Urteil des LG Stuttgart im Mercedes-Abgasskandal rechtskräftig

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Stuttgart hat Daimler im Abgasskandal zu Schadensersatz bei einem Mercedes C 220 CDI wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verurteilt (Az.: 23 O 235/19). Das Urteil vom 23. April 2020 ist jetzt rechtskräftig.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte einen Mercedes C 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 gebraucht gekauft. Für das Modell liegt kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vor. Allerdings bot Daimler im Rahmen einer freiwilligen Service-Aktion ein Software-Update an.

Darauf ließ sich der Kläger nicht ein. Er vermutete hinter der Aktion, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden sollte. Er ließ das Update nicht aufspielen und machte Schadenersatzansprüche geltend.

Kühlmittel-Sollwert-Regelung erkennt Prüfmodus

Das Landgericht Stuttgart folgte dem Kläger. Es kam zu der Überzeugung, dass in dem Mercedes C 220 CDI eine Kühlmittel-Sollwert-Regelung eingesetzt werde. Die Funktion erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werden die Emissionen reduziert. Im realen Straßenverkehr steige der Stickoxid-Ausstoß allerdings an. Im Ergebnis handele es sich dabei um eine Prüfstandserkennung und damit um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Zudem verfüge das Fahrzeug über eine weitere Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters. Daimler müsse daher Schadensersatz leisten, so das LG Stuttgart.

Vergleichbare Urteile gegen Daimler haben schon verschiedene Landgerichte gesprochen. Das Besondere an dieser Entscheidung ist, dass sie rechtskräftig geworden ist und Daimler die Berufung zurückgezogen hat. Offiziell begründet Daimler dies damit, dass die Anwälte die Frist zur Begründing der Berufung versäumt hätten. „Es kann aber mehr dahinterstecken. Möglich, dass Daimler die eigenen Erfolgsaussichten auf im Berufungsverfahren schwinden sah und deshalb zurückgezogen hat. So wurde ein verbraucherfreundliches Urteil durch ein Oberlandesgericht verhindert. Diese Taktik hat auch VW lange im Dieselskandal praktiziert“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Dieselskandal

In jedem Fall hat Daimler nun ein rechtskräftiges Urteil im Abgasskandal gegen sich. Das passt in die allgemeine Entwicklung der verbraucherfreundlichen Entscheidungen im Mercedes-Abgasskandal. So hat der BGH im Januar 2020 entschieden, dass der Kläger die Funktionsweise einer Abschalteinrichtung nicht bis ins Detail darlegen muss. Es reiche, wenn er greifbare Anhaltspunkte zum Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung liefere. Daimler müsse dann Funktionsweise und Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen darlegen. Andere Gerichte sehen Daimler ebenfalls in der Pflicht. „Daimler kann sich nicht länger hinter Betriebsgeheimnissen verstecken“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Ein weiterer Vorteil für geschädigte Mercedes-Kunden: Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat Ende April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig. „Vor diesem Hintergrund dürfte es Daimler schwerfallen, die Zulässigkeit von Thermofenstern und anderen Abschalteinrichtungen zu begründen“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten