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Verwarnung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Verwarnung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Eine Verwarnung kann zusätzlich ein Verwarnungsgeld umfassen oder auch nicht.
  • Nach einem Verkehrsverstoß erhält man bei Beträgen zwischen 5 und 55 Euro in der Regel ein Verwarnungsgeld als Sanktion. Ab 60 Euro spricht man von einem Bußgeld.
  • Bezahlt man ein Verwarnungsgeld, so kann man dadurch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und damit einhergehende zusätzliche Kosten vermeiden.
  • Die dazu einzuhaltende Frist beträgt 1 Woche.

Was ist eine Verwarnung?

Eine Verwarnung ist ein Mittel zur Verkehrserziehung. Sie kann mit oder ohne ein Verwarngeld – auch Verwarnungsgeld genannt – erteilt werden und ist die Folge von Ordnungswidrigkeiten. Im Bereich des Verkehrsrechts handelt es sich dabei um geringfügige Verletzungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Die Verwarnung mit Verwarnungsgeld wird von einer Verwaltungsbehörde nach einem festgelegten Bußgeldkatalog auferlegt.

Was unterscheidet das Verwarngeld vom Bußgeld?

Bei Beträgen von 5 bis 55 Euro spricht man im Regelfall von einem Verwarnungsgeld. Ab einem Betrag von 60 Euro wird ein Bußgeld erhoben. Handelt es bei der Sanktion um ein Bußgeld, so kommt es zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. Bei einem Verwarngeld wird ein solches Verfahren in der Regel dagegen nur eingeleitet, wenn man es nicht bezahlt.

Der Hauptunterschied zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld ist jedoch, dass es bei einer Verwarnung nicht zu einer Erhebung von zusätzlichen Gebühren für das Verwaltungsverfahren kommt. Während bei der Verhängung eines Bußgelds mindestens 28,50 Euro zusätzlich für Gebühren und Auslagen anfallen, entstehen diese Kosten im verkürzten Verwarnungsgeldverfahren nicht.

Bei welchen Verstößen kann im Verkehrsrecht eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld verhängt werden?

Geringfügige Verletzungen der StVO, die als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden können, liegen u. a. oft bei folgenden Verkehrsverstößen vor:

  • Halte- und Parkverstöße
  • Fahren ohne angebrachtes Kennzeichen
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsverstöße
  • Überladung des Fahrzeugs
  • bestehende Fahrzeugmängel
  • nicht ausreichende Ladungssicherung
  • Benutzung eines Handys auf dem Fahrrad

Erhält man bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten stets nur ein Verwarngeld?

Die Polizei und die Verwaltungsbehörden sind generell nicht dazu verpflichtet, geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten zunächst lediglich mit einem Verwarnungsgeld zu ahnden. Auch bei einer Geldbuße von unter 60 Euro kann es ohne die freiwillige Verwarnung schon zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens kommen. Auf die Erhebung eines Verwarnungsgelds, bevor ein Bußgeldbescheid erfolgt, besteht also kein Rechtsanspruch.

Welche Frist existiert für die Zahlung?

Die Frist zur Begleichung des Verwarnungsgelds beträgt laut dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Woche. Die Zahlung der geforderten Summe innerhalb dieser Frist bildet rechtlich gesehen die Anerkennung der Ordnungswidrigkeit. Die Angelegenheit ist damit abgeschlossen. 

Was passiert, wenn man ein Verwarnungsgeld ignoriert?

Zahlt man ein Verwarnungsgeld nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist oder ignoriert es komplett, stellt dies rechtlich betrachtet eine Verweigerung des Einverständnisses dar. In der Folge wird ein Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen eröffnet und er erhält einen Anhörungsbogen. Anschließend kommt es in der Regel zum Versand eines Bußgeldbescheids.

Kann man Einspruch gegen ein Verwarnungsgeld einlegen?

Dem Betroffenen muss stets eine Anhörungsmöglichkeit eingeräumt werden. Äußern muss er sich zu den Vorwürfen dabei nicht. Streitet er sie jedoch ab, oder weigert er sich, das Geld zu zahlen, wird ein reguläres Bußgeldverfahren mit Widerspruchs- und Klagemöglichkeit eingeleitet.

Foto(s): ©Pexels/Tnarg

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