VW-Dieselgate 2.0 vor dem Landgericht Duisburg: Nachgewiesene Abgasmanipulation beim EA288!

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Das Landgericht Duisburg bestätigt beim Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Abgasnorm Euro 6 als Nachfolgemotor des Skandalmotors der ersten Generation EA189 der Abgasnorm Euro 5 das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung und positioniert sich in seiner Begründung dezidiert gegen die Behauptungen der Volkswagen AG, dass keine Umschaltlogik in den Motoren der Baureihe EA288 vorhanden sei. Daraus resultiert die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. 

Auch das Landgericht Duisburg treibt Dieselgate 2.0 voran: Mit Urteil vom 12.01.2021 (Az.: 12 O 88/20) wurde die Volkswagen AG verpflichtet, an einen geschädigten Verbraucher für die Abgasmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Motorentyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 24.426,30 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31. Juli 2020 zu zahlen und 68 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Ebenso muss die Volkswagen AG vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1751,80 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31. Juli 2020 zahlen. Der Kläger hatte den Skoda Superb am 20. Juli 2015 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 39.950 Euro erworben. 

„Das Gericht bestätigt beim EA288 als Nachfolgemotor des Skandalmotors der ersten Generation EA189 das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Der Motor ist mit einer Steuerungs-Software ausgestattet, die über eine Fahrzykluserkennung und zwei Betriebsmodi verfügt. Die Software schaltet beim Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus in den Modus 1 um, in dem eine höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt. Außerhalb des Prüfbetriebs, also im normalen Straßenbetrieb, springt Modus 0 an, der durch eine geringere Abgasrückführungsrate einen höheren Schadstoffausstoß bewirkt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. 

Das Gericht positioniere sich in seiner Begründung dezidiert gegen die Behauptungen der Volkswagen AG, dass keine Umschaltlogik in den Motoren der Baureihe EA288 vorhanden sei und das Thermofenster bei Außentemperaturen zwischen -24 Grad und 70 Grad Celsius vollständig aktiv sei. Auch sei keine sogenannte Fahrkurve implementiert, die erkenne, ob sich das Fahrzeug in einem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus, etwa den neuen europäischen Fahrzyklus befinde. „Trotz dieser Behauptungen liegt laut Gericht eine illegale Abschalteinrichtung vor. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Konstruktionsteil die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert. Der Bundesgerichtshof hat diese Bestimmung bereits sehr weit gefasst und die von der Volkswagen AG verbaute Software als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. 

Daraus resultiere die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Für den Rechtsanwalt ist daher klar: „Ein Gericht hat einmal mehr herausgestellt, dass auch der Euro-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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