Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerung ist unfair! Kein Geld für Parship, Hilfe vom Anwalt

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit dem Jahre 2017 berichten wir über Parship. Es kommt immer wieder einmal vor, dass man vergisst, einen Vertrag rechtzeitig zu kündigen, bevor dieser sich verlängert. Wenn man vorher richtig informiert wurde, ist eine Vertragsverlängerung auch eigentlich wirksam. Es gibt aber zwei Ausnahmen: 

  • Verträge mit Dating-Portalen können aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jederzeit kündbar sein und/oder 
  • ist es auch"unfair", wenn man seine Mitgliedschaft bei Parship/ Elite Partner bereits nach etwa 9 Monaten kündigen muss, wenn man eine Vertragsverlängerung
    von diesem Zeitpunkt an gerechnet für weitere 15 Monate nicht will. Dabei spielt auch der Zweck einer derartigen Partnervermittlungsplattform eine Rolle: Sobald man einen Partner gefunden hat, braucht man die Partnervermittlung nicht mehr, muss dann aber noch lange dafür bezahlen

Gerade Parship zeigt mit seiner Werbung "alle 11 Minuten verliebt sich ein Single", dass man Parship sehr schnell nicht mehr benötigt.

Gericht: Parship/ Elitepartner muss das Geld für die Vertragsverlängerung zurückzahlen - auch ohne eigene Kündigung

So hat auch das Amtsgericht Hamburg in einer unserer Klagen gegen Parship/ Elitepartner in seinem Urteil vom 15.01.2021 recht gegeben und Parship zur Rückzahlung der Kosten der Vertragsverlängerung verurteilt:

"Gemessen an diesen Grundsätzen ergibt sich hier bei einer Gesamtabwägung aller für und gegen eine automatische Verlängerung sprechenden Umstände die unangemessene Benachteiligung des Klägers daraus, dass sich der Vertrag ohne Kündigung von 12 Wochen vor Vertragsende der Vertrag um 12 Monate verlängert."

Das heißt, dass man nach Ansicht des Gerichts nicht einmal kündigen muss und der Vertrag sich nicht automatisch verlängert. Wenn Parship Geld abbucht, müssen diese das Geld wieder zurückzahlen.

Unsere Erfahrungen mit Parship/ Elite Partner (Firma: PE Digital):

Wir vertreten seit über 5 Jahren Jahren Mandanten gegen Parship. In letzter Zeit wenden sich Mandanten an uns, die eine Klage aufgrund einer Vertragsverlängerung erhalten haben und nun Hilfe benötigen. Parship (bzw. richtigerweise die Firma PE Digital) lässt sich meist durch Rechtsanwältin Dr. Stefanie Wegener aus Hamburg oder durch die Debitor-Inkasso GmbH aus Bad Schwartau vertreten. Wenn Mandanten von uns verklagt wurde, wurde die Klage (nachdem wir uns bei Gericht gemeldet haben) entweder auf Kosten von Parship zurückgenommen oder wir haben uns mit Parship auf einen niedrigeren Betrag geeinigt - oder das Gericht hat eben ein Urteil gefällt, wie z.B. das oben erwähnte.

Wie können wir Ihnen helfen?

Falls Sie eine Klage erhalten haben, können wir uns entweder komplett gegen die Klage wehren oder wir verhandeln mit der Gegenseite und einigen uns auf einen niedrigeren Betrag. Was für Sie in Frage kommt, besprechen wir dann individuell mit Ihnen, nachdem wir die Klage geprüft haben. Gerne reichen wir auch für Sie eine Klage ein und verlangen die Rückzahlung der Kosten für die Vertragsverlängerung.

Mithilfe unserer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle. 

Auf unserer Homepage finden Sie unseren Fragebogen zu Parship/Elitepartner zum Download oder Online-Ausfüllen:

www.kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-parship

Sie können sich keinen Anwalt leisten?

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und nicht viel Geld zur Verfügung haben, können wir für Sie auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Schreiben Sie uns einfach, wenn das eine Möglichkeit für Sie wäre.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Amtsgericht Hamburg

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Hufschmid

Beiträge zum Thema