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Vorsicht beim Berliner Testament! – wie Ehegatten richtig vorsorgen

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Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht und sind 2020 vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) geben praktische Tipps und Empfehlungen.
 
Besteht beim Berliner Testament ein Pflichtteilsrisiko?

Nachteil des Berliner Testamentes ist unter anderem die Belastung des überlebenden Ehegatten mit Pflichtteilsansprüchen. Besteht der Nachlass beispielsweise aus einer Immobilie, kann dies zu Liquiditätsproblemen führen mit der Folge, dass das Haus unter Umständen sogar verkauft werden muss. Durch das „richtige Testament“ ist häufig eine Lösung zu erreichen, ohne dass die Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten müssen.

Werden Schenkungen unter Eheleuten beim Pflichtteil berücksichtigt?

Ja und zwar im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Alle Schenkungen (beispielsweise die Übertragung des Miteigentumsanteils an den anderen Ehegatten) werden beim Pflichtteil mitberücksichtigt, auch wenn sie länger als 10 Jahre zurückliegen. Dies gilt übrigens auch, wenn eine Immobilie bei gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts an Kinder übertragen werden.

Was passiert, wenn die Witwe/Witwer nach dem Tod des Ehegatten wieder heiratet?

Mit der Eheschließung ist der neue Ehepartner erb- und pflichtteilsberechtigt am Nachlass der wiederverheirateten Witwe/Witwers. Es besteht die Möglichkeit, dass hierdurch Vermögen – auch des vorverstorbenen Ehegatten – an den neuen Ehepartner abfließt und der Nachlass zu Lasten der gemeinsamen Kinder geschmälert wird. Aus diesem Grund ist eine testamentarische Regelung in Form einer Wiederverheiratungsklausel dringend zu empfehlen.

Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator


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