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Volljährigkeit – wann fängt der Ernst des Lebens an?

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Volljährigkeit – wann fängt der Ernst des Lebens an?

Experten-Autorin dieses Themas

Endlich achtzehn: Viele Jugendliche sehnen den Tag herbei, an dem sie endlich volljährig werden. Sie verbinden die Volljährigkeit vor allem mit mehr Freiheit, mehr Rechten und mehr Selbstständigkeit. Volljährige Menschen dürfen zum Beispiel den Autoführerschein machen und ohne Begleitung fahren, uneingeschränkt eigene Verträge schließen, eine richtige Kreditkarte besitzen, Handyverträge abschließen, in Vollzeit arbeiten, eine andere Person heiraten, bei den Eltern ausziehen und ihren Aufenthaltsort frei bestimmen, Filme mit sämtlichen Altersbegrenzungen im Kino anschauen, an Glücksspielen teilnehmen und sich unbegrenzt an politischen Wahlen aktiv und passiv beteiligen.  

Doch die Volljährigkeit bedeutet auch mehr Verantwortung für das eigene Handeln. Wer zum Beispiel jemand anderem vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden an dessen Eigentum oder körperlicher Unversehrtheit zufügt, muss als volljährige Person dafür allein haften. Wer in eine eigene Wohnung zieht und dafür einen Mietvertrag unterschreibt, muss als Erwachsener eigenverantwortlich für die monatliche Mietzahlung aufkommen und haftet für etwaige Beschädigungen in der Mietwohnung. Der geläufige Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“ hat also spätestens mit dem Eintritt der Volljährigkeit endgültig ausgedient.  

In diesem Ratgeber erfahren Sie, ab welchem Lebensalter das Erwachsensein in Deutschland nach dem Willen des Gesetzgebers beginnt und welche Änderungen es im Laufe der Jahrzehnte gegeben hat. Dabei wirft der Artikel auch einen Blick auf die Rechtslage zur Volljährigkeit in den USA, die zum Teil Abweichungen für bestimmte Lebensbereiche im Gegensatz zu deutschen Regelungen vorschreibt. Zudem informiert dieser Artikel über die strafrechtlichen Auswirkungen der Volljährigkeit. 

Volljährigkeit in Deutschland

Die Frage, ab wann eine natürliche Person in Deutschland als volljährig anzusehen ist, regelt das deutsche Gesetz. In § 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: „Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.“ In der praxisnahen Rechtssprache wird in diesem Zusammenhang auch häufig von der „Mündigkeit“ gesprochen. Ein mündiger Mensch ist volljährig, voll geschäftsfähig und darüber hinaus auch voll strafmündig nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (StGB).  

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit wird das Sorgerecht der Eltern für ihre Kinder automatisch beendet. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr darüber bestimmen, wo sich ihre Kinder aufhalten. Erwachsene Personen dürfen eigenverantwortlich entscheiden, wo sie leben möchten, egal ob in Deutschland oder im Ausland. Erwachsene Kinder müssen auch nicht mehr beaufsichtigt werden, da sie nun selbst für ihr Handeln verantwortlich sind. 

Die Volljährigkeit mit 18 gilt in Deutschland aber nicht schon immer. Am 22.03.1974 beschloss der Bundestag, dass das Alter für den Eintritt der Volljährigkeit auf 18 Jahre herabgesetzt wird. Daraufhin wurde das „Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters“ vom 31.07.1974 erlassen, das zum 01.01.1975 in Kraft trat. Zuvor trat die Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres ein. Bis in das Jahr 1875 betrug das Volljährigenalter nach dem sogenannten „Neuen Römischen Recht“ sogar noch 25 Jahre. Kaiser Wilhelm legte jedoch am 17.02.1875 fest, dass zukünftig das Erwachsenenalter ab 21 Jahren eintritt. In der DDR begann die Volljährigkeit mit 18 schon seit dem Jahr 1950. 

Wussten Sie es? Was unter 18 verboten ist

Vor allem Eltern minderjähriger Kinder stellen sich häufiger die Frage, was für Minderjährige unter 18 Jahren erlaubt ist und was nicht. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Verboten: 

  • Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nicht in der Öffentlichkeit rauchen. Es dürfen auch keine Zigaretten bzw. Tabakwaren an unter 18-Jährige verkauft werden. Das gilt auch für Zigarettenautomaten. 

  • Vor Erreichen der Volljährigkeit ist hochprozentiger Alkohol wie Schnaps tabu. Auch Alkopops und Cocktails gehören dazu. Minderjährige dürfen solche hochprozentigen Getränke weder kaufen, auch nicht im Auftrag für die Eltern oder volljährige Freunde, noch selbst konsumieren. 

  • Unter 18-jährige Jugendliche, die aber bereits 16 Jahre alt sind, dürfen sich in einer Diskothek ohne Begleitung maximal bis 24 Uhr aufhalten. Diese Ausgangssperre fällt erst mit Erreichen der Volljährigkeit weg. 

  • Kinder dürfen vor Erreichen der Volljährigkeit generell keine Nachtclubs, Bars oder Vergnügungslokale dieser Art besuchen. 

  • Erst ab 18 Jahren ist die Teilnahme an öffentlichen Gewinn- bzw. Glücksspielen oder der Aufenthalt in einer Spielhalle erlaubt. Für Casinos gilt die Altersbeschränkung natürlich auch, in Baden-Württemberg und Bayern sind die Regeln sogar noch strenger. Hier dürfen Casinos erst ab Erreichen des 21. Geburtstages genutzt werden. 

  • Es ist für unter 18-Jährige gesetzlich verboten, ein Solarium zu besuchen. 

  • Das Mindestalter, um sich ein Tattoo oder Piercing ohne Einwilligung der Eltern stechen zu lassen, liegt ebenfalls bei 18 Jahren. 

Strafmündigkeit in vollem Umfang durch Eintritt der Volljährigkeit

Die Volljährigkeit hat auch im deutschen Strafrecht eine besondere Bedeutung. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres sind Personen fortan vollständig strafmündig. Der Begriff der Strafmündigkeit beschreibt, dass Menschen ab einem bestimmten Alter zugetraut wird, dass sie die Folgen der eigenen Handlungen in einem notwendigen Maß überblicken können, um anderen bewusst zu schaden. Unter diesen Voraussetzungen muss ein Strafmündiger die strafrechtliche Verantwortung für sein Verhalten übernehmen.  

Mit einem Alter unter vierzehn Jahren sind Menschen in Deutschland nicht strafmündig, sondern schuldunfähig. Dies ist in § 19 des Strafgesetzbuches geregelt. Ein elfjähriges Kind, das im Supermarkt beim Klauen erwischt wird, kann daher strafrechtlich in Deutschland nicht zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings kann unter Umständen das Familiengericht bestimmte Maßnahmen außerhalb des Strafverfahrens anordnen, insbesondere wenn das Kind häufiger durch Diebstähle oder andere Gesetzesverstöße auffällt. Davon unabhängig können zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten gegen das Kind oder die Eltern bestehen, sofern diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. 

Im Alter zwischen vierzehn und siebzehn Jahren sind Menschen in Deutschland teilweise straffähig, wenn sie nach ihrer sittlichen und geistigen Reife in der Lage sind, das durch ihre Tat verursachte Unrecht einzusehen und nach dieser Einsicht handeln zu können. In diesen Fällen gilt dann jedoch das mildere Jugendstrafgesetz, das keine Strafen, sondern vor allem erzieherische Maßnahmen vorsieht. 

Erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind Personen in Deutschland grundsätzlich uneingeschränkt strafmündig. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme: Im Alter zwischen 18 und 20 Jahren gelten junge Menschen noch als sogenannte Heranwachsende und können unter das Jugendstrafgesetz fallen, wenn sie in ihrer Person oder ihrem Handeln eher noch einem Jugendlichen entsprechen. Eine Entscheidung darüber, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht bei 18- bis einschließlich 20-Jährigen zur Anwendung kommt, ist immer von den Einzelfallumständen abhängig. 

Der Eintritt der Volljährigkeit bringt jungen Erwachsenen somit zwar viele neue Freiheiten und Rechte, allerdings gesellt sich hierzu auch der Ernst des Lebens in Form von jeder Menge Verantwortung für sich und das eigene Handeln. 

Volljährigkeit in den USA

In den Vereinigten Staaten von Amerika trifft man auf eine andere Gesetzeslage als hierzulande. Sicherlich haben viele schon mal beiläufig in Hollywoodfilmen, aus den Nachrichten oder direkt vor Ort im Amerika-Urlaub die Zahl „21“ aufgeschnappt. Doch wissen die meisten nicht, dass das 21. Lebensjahr in den USA in den überwiegenden Regionen nicht den Beginn der Volljährigkeit markiert, sondern häufig dieselben Altersregelungen wie in Deutschland gelten. Nur einige Bundesstaaten regeln eine Volljährigkeit mit 21 oder öffnen Personen erst mit Eintritt des 21. Lebensalters den Zugang zu bestimmten Lebensbereichen. 

Die Vereinigten Staaten von Amerika bestehen aus insgesamt 50 Bundesstaaten. Das für die Volljährigkeit maßgebliche Lebensalter wird vom Bund, von den Bundesstaaten sowie von den Territorien festgelegt. Bei der überwiegenden Anzahl von Bundesstaaten sowie der Anwendung von Bundesgesetzen tritt die Volljährigkeit mit 18 ein. Davon abweichende besondere Regelungen bestehen in einigen Bundesstaaten: In Pennsylvania, Mississippi und Puerto Rico tritt die Volljährigkeit erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres ein. In den Bundesstaaten Nebraska und Alabama wird man dagegen bereits mit 19 Jahren nach dem Gesetz erwachsen. Die Staaten Utah, Ohio, Tennessee und Arkansas fallen durch eine besondere Regelung auf: Grundsätzlich werden Personen ab dem 18. Lebensjahr volljährig. Jugendliche, die mit 18 Jahren noch auf die Highschool gehen, werden dort jedoch erst mit Erreichen des Schulabschlusses volljährig. Etwas Ähnliches haben auch die Bundesstaaten Wisconsin und Nevada geregelt, allerdings tritt dort die Volljährigkeit nicht mit dem Schulabschluss ein, sondern mit Vollendung des 19. Lebensjahres. 

Der Erwerb und das Konsumieren von Alkohol ist in nahezu allen Bundesstaaten von Amerika erst mit 21 Jahren erlaubt und demzufolge – anders als bei uns in Deutschland – nicht mit dem Eintritt der Volljährigkeit verbunden. Nur in dem amerikanischen Außengebiet Puerto Rico und den dazugehörigen Jungferninseln (Virgin Islands) ist das Trinken von Alkohol bereits mit 18 Jahren gestattet. Bietet jemand in Amerika einer erst 18-jährigen Person ein Bier an, droht also nahezu landesweit eine Verurteilung. Die Alkoholregel in den USA wird von vielen als recht streng empfunden, denn junge Amerikaner dürfen beispielsweise zum Teil mit 18 Jahren schon Jagdgewehre nebst Munition besitzen – aber keinen Alkohol konsumieren. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Drobot Dean

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