Wann ist ein Knöllchen rechtswidrig?

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Wenn Sie es eilig haben, achten Sie häufig nicht auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Das Resultat, Sie werden geblitzt. Ärgerlich. Der Bußgeldbescheid kommt mit der Post. Sie zahlen. Ein Einspruch hat keinen Sinn oder doch? Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, ist da anderer Meinung.

Grundlage für einen Einspruch 

Ein privater Dienstleister darf für Behörden keine Verkehrsüberwachung ausführen. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat dies Anfang November 2019 festgestellt. Die Begründung des OLG-Urteils bezieht sich auf die hoheitlichen Aufgaben des Staates. Auch wenn Gemeinden und Städte eine private Firma mit der Geschwindigkeitsmessung im fließenden Verkehr beauftragen, ist das gesetzwidrig. Alle Bußgeldbescheide auf dieser Grundlage können angefochten werden, sagt der Anwalt aus Wiesbaden.

Auch wenn diese Grundsatzentscheidung des OLG noch nicht rechtskräftig ist, können Sie bereits vorhandene Bußgeldbescheide prüfen lassen. In den nächsten Monaten steht eine weitere Entscheidung in Sachen Verkehrsüberwachung an. Mit dem Az. 2 Ss-OWi 942/19 wird durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geprüft, inwieweit die Ahndung von Falschparken durch private Firmen mit dem Gesetz im Einklang ist. Diese Überprüfung des Verkehrsrechtes ist laut dem Anwalt aus Wiesbaden überfällig.

Beweislast für einen Einspruch 

Bei einem Einspruch liegt die Beweislast bei Ihnen. Sie müssen beweisen, dass ein privates Unternehmen die Radarfalle aufgestellt oder betreut hat. Dies ist in der Praxis für eine Privatperson schwierig. Der geblitzte Autofahrer sieht äußerlich keinen Unterschied, ob die Radarkontrolle durch einen Dienstleister oder durch Behördenmitarbeiter durchgeführt wird.

Sie benötigen eine Unterstützung im Verkehrsrecht durch den Anwalt in Wiesbaden? Nur eine Akteneinsicht kann die Durchführung der Verkehrsüberwachung durch ein privates Unternehmen belegen, sagt Joachim Cäsar-Preller, der Rechtsanwalt aus Wiesbaden.

Fazit

Obwohl häufig bereits vor dem OLG-Urteil bekannt war, dass eine Vergabe von Geschwindigkeitsmessungen an private Unternehmen nicht zulässig ist, wurde es in der Praxis trotzdem gemacht. Es wurde dadurch die Unwissenheit der Autofahrer ausgenutzt, sagt der Anwalt aus Wiesbaden. Die Frage, ist mein Knöllchen rechtswidrig, kann beantwortet werden. Joachim Cäsar-Preller, der Anwalt für Verkehrsrecht aus Wiesbaden, unterstützt Sie, einen beweiskräftigen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erstellen. Das Grundsatzurteil des Oberlandesgerichtes liefert die Argumente.


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