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Grad der Behinderung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Grad der Behinderung - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist der GdB?

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, drückt in Zahlen aus, wie schwerwiegend eine Behinderung ist. Der GdB ist also eine Maßangabe für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund von gesundheitlichen Schäden.

Der GdB kann zwischen 20 und 100 betragen und ist in Zehnerschritten gestaffelt. Dabei handelt es sich aber um keine Prozentangabe. Man hat z. B. nicht „einen GdB von 50 Prozent“, sondern einfach „einen GdB von 50“.

Die Bezeichnung „Grad der Behinderung“ gibt es erst seit 1986. Vorher war dessen Bedeutung in den Begriff „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE) eingeschlossen. Die MdE gibt es im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und im sozialen Entschädigungsrecht immer noch. Sie beschreibt jedoch rein den Grad der Erwerbsfähigkeit, wohingegen der GdB die Beeinträchtigungen in allen Bereichen des Lebens beinhaltet.

Wie wird der GdB berechnet?

Der Grad der Behinderung wird in jedem Einzelfall individuell berechnet. Die Feststellung erfolgt durch das Versorgungsamt oder das Amt für soziale Angelegenheiten auf Basis von ärztlichen Gutachten.

Bis 2008 wurde der GdB noch anhand der AHP (Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht) berechnet. Seit 2009 dienen den Gutachtern zur Berechnung des GdB die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Nachlesen kann man diese in der Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten eine Auflistung verschiedenster Beeinträchtigungen und Informationen darüber, zu welchem GdB sie jeweils führen. Wichtig zu wissen ist jedoch: Dabei handelt es sich nur um einen Orientierungsrahmen für die ärztlichen Gutachter.

Die tatsächliche Berechnung kann je nach Einzelfall variieren. Wichtig für die Feststellung des GdB ist das genaue Krankheitsbild des Betroffenen und seine daraus resultierenden Funktionseinschränkungen im Alltag.

Berechnung des GdB bei mehreren Erkrankungen

Liegen bei einer Person verschiedene Erkrankungen vor, die jeweils zu einer Behinderung führen, werden die daraus resultierenden Behinderungsgrade nicht einfach addiert. Vielmehr werden die einzelnen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen berücksichtigt sowie untersucht, inwiefern sie sich gegenseitig beeinflussen. Daraus wird dann ein Gesamt-GdB für den Betroffenen ermittelt.

Neuberechnung des GdB

Ist der Grad der Behinderung einmal ermittelt, ist er nicht für immer in Stein gemeißelt. Ergeben sich im Laufe des Lebens gesundheitliche Änderungen bei dem Betroffenen, kann sich der Behinderungsgrad auch ändern – und das in beide Richtungen. Sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen sind möglich.

Zur Neuberechnung des GdB muss ein Antrag auf Neufeststellung gestellt werden. Aufgrund von neuen medizinischen Gutachten wird dann ein neuer Grad der Behinderung errechnet. Ob sich der Antrag auf Neufeststellung lohnt, sollte man sich gut überlegen: Im Falle einer gesundheitlichen Verbesserung wird der GdB herabgesetzt. Fällt man dabei unter einen GdB von 50, verliert man seine Schwerbehinderteneigenschaft und sämtliche damit verbundenen Ansprüche.

Was bringt der GdB?

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche. So genießen sie z. B. besonderen Kündigungsschutz und erhalten Zusatzurlaub. Außerdem können sie Parkerleichterungen, besondere Steuerfreibeträge, Rundfunkbeitrag-Ermäßigungen und weitere Preisnachlässe nutzen.

Dafür benötigt man einen Schwerbehindertenausweis. Diesen kann man ab einem GdB von 50 beim Versorgungsamt beantragen. Sind die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt, sind darauf auch Merkzeichen notiert. Diese weisen besondere Beeinträchtigungen nach, z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit oder Hilflosigkeit, und berechtigen wiederum zu bestimmten Leistungen.

Behinderte mit einem GdB von mindestens 30, aber weniger als 50 können einen sogenannten Gleichstellungsantrag stellen. Damit werden sie in bestimmten Bereichen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt und können ebenfalls Nachteilsausgleiche nutzen.

GdB vs. GdS

Der GdB ist nicht zu verwechseln mit dem GdS, also dem Grad der Schädigungsfolgen. Der GdS gibt an, wie hoch die Schädigungsfolgen einer Beeinträchtigung sind. Im Gegensatz zum Grad der Behinderung bezieht er sich also auf eine konkrete Ursache. Auch der GdS wird in Zahlen zwischen 20 und 100 – ebenfalls in Zehnerschritten gestaffelt – angegeben. Verwendet wird er insbesondere im Bereich der Opferentschädigung und der Kriegsopferversorgung.

Foto(s): ©pexels/cottonbro

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