Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Vollstreckung!

Vollstreckung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Vollstreckung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Unter dem Begriff Vollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen infolge von gerichtlichen Urteilen oder Entscheidungen von Verwaltungsbehörden zu verstehen.
  • Es gibt drei verschiedene Arten von Vollstreckung: die Zwangsvollstreckung, die Strafvollstreckung sowie die Verwaltungsvollstreckung.

Was ist unter einer Vollstreckung zu verstehen?

Eine Vollstreckung bedeutet die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen, die entweder auf gerichtlichen Urteilen oder auf Entscheidungen von Verwaltungsbehörden basieren.

Diese drei Arten von Vollstreckung gibt es

Insgesamt sind drei Arten von Vollstreckung zu unterscheiden:

  • Zwangsvollstreckung
  • Strafvollstreckung
  • Verwaltungsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung

Ansprüche im Bereich des Zivilrechts, zum Beispiel der Kaufpreiszahlungsanspruch aus einem Vertrag, werden, sofern der Schuldner die Erfüllung verweigert, im Wege der Zwangsvollstreckung befriedigt. Schuldner und Gläubiger können entweder Privatpersonen oder juristische Personen, wie Unternehmen, sein.

Die Zwangsvollstreckung ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Gläubiger hat einen Vollstreckungsantrag gestellt.
  • Es liegt ein Vollstreckungstitel, wie beispielsweise eine gerichtliche Urkunde, sowie eine Vollstreckungsklausel vor.
  • Der Vollstreckungstitel an den Schuldner wurde zugestellt.

Liegen diese Voraussetzungen vor, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken. Das heißt, die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit der Pfändung oder auch die Beitreibung der Zwangsversteigerung kann vollzogen werden.

Die Strafvollstreckung

Die Strafvollstreckung kann erst durchgeführt werden, wenn ein rechtskräftiges Strafurteil erfolgt ist. Im Rahmen der Strafvollstreckung wird entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vollstreckt. Wird bei Erwachsenen eine Strafe vollstreckt, ist hierfür die Staatsanwaltschaft zuständig. Geht es um die Strafvollstreckung bei Jugendlichen, agiert der Jugendrichter als Vollstreckungsleiter.

Die Verwaltungsvollstreckung

Im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung setzt eine Behörde einen Verwaltungsakt zwangsweise durch. Bei der Verwaltungsvollstreckung muss zwischen der Vollstreckung von Geldforderungen, wie beispielsweise Schulden aus einem Steuerbescheid oder einem Bußgeld, und der Vollstreckung sonstiger Verwaltungsakte unterschieden werden.

Wird eine Handlung vom Adressaten gefordert – zum Beispiel der Abriss eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes –, verweigert dieser die Vornahme jedoch, kann die Behörde im Wege der Verwaltungsvollstreckung mehrere Werkzeuge anwenden, um den Erfolg herbeizuführen. Dazu gehören die Androhung und Vollstreckung eines Zwangsgeldes, die Beauftragung eines Dritten mit der Vornahme der Handlung oder sogar die eigenhändige Vornahme des Handelns, natürlich jeweils unter Abwälzung der Kosten auf den Adressaten.

Foto(s): ©Pexels.com/ekaterina_bolovtsova

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Vollstreckung?

Rechtstipps zu "Vollstreckung"