur fahren und für die Zeit eine Familienpflegerin in Anspruch nehmen.

Hilfe in der Region

Ein Blick auf die Hilfsangebote der Region lohnt sich häufig! Wahrscheinlich gibt es auch in Ihrer Umgebung spezielle unterstützende Leistungen für Alleinerziehende. Städte und Gemeinden bieten z. B. häufig Gutscheine oder Ermäßigungen für Schwimmbad- oder Museumsbesuche für Familien mit geringem Einkommen an.

Sachsen: Landeserziehungsgeld

In Sachsen gibt es außerdem das Landeserziehungsgeld, das Alleinerziehende mit einem maximalen Jahreseinkommen von 14.100 Euro bekommen. Es wird maximal 12 Monate lang gezahlt und beträgt monatlich 150 Euro bei einem Kind, 200 Euro bei zwei Kindern und 300 Euro bei drei Kindern.

Bayern: Familiengeld

In Bayern können Sie vom sogenannten Familiengeld profitieren. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld, dessen Höhe unabhängig vom Einkommen ist. Es ist steuerfrei und wird an Familien gezahlt, die Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren haben. Monatlich beträgt es 250 Euro für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro.

Erstausstattung fürs Baby

Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, können beim Jobcenter oder beim Sozialamt einen Antrag auf Erstausstattung für das Kind stellen. Finanzielle Unterstützung erhalten geringverdienende werdende Mütter auch von Hilfsorganisationen wie z. B. der Caritas, der Diakonie oder Pro Familia.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, können Sie zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um Hilfen aus dem sogenannten Bildungspaket, die Geld- und Sachleistungen beinhalten, z. B. für:

  • Schulbedarf
  • Kita- oder Schulausflüge
  • Mittagsverpflegung
  • Mitgliedsbeiträge in Musikvereinen

Beratungsstellen für Alleinerziehende

Genauere Informationen über die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung für Alleinerziehende erhalten Sie u. a. bei folgenden Organisationen:

  • örtlich zuständiges Jugendamt
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (www.vamv.de)
  • Verband berufstätiger Mütter e. V. (www.vbm-online.de)
  • Deutscher Caritasverband e. V. (www.caritas.de)
  • Pro Familia (www.profamilia.de)
  • Selbsthilfeinitiative Alleinerziehende (www.shia.de)
  • Alleinerziehenden-Seelsorge (www.alleine-erziehen.de)
  • Mutter-Kind-Hilfswerk e. V. (www.mutter-kind-hilfswerk.de)


(TZE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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