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Vorweggenommene Erbfolge: kurz erklärt

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Vorweggenommene Erbfolge: kurz erklärt

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine attraktive Möglichkeit, das eigene Vermögen auf Kinder und Familie zu übertragen. Im Gegensatz zur letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrages erfolgt die Vermögensübertragung bei der vorweggenommenen Erbfolge in Form einer Schenkung noch zu Lebzeiten. Die Gründe hierfür können sehr vielfältig sein und liegen gerade bei einem umfangreichen Vermögen vor allem bei der Reduktion der Steuerlast. Zwar sind Schenkungen ebenso wenig steuerfrei wie Erbvorgänge, aber es gibt für Schenkungen innerhalb der Familie verschiedene Freibeträge, die man alle zehn Jahre neu nutzen kann. Die vorweggenommene Erbfolge ist deshalb ein Instrument, das es ermöglicht, größere Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen.

Rechtliche Grundlage für die vorweggenommene Erbfolge ist ein ganz normaler zivilrechtlicher Schenkungsvertrag wie er z. B. auch für Weihnachtsgeschenke oder Geburtstagsgeschenke abgeschlossen wird. Von einer vorweggenommenen Erbfolge spricht man immer dann, wenn Vermögensanteile an Familienmitglieder verschenkt werden, weil diese den betreffenden Vermögensteil im Erbfall ohnehin erhalten würden.

Foto(s): ©AdobeStock/Daniela Strk

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