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Vor einem Heckenstreit sind sogar Promis nicht gefeit

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Der Streit um die Hecke am Gartenzaun hat nicht erst seit dem „Maschendrahtzaun" Kultstatus vor Gericht erlangt. Wegen seiner Gartenhecke hat nun auch der Fußballstar Paul Breitner Ärger bekommen, so berichtet der Münchner Merkur. Das juristische Redaktionsteam von anwalt.de informiert über die rechtlichen Hintergründe des Falls.

Thujenheckenverbot im Bebauungsplan

Vor etwa zwei Jahren hatte die Ikone des FC Bayern München in einem beschaulichen kleinen Dorf in Bayern ein Grundstück erworben und dort ein Haus gebaut. Als Sichtschutz ließ er rund um das Grundstück eine Thujenhecke pflanzen. Das widersprach allerdings dem dortigen Bebauungsplan. Denn in diesem Wohngebiet ist das Anpflanzen von Thujenhecken nicht zulässig.

Beseitigungsanordnung wegen Thujen

Wegen der Hecke schaltete sich der Bürgermeister ein. Doch nachdem seine Gespräche mit Breitner zu keiner Einigung geführt hatten, wurde gegen den Fußball-Weltmeister von 1974 eine Beseitigungsanordnung bezüglich der Hecke erlassen. Den von Breitner dagegen gestellten Antrag auf eine Befreiung vom Bebauungsplan lehnte der Gemeinderat jedoch ab.

Politprominenz zeigt Herz für Thujen

Laut Münchner Merkur haben sich inzwischen sogar bayerische Landespolitiker für Paul Breitner und seine Gartenhecke eingesetzt, unter anderem der ehemalige bayerische Ministerpräsident und Verwaltungsbeirat des FC Bayern Edmund Stoiber.

Landkreis bestätigt Heckenanpflanzung

Nachdem man sich im Landratsamt auf Anregung des Bürgermeisters mit zahlreichen Experten ausgetauscht hatte, soll die Hecke des Prominenten nun geduldet werden. Weil es in der näheren Umgebung zahlreiche gleichartige Hecken gibt, sah das Landratsamt keinen Handlungsbedarf.

Weitere Möglichkeiten des Gemeinderats

Allerdings wies das Landratsamt laut Münchner Merkur darauf hin, dass die Gemeinde berechtigt ist, „einen Grundstückseigentümer durch Bescheid (zu) verpflichten, sein Grundstück nach den von der Gemeinde selbst erlassenen grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu bepflanzen". Der Bürgermeister will im Fall Breitner nicht nachgeben, sodass in Hinblick auf die Thujen das letzte Wort noch nicht gesprochen sein dürfte.

(WEL)
Foto(s): ©Fotolia.com

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