Waldorf Frommer-Mahnbescheid – wir helfen sofort!

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Waldorf Frommer-Mahnbescheid – reagieren Sie richtig!

Sie haben einen gelben Umschlag mit einem Mahnbescheid von einem zentralen Mahngericht erhalten. Laut Waldorf Frommer & Co. soll der Internet-Anschlussinhaber viel Geld für einen illegalen Film-Download zahlen. Oft sind bekannte Filme oder TV-Serien betroffen. Hat man es trotz Abmahnung bislang nicht geschafft, den abgemahnten Anschlussinhaber zu einer Zahlung zu bewegen, wird mit dem Mahnbescheid nun der Druck erhöht.

Zentrale Mahngerichte sind zum Beispiel das Amtsgericht Coburg (für Constantin Film & Tele München sowie Universum Film), das Amtsgericht Hamburg-Altona (für Warner Bros.), das Amtsgericht Wedding (Studiocanal), aber auch das Amtsgericht Hünfeld (Twentieth Century Fox) etc.

Was ist ein Waldorf Frommer-Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist eine beim für den Antragsteller zuständigen Amtsgericht beantragte Zahlungsaufforderung. Diese wird nach Erlass durch das Mahngericht an den Adressaten versendet. Ob der bezifferte Zahlungsanspruch im Mahnbescheid auch begründet ist, wurde hierbei nicht vom Gericht geprüft. Der Adressat des Waldorf Frommer-Mahnbescheides wird „lediglich“ zur Zahlung aufgefordert bzw. angemahnt.

Vorteile eines Mahnverfahrens

  • kostengünstiger als ein Klageverfahren
  • schnellere Bearbeitung als ein Klageverfahren
  • weniger Formalien und Bürokratie

Welche Forderungen sind im Mahnbescheid?

I. Hauptforderung

  • Schadenersatz für die Filmproduzentin bzw. Rechteinhaber
  • Rechtsanwaltskosten für die Münchener Anwälte

II. Verfahrenskosten

  • Gebühr für den Antrag auf Erlass des Bescheides
  • Anwaltskosten für das Mahnverfahren

III. Nebenforderungen

IV. Zinsen

Mit einem Mahnbescheid können nur Geldforderungen angemahnt werden. Eine Unterlassung, insbesondere die strafbewehrte Unterlassungserklärung, ist nicht mehr Gegenstand des Verfahrens. Waldorf Frommer möchte Geld (Schadenersatz und anwaltliche Gebühren).

Frist: 2 Wochen

Der Adressat hat ab dem Tag der Zustellung 2 Wochen Zeit, die Forderung zu begleichen oder eben Widerspruch einzulegen und sich zu wehren. Den Tag der Zustellung finden Sie auf dem gelben Briefumschlag, wo der Postbote den Tag des Einwurfes in Ihren Briefkasten notiert hat.

Was tun? Proaktiv werden und reagieren!

Der Mahnbescheid ist zunächst ein Druckmittel. Zudem dient er als Vorbereitung für die mögliche Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen (Zahlungstitel). Hat der Adressat nicht reagiert, kann Waldorf Frommer einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Dieser steht gemäß § 700 Absatz 2 ZPO einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Er ist damit Vollstreckungstitel, die Zwangsvollstreckung also zulässig.

Vergisst man zudem gegen den sich anschließenden Vollstreckungsbescheid einen Einspruch einzulegen, dann wird der Bescheid endgültig wirksam. Unabhängig von der tatsächlichen Haftung muss man den Geldbetrag zahlen. Man kann dann leider keine Argumente mehr anführen. Daher müssen Sie aktiv werden! Reagieren Sie richtig und verhindern Sie die Zwangsvollstreckung.

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Notfalls Einigung erzielen

Es gibt diverse Gründe, warum Betroffene lieber eine gütliche Einigung und damit einen endgültigen Abschluss wünschen. Sei es, dass der Anschlussinhaber oder ein Mitglied der Familie tatsächlich in der Haftung steht oder man einfach nur ein Ende der Sache anstrebt. Auch hier helfen wir Ihnen mit den Verhandlungen und den Formulierungen der Vergleichsbestimmungen. 

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