Verbot bleihaltiger Trinkwasserleitungen

  • 1 Minuten Lesezeit

In einem am 15.12.2017 gefassten Beschluss des Bundesrates wurde entschieden, dass die Bundesregierung künftig für die Stilllegung der Bleileitungen Sorge zu tragen hat.

Zudem verlangen die Länder entsprechende Fördermittel des Bundes, um den Austausch alter Leitungen vorzunehmen.

Ziel ist es somit, Gesundheitsgefahren abzubauen und vorzubeugen. Blei im Trinkwasser ist besonders für Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder gesundheitsschädlich.

Obwohl bereits niedrige Grenzwerte für Blei gelten, zeigen Untersuchungen der Gesundheitsämter, dass eine nicht unerhebliche Anzahl an Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen und Hausanschlüssen vorhanden sind. Es besteht sogar die Annahme, dass dies zur Entstehung toxischer Schwermetalle führe. Erhöhte Konzentrationen konnten jetzt von den Gesundheitsämtern durch Untersuchungen nachgewiesen werden. Entsprechend folgte eine Vielzahl von Verbraucherbeschwerden.

Des Weiteren fordert der Bundesrat in seiner am 15.12.2017 gefassten Entschließung auch den Grenzwert für Chrom im Trinkwasser zu senken, um die Bevölkerung nicht mit dessen krebserregender Wirkung zu belasten.

Beweggrund für die Entschließung des Bundesrates war die von der geschäftsführenden Bundesregierung erlassene Novelle der Trinkwasserverordnung. Am 15.12.2017 erfolgte seine Zustimmung mit einigen redaktionellen und präzisierenden Änderungen. Am Tag nach der Verkündung kann sie somit in Kraft treten.

Mit dieser Verordnung sollen durch die Bundesregierung europäische Vorgaben zu Qualitätskontrollen und Analyseverfahren für Trinkwasser in deutsches Recht umgewandelt werden.

Es kommt zu einer Neuregelung im Hinblick auf Verfahren und Häufigkeit von Probeentnahmen bei Wasserversorgungsunternehmen. Die Novelle weist Korrekturen beim Verbraucherschutz auf, indem in Zukunft eine strengere Meldepflicht bei Legionellenbefund bestehen soll. Letztendlich soll sie auch zu einer Erweiterung der Verbraucherinformationsrechte im Rahmen von Untersuchungsergebnissen beitragen, um unter anderem Inhaber von Hausbrunnen bei der Prüfung des Trinkwassers für den Eigenbedarf zu entlasten.

Sie suchen einen Rechtsanwalt in Wiesbaden? Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Zuständig in der Kanzlei in Wiesbaden in allen Fragen des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten