Vorsorge zu Zeiten von Corona - Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

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Sollten Sie Risikoperson sein oder eine Risikoperson im näheren familiären Umfeld haben, ist häufig eine gesundheitliche Krise oder die aktuelle Angst vor der Pandemie ein guter Anlass, sich um die Nachfolge zu kümmern. Zu der Nachfolgeregelungen gehören neben einer möglichen letztwilligen Verfügung, wie Testament oder Erbvertrag auch die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

I. Testament

Es ist immer eine gute Entscheidung, auch unabhängig von der jetzigen Corona-Krise, die Erbfolge nach eigenen Wünschen zu regeln.

Natürlich kann ein Testament auch in letzter Sekunde als sogenanntes Nottestament errichtet werden. Empfehlenswert ist dies jedoch nicht, da Sie nicht die Möglichkeit haben, sich Gedanken über Ihren letzten Willen zu machen und dies mit einem Experten im Erbrecht umzusetzen.

Ein Nottestament ist als Drei-Zeugen-Testament grundsätzlich möglich. Die Zeugen fertigen über den letzten Willen eine Niederschrift an und unterzeichnen den Text. Ob das Drei-Zeugen-Testament im Nachhinein tatsächlich wirksam ist, ist jedoch ungewiss.

Besser ist es in jedem Fall, sich schon vorher Gedanken über die Erbfolge zu machen.

Neben dem Testament bieten wir Ihnen auch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung und „im Paket“ an.

II. Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist wichtig, damit Sie, wenn Sie geschäftsunfähig werden, nicht von einem fremden Betreuer vertreten werden. Auch Ihr Ehegatte kann Sie nur dann vertreten, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht errichtet haben.

III. Patientenverfügung

Auch eine Patientenverfügung ist erforderlich, damit nicht über Ihren Willen hinweg lebenserhaltende Maßnahmen vorgenommen werden. Auch können in der Patientenverfügung besondere Regelungen für den Fall der Erkrankung mit Corona aufgenommen werden.

Bitte melden Sie sich bei uns, wir können auch kurzfristig Lösungen finden. 

Ihr Erbrechts-Team bestehend aus unserem Fachanwalt für Erbrecht Reiner Brockerhoff, Rechtsanwältin Imke Weidenbach und Rechtsanwalt Thomas Thielmann sind für Sie da.

Foto(s): geralt

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