Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Republik Serbien (Ausbürgerung)

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Das Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der Republik Serbien (Ausbürgerung) wird am häufigsten durch einen Rechtsanwalt in Serbien oder durch eine kompetente diplomatische-konsularische Vertretung außerhalb Republik Serbien eingeleitet. 

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien ("Amtsblatt RS", Nr. 135/2004, 90/2007 i 24/2018) kann ein einheimischer Staatsbürger die Entlassung unter folgenden Bedingungen beantragen, und zwar, dass: 

  1. er volljährig ist,
  2. er keine Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst hat,
  3. er die Steuern und andere gesetzliche Verpflichtungen beglichen hat,
  4. er die vermögensrechtlichen Verpflichtungen aus dem Eheverhältnis und der Eltern-Kinderbeziehung gegenüber den Personen, die in der Republik Serbien leben, geregelt hat,
  5. gegen ihn kein Strafverfahren geführt wird oder er eine Strafe verbüßt hat,
  6. er eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder einen Nachweis, dass er in die ausländische Staatsangehörigkeit aufgenommen wird.

Zum Nachweisen der oben genannten Bedingungen müssen dazugehörige Unterlagen vorgelegt werden (zum Beispiel: Nachweis, dass Antragsteller die ausländische Staatsangehörigkeit hat oder eine Zusicherung, dass er die ausländische Staatsangehörigkeit aufgenommen wird).

Die 3 häufigsten Gründe für die Ablehnung des Antrags:

  • Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst (nur für Männer),
  • Straftat und
  • unvollständige Dokumentation.

Es ist sehr wichtig zu betonen, dass das zuständige Innenministerium auch monatelang über einen Antrag entscheiden kann, sodass eine optimale Frist sehr schwer zu bestimmen ist. Die Gebühr der zuständigen Behörde des Innenministeriums zur Einholung der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit beträgt ca. 285 EUR und diese ist bei der Beantragung zu entrichten.

Zu Vertretung und allen Rechtsfragen betreffend das Staatsangehörigkeitsrecht steht Ihnen M.Law Anwaltskanzlei gerne zur Verfügung. 



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