Waldorf Frommer-Abmahnung – Stephen Kings „Doctor Sleep“ – Nichts unterschreiben!

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Vorsicht bei der strafbewehrten Unterlassungserklärung!

Die Waldorf-Frommer-Abmahnung: Sie haben unerfreuliche Post von der sehr bekannten Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus Bayern erhalten und sollen wegen dem Film "Doctor Sleep" eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und zusätzlich 915 Euro zahlen.

Vorwurf Urheberrechtsverletzung - Was ist passiert?

Dem Internet-Anschlussinhaber wird in der Waldorf-Fommer-Abmahnung vorgeworfen, den Film „Doctor Sleep“ von Stephen King heruntergeladen und zudem im Internet über eine Tauschbörse, wie z. B. PopCornTime, Bittorrent oder BitComet, zum Upload für andere Nutzer kostenlos bereit gestellt zu haben (Filesharing). So genanntes Filesharing ist jedoch ohne Zustimmung des Rechteinhabers, hier die Warner Bros. Entertainment Inc., nicht erlaubt. Die Filmproduzentin selbst entscheidet, ob und wie sie ihr Filmmaterial vertreibt und veröffentlicht.

Was hat illegales Filesharing zur Folge?

Um diese kostenlosen Weitergaben im Internet zu unterbinden und somit die finanziellen Verluste der Produktionsfirmen möglichst gering zu halten, werden die jeweiligen Internetanschlüsse ermittelt und der Internet-Anschlussinhaber zur Rechenschaft gezogen. In Deutschland zählt die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer zu den bekanntesten und größten Abmahnkanzleien im Bereich des Urheberrechts. Post von Waldorf Frommer ist ernst zu nehmen - kein Fake!

Forderungen in der Waldorf Frommer Abmahnung 

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadenersatzzahlung, regelmäßig 700 €
  • die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, 215 €

Tipps für eine Waldorf-Frommer-Abmahnung

Bleiben Sie ruhig. Beachten Sie folgende Punkte:

  • keine Kontaktaufnahme zu Waldorf Frommer ohne vorherige anwaltliche Beratung
  • keine Unterschriften leisten (vorformulierte Erklärungen in der Abmahnung)
  • keine Zahlung an die Anwälte aus München

Nichts unterschreiben, Nichts zahlen

Wichtig zu wissen ist, dass weder die Unterlassungserklärung unterzeichnet, noch irgendwelche Zahlungen an Waldorf Frommer geleistet werden müssen, sofern der Internet-Anschlussinhaber berechtigte Einwände hat, die den gegen ihn geäußerten Tatverdacht entkräften.

Dies ist der Fall, wenn noch weitere Personen ernsthaft für den illegalen Down- bzw. Upload in Frage kommen (z. B. Familienangehörige oder auch Besuch). In diesen Fällen sind die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlungen an Waldorf Frommer hinfällig und müssen konsequent verteidigt werden.

Keine vorschnellen Zugeständnisse, auch wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt ist

Selbst, wenn der Abgemahnte die Tat begangen haben sollte, raten wir von der Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung und von Zahlungen an Waldorf Frommer ab.

Warum?

Die vorformulierten Bestimmungen in der Muster-Unterlassungserklärung, welche der Abmahnung beiliegt, sind zu Gunsten der Warner Bros. geschrieben.

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung würde zudem einen lebenslangen Vertrag mit der Warner Bros. Entertainment Inc. ergeben. Demnach hätte der Abgemahnte im Falle eines erneuten oder mehrerer Verstöße in der Zukunft Geldstrafen von bis zu 5.000,00 Euro zu befürchten. Das finanzielle Risiko ist enorm; mitunter droht Privatinsolvenz! Daher sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen!

Kostenlose Erstberatung mit Anwalt für Urheberrecht nutzen

Gern geben wir Tipps oder vertreten Sie und erstellen eine modifizierte (abgewandelte) Unterlassungserklärung für Sie – mit weniger Risiko! Ebenso verhält es sich mit den Geldforderungen. Mit der richtigen Strategie kann sich am Ende auf einen deutlich geringeren Vergleichsbetrag geeinigt werden.

Mit der richtigen Beratung oder auch anwaltlichen Vertretung kann so schon vorgerichtlich eine Menge Geld gespart werden und es kommt gar nicht erst zu einem Rechtsstreit.

Baumeister Rosing - Sie können uns täglich telefonisch erreichen. Wir vertreten Abgemahnte bundesweit zu fairen Pauschalpreisen! Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns auch gern auf unserer Homepage.

Ihr Baumeister Rosing-Team!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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