Verteidigerpost - warum der Strafverteidiger kein Postbote ist

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Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Strafvollzugsgesetz  wird der Schriftwechsel des Gefangenen mit seinem Verteidiger nicht überwacht; es gilt mithin ein absolutes Überwachungsverbot dieses besonders geschützten und privilegierten Schriftverkehrs. In der Untersuchungshaft unterliegen Inhaftierte sehr häufig einer Kontrolle des Postverkehrs und der Telekommunikation.

Nur die Kommunikation zwischen dem Strafverteidiger und seinem Mandanten ist hinsichtlich der Strafverteidigung privilegiert. Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 (Az. 2 BvR 256/09) dieses Privileg konkretisiert und eingeschränkt. Nach diesem Beschluss darf der Strafverteidiger über diese Verteidigerpost keine Schriftstücke senden, welche nicht die Strafverteidigung sondern zivilrechtliche Fragen betreffen. Der Strafverteidiger muss dann beispielsweise Mietsachen oder arbeitsrechtliche Papiere über die normale Post, welche entsprechend kontrolliert wird, senden.

Da die Verteidigerpost nicht kontrolliert wird, erreicht diese den Empfänger meist nach ein bis zwei Tagen. Die normale Post an in der Untersuchungshaft sitzende Personen und zurück dauert dagegen teilweise mehrere Wochen. Gerade für Liebesbriefe zur Aufrechterhaltung von Beziehungen ist dies sehr unbefriedigend. Es kommt deshalb immer wieder vor, dass Inhaftierte und deren Angehörige fragen, ob der Verteidiger nicht in seiner Verteidigerpost ein anderes Schreiben mitschicken kann. Dies ist jedoch verboten, da ansonsten die Kontrolle der Post in das Leere laufen würde. Die Kontrolle der Post hat unter anderem den Grund, dass der Inhaftierte nicht mit dritten Personen Absprachen zur Strafsache treffen kann. Würde der Verteidiger also Post von dritten Personen in der Verteidigerpost mitschicken, könnte sich der Verteidiger wegen diverser Straftaten strafbar machen. Abgesehen davon wäre dies auch eine Pflichtverletzung standesrechtlicher Regeln.

Deshalb können Verteidiger immer nur um Verständnis bitten, dass die Weiterleitung von Post immer freundlich abgelehnt werden muss.


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