Waldorf Frommer-Abmahnung: „Scooby! Voll verwedelt“ – Einigungsprofis helfen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Spezialisierte Anwälte helfen, damit Sie nicht in die Abmahn-Falle tappen!

Unser Team für Urheberrecht verteidigt und verhandelt seit vielen Jahren Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Ziel ist es, dass Abgemahnte nichts - zumindest weniger zahlen. 

Unsere Einigungsprofis bestehen aus erfahren Anwälten im Urheberrecht. Der Teamleiter, Rechtsanwalt David Werner, war selbst auf Seiten der Abmahner tätig, so dass seine Erfahrungen in Bereich Abmahnungen ein großer Vorteil in den Güte-Verhandlungen sind. 

  • erfahrene Verhandlungsführer
  • schnelle Abwicklung
  • Schutz aller Nutzer des Internets

Waldorf-Frommer-Abmahnung "Scooby! Voll verwedelt"

Aktuell mahnen die Anwälte von Waldorf Frommer aus München Privathaushalte wegen Urheberrechtsverletzung im Internet bezüglich des Filmes „Scooby! Voll verwedelt“ ab.

Die Filmproduzentin Warner Bros. Entertainment. Inc möchte die kostenlose Weitergabe des Filmmaterials zivilrechtlich ahnden. Hiermit ist die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, die in solchen Fällen mit einem Abmahnbrief insbesondere eine riskante strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie 915 Euro Schadenersatz fordert.

Konkrete Forderung in der Waldorf-Frommer-Abmahnung

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung (riskant)
  • Schadenersatz 700 €
  • Erstattung Rechtsanwaltskosten 215 €

Erste Tipps bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung

Sollten auch Sie zu den Internet-Anschlussinhabern gehören, die eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, gilt es folgende Tipps unser Profis zu beachten:

  1. Fristen notieren & im Blick behalten
  2. Keine eigene Kontaktaufnahme zu Waldorf Frommer
  3. Nichts zahlen & nichts unterschreiben
  4. Nutzen Sie eine kostenlose anwaltliche Beratung mit uns, um zu klären:
  • Bin ich als Abgemahnter überhaupt in der Haftung?
  • Sind die Forderungen der Abmahnseite gerechtfertigt?
  • Muss ich die Unterlassung wirklich abgeben?
  • Kann ich mich auch ohne Risiko einigen?

Abgemahnter Film: „Scooby! Voll verwedelt“

„Scooby! Voll verwedelt“ ist ein Remake der beliebten US-amerikanischen Zeichentrickserie „Scooby-Doo, wo bist du?“, in welcher die Dogge Scooby-Doo und seine vier Detektivfreunde mysteriöse Ereignissen auf der ganzen Welt unter die Lupe nehmen. Zusammen sind sie die Mystery Inc.

Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

Dem Internet-Anschlussinhabern wird vorgeworfen, den Film „Scooby! Voll verwedelt“ bzw. Teile davon illegal im Internet verbreitet zu haben. Es geht um das kostenlose Filesharing im Internet.

Was ist Filesharing? 

Das passiert, wenn Jemand sich den Film über eine Filesharing-Software (Bittorrent) oder vermeintliche Streamingdienste anschaut, z. B. PopcornTime. Dabei wird die Filmdatei parallel zum Download gleich wieder hochgeladen und anderen Nutzern auf der jeweiligen Internetplattform kostenlos zur Verfügung gestellt.

Dieser Vorgang ist jedoch illegal, da sich die Nutzungsrechte bei der Warner Bros. Entertainment Inc. befinden. Geschieht dies also ohne Zustimmung der Rechteinhaberin, ist der Vorgang verboten und wird entsprechend verfolgt. 

Keine Experimente

Die Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung führt im Ergebnis zu einem lebenslangen Vertrag mit der Warner Bros. Entertainment Inc.. Im Wiederholungsfall schuldet man eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro pro erneutem Upload. Die Abgabe der Unterlassungserklärung stellt damit ein großes in der Zukunft liegendes finanzielles Risiko dar und kann im schlimmsten Fall die Privatinsolvenz bedeuten.

Tipp Profi
Daher ist es sehr wichtig, die vorformulierte Erklärung nicht blind zu unterschreiben, sondern genau prüfen zu lassen, ob diese überhaupt abgegeben werden muss! 

Dazu kommt, dass die Unterlassungserklärungen nicht wie im vorformulierten Entwurf unterzeichnet werden müssen. In der Praxis ist es üblich, dass diese Erklärungen, Haftungsfall vorausgesetzt, deutlich abgemildert/ modifiziert werden – modifizierte Unterlassungserklärung.

Fazit: Keine Alleingänge – Anwaltliche Hilfe zahlt sich aus!

  • telefonische anwaltliche Beratung 7 Tage die Woche
  • TOP-Bewertungen von zufriedenen Mandanten
  • bundesweite Vertretung
  • faire Pauschalpreise

Zögern Sie nicht und greifen Sie zum Hörer!

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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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