Waldorf Frommer Abmahnung | Das Märchen der Märchen | Was tun?

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Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken im Namen der Tele München Fernseh GmbH +Co. Produktionsgesellschaft sog. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem 2015 aktuellen Kinofilm „Das Märchen der Märchen“.

Waldorf Frommer Abmahnung – kein Beinbruch

Zwar sind diese Schreiben der Münchner Kanzlei weder Abzocke noch Betrug, sondern sie verfolgen per IP-Adresse ermittelte Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Das Märchen der Märchen“ oder an anderen Filmen. So machtlos, wie es die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in dem seitenlangen Brief an die ermittelten Internetanschlussinhaber darstellen, sind die Abgemahnten jedoch lange nicht.

Nur, wer als Täter oder Störer haftet, muss die € 815,00 bzw. € 215,00 bezahlen und eine – gegebenenfalls modifizierte – Unterlassungserklärung abgeben. Dass der Film tatsächlich angeboten wurde, steht meist außer Frage.

So gibt es in vielen Fällen eine Verteidigungsmöglichkeit. Diese beginnt bereits dann, wenn der Angeschriebene den Film „Das Märchen der Märchen“ nicht selbst angeboten hat. Hat den Film ein Dritter wie z. B. Gäste, Mitbewohner oder Freunde angeboten, so kommt lediglich die Störerhaftung zum Zuge mit der Folge, dass aus den geforderten € 815,00 nur noch € 215,00 werden. Eine Unterlassungserklärung sollte in diesem Fall in modifizierter Form abgegeben werden.

Haftung kann vollständig entfallen

Haben nahestehende Personen wie z. B. volljährige Familienmitglieder, der Partner oder der Ehepartner den Film angeboten, so haftet der Abgemahnte sogar überhaupt nicht.

Denn in diesen Fällen entfällt auch die Störerhaftung, die Haftung für andere, da der Anschlussinhaber dann nichts falsch gemacht hat. Die Störerhaftung greift nämlich nur, wenn der Abgemahnte eigene Pflichten wie Verbotspflichten und Belehrungspflichten verletzt hat. Gegenüber volljährigen Familienmitgliedern bestehen dies Pflichten – anders z. B. bei fremden Gästen – überhaupt nicht.

Lassen Sie sich daher unbedingt von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haften.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Nehmen Sie als Abgemahnter gerne meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter:

www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende Abmahnungen bearbeitet. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen „Das Märchen der Märchen” oder anderen Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Ich und Earl und das Mädchen“.


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