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Versicherungsbetrug: Welche Strafen drohen?

  • 4 Minuten Lesezeit
Versicherungsbetrug: Welche Strafen drohen?

Experten gehen davon aus, dass jedes Jahr ein Betrag von Milliarden Euro an Versicherungsprämien zu Unrecht ausgezahlt wird. Welche Strafen drohen, wenn man einen Versicherungsfall vortäuscht, und ab wann ist die Schwelle zum Versicherungsbetrug überschritten?

Die wichtigsten Fakten

  • Die Grenze zum Versicherungsbetrug ist überschritten, wenn Versicherte vorsätzlich falsche Tatsachen vorspiegeln, damit ihre Versicherung zahlt.
  • Versicherungsbetrug erfüllt den Straftatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB).
  • Das Zerstören einer versicherten Sache, um an den Versicherungsbetrag zu kommen, erfüllt einen eigenen Straftatbestand: den Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB.
  • Manche Arten von Versicherungsbetrug verstoßen gegen mehrere Strafgesetze auf einmal.

So gehen Sie vor

  • Bei Unklarheiten über die Rechtmäßigkeit einer Forderung, die Sie von Ihrer Versicherung verlangen möchten, sollten Sie sich mit einem Anwalt für Versicherungsrecht in Verbindung setzen.
  • Haben Sie einen Strafbefehl oder eine Vorladung erhalten, kann Ihnen auch ein Anwalt für Strafrecht weiterhelfen.
  • Gehen Sie das Risiko eines Versicherungsbetrugs am besten gar nicht erst ein.
  • Mitarbeiter von Versicherungen sind speziell geschult, um Versicherungsbetrug aufzudecken.
  • Versicherungen sind sogar berechtigt, verdeckt zu ermitteln, um Versicherungsbetrug aufzuspüren.

Ab wann liegt Versicherungsbetrug vor?

Versicherungsbetrug ist kein spezieller Straftatbestand. Daher befindet sich auch kein spezielles Gesetz im Strafgesetzbuch. Versicherungsbetrug ist stattdessen eine Form des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser wird so definiert, dass jemand das Vermögen eines anderen durch Täuschung dessen beschädigt, um sich selbst einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Die Strategie des Betrügers ist dabei, sein Opfer mithilfe der Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen zu täuschen.

Genau das geschieht bei einem Versicherungsbetrug. Die Versicherung erleidet einen finanziellen Nachteil, weil sie die gemeldete Schadenssumme zahlt, obwohl der angezeigte Schaden in Wirklichkeit nicht entstanden ist oder zumindest in vertragswidriger Weise – also zum Beispiel vorsätzlich – entstanden ist.

Rechtlich gesehen beginnt der Betroffene zu dem Zeitpunkt mit dem Versuch des Versicherungsbetrugs, wenn er die vorgetäuschte Schadensmeldung bei seiner Versicherung einreicht.

Versicherungsbetrug: gängige Arten

Versicherungsbetrug gegenüber der Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl

Versicherungsbetrug kommt häufig bei Einbruchsdiebstählen vor. Viele Versicherungsnehmer lassen sich verleiten, Gegenstände auf die Liste der gestohlenen Artikel zu setzen, die sie nie besessen haben.

Viele Versicherungen forschen jedoch in einem solchen Fall genau nach und verlangen Nachweise, dass die Gegenstände tatsächlich zum Hausrat des Versicherten gehört haben. Geht der Täter dazu über, Verkaufsbelege zu fälschen, erfüllt er zudem noch den Strafbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB.

Vorgetäuschter Wasserschaden

Immer wieder manipulieren Versicherungsbetrüger auch Wasserleitungen, um einen Wasserschaden vorzutäuschen – hierbei kann ein hoher Schaden entstehen, es geht für die Gebäudeversicherung daher um viel Geld.

Allerdings gehen Versicherungen wegen der hohen Schadenswerte in solchen Fällen dazu über, Sachverständige einzuschalten. In den meisten Fällen können Manipulationen auch hier nachgewiesen werden.

Versicherungsbetrug durch Brandstiftung

Versicherungsbetrüger, die vor Brandstiftung nicht zurückschrecken, gehen ein hohes Risiko ein. Brandstiftung steht gemäß den §§ 306 ff. gesondert unter Strafe und kann in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führen, wie etwa bei Brandstiftung durch Todesfolge gemäß § 306c.

Versicherungsbetrug durch erfundene Schäden

Auch wer einen Schaden frei erfindet – wie etwa einen Unfall, der nie stattgefunden hat –, begeht einen Versicherungsbetrug. Gleichzeitig geht er ein hohes Risiko ein, dass dieser aufgedeckt wird. Sachbearbeiter von Versicherungen sind nämlich speziell geschult, fiktive von realen Versicherungsfällen zu unterscheiden.

Dazu gehören gezielte Fragen nach Details sowie nach scheinbaren Nebensächlichkeiten. Wer scheinbar naheliegende Detailfragen nicht beantworten kann oder sich in Widersprüche verstrickt, muss damit rechnen, dass er auffällig wird.

Der Unterschied zum Versicherungsmissbrauch gemäß § 265 StGB

Im Gegensatz zum Versicherungsbetrug setzt der Versicherungsmissbrauch nicht voraus, dass der Täter mit seiner Versicherung Kontakt aufnimmt. Der Tatbestand eines Versicherungsmissbrauchs ist bereits erfüllt, wenn der Täter eine versicherte Sache beschädigt, zerstört oder verbirgt. Auch die Vorbereitung eines Versicherungsmissbrauchs ist strafbar.

Dieser Tatbestand ist jedoch subsidiär, das heißt, kommt es zur Kontaktaufnahme mit der Versicherung (Betrug) und ist der Tatbestand des § 263 StGB erfüllt, tritt die Strafbarkeit nach § 265 StGB dahinter zurück.

Welche Strafe erwartet Versicherungsbetrüger?

Der Tatbestand des Betrugs allein wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft oder mit einer Geldstrafe geahndet. Ein besonders schwerer Betrugsfall liegt etwa vor, wenn der Täter den Betrug gewerbsmäßig oder als Teil einer Bande ausübt. Die Strafe für schweren Betrug kann bei bis zu zehn Jahren liegen.

Die Tateinheit zur Bemessung der Gesamtstrafe

erletzt der Täter durch seine Handlung mehrere Strafgesetze auf einmal, sprechen Juristen von der sogenannten Tateinheit. Das bedeutet, dass das Strafmaß für beide Rechtsverstöße nicht etwa zusammengerechnet wird. Der Täter wird vielmehr nach der begangenen Rechtsverletzung bestraft, die im Vergleich zu der schwersten Strafe führt.

In einem Fall, in dem Brandstiftung und Betrug vorliegen, überwiegt in den meisten Fällen das Strafmaß der Brandstiftung, weil sie generell höher bestraft wird als Betrug gemäß § 263 StGB. Begeht jemand einen Versicherungsbetrug durch Brandstiftung und stirbt dabei jemand, muss der Täter daher mit zehn Jahren Strafe rechnen, da § 306c StGB dieses Strafmaß für Brandstiftung mit Todesfolge vorsieht.

Foto(s): ©Pexels/Kampus Production

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