Verblüffend: So bezahlt (fast) jeder Vermieter freiwillig Ihren Umzug

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Sie haben eine Kündigung von Ihrem Vermieter erhalten. Sie haben diese geprüft und festgestellt, dass diese unwirksam ist. Sie freuen sich. Ihr Vermieter hat einen groben Fehler begangen. Sie haben nun zwei Möglichkeiten. Sie können entweder in der Wohnung bleiben. Im Rahmen der Räumungsklage wird schon alles herauskommen. Alternative: Ihr Vermieter zahlt Geld, damit Sie die Wohnung verlassen. Wie das geht?

Aufhebungsvertrag

Sie müssen mit Ihrem Vermieter einen Aufhebungsvertrag schließen. In diesem Vertrag regeln Sie nun, wie das Mietverhältnis beendet und abgewickelt werden soll. So einfach! Ja. Auf diese Punkte sollte Sie jedoch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags achten.

Inhalt eines Aufhebungsvertrages

Sie können mit Ihrem Vermieter alles regeln, was Sie wollen. Einige Punkte sollten in einem Aufhebungsvertrag auf keinen Fall vergessen werden.

  1. Beendigungszeitpunkt
  2. Vorzeitige Beendigungsmöglichkeit
  3. Regelungen zu Schönheitsreparaturen
  4. Regelungen zu Betriebskosten
  5. Auszahlung der Mietsicherheiten/Kaution
  6. Abfindung

Beendigungszeitpunkt

Sie sollten einen Beendigungszeitpunkt auswählen, der für Sie auch realistisch ist. Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie das Datum nicht einhalten können. In diesem Fall kommt es zur Räumungsklage und der Aufhebungsvertrag ist nutzlos. Was ist mit dem anderen Fall?

Vorzeitige Beendigung

Sie müssen auf jeden Fall auch eine Regelung zur vorzeitigen Beendigung in den Aufhebungsvertrag aufnehmen. Stellen Sie sich vor, dass Sie nach zwei Wochen eine Traumwohnung finden und nun müssen Sie aufgrund der Vereinbarung noch 5 Monate weiterhin in der alten Wohnung bleiben. Was kommt nach dem Auszug?

Schönheitsreparaturen

Richtig. Schönheitsreparaturen. Sie müssen auch eine Regelung zu den Schönheitsreparaturen finden. Was sollen Sie machen? Was müssen Sie machen? In der Regel ist es am einfachsten, wenn vereinbart wird, dass die Wohnung besenrein verlassen wird. Nun das leidige Thema, oder?

Betriebskostenabrechnung

Finden Sie auch eine Regelung zu den Betriebskosten. Was ist mit den Betriebskosten für das letzte Jahr und was ist mit den Betriebskosten für das Rumpfjahr? Am einfachsten ist es, wenn vereinbart wird, dass keine Abrechnungen zu erfolgen haben. In diesem Fall gibt es keine Nachzahlung. Aber auch keine Gutschrift. Am Ende kommt immer die Kaution, oder?

Kaution

Finden Sie auch eine Regelung zur Auszahlung der Kaution. Wenn Sie sich an unsere Empfehlung (keine Schönheitsreparaturen/ keine Nebenkostenabrechnung) halten, dann braucht der Vermieter auch die Kaution nicht. In diesem Fall sollten Sie darauf bestehen, dass die Kaution bei der Schlüsselübergabe (bar) ausbezahlt wird. Und das schönste zum Schluss!

Abfindung

Schließlich sollen Sie den Bonbon des Aufhebungsvertrages nicht vergessen. Sie sollten über eine Abfindung reden. Sie akzeptieren die unwirksame Kündigung des Vermieters. Aus diesem Grund sollte er Ihnen auch entgegenkommen. Sie sollten eine Umzugshilfe (Geld/Abfindung) verlangen. Denken Sie ans Arbeitsrecht: Eine Abfindung muss immer drin sein. Aber bedenken Sie eins: Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages beendet das Mietverhältnis.

Kein Aufhebungsvertrag

Der Vermieter will keinen Aufhebungsvertrag schließen? Auch nicht schlimm. In diesem Fall wissen Sie, dass Sie vor einer Räumungsklage keine Angst haben müssen. Im Zweifel können Sie immer noch einen Räumungsvergleich schließen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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