Was Sie vielleicht schon immer über amerikanische Anwälte wissen wollten …

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Welche Bilder gehen Ihnen durch den Kopf, wenn Sie sich einen amerikanischen Anwalt vorstellen?

 

Denken Sie an Fernsehserien wie L.A. Law, Ally McBeal, Boston Legal oder Suits? Oder eher an Better Call Saul oder Goliath? Oder an den Film The Lincoln Lawyer? … Wenn Sie schon etwas älter sind, so wie ich, erinnern Sie sich vielleicht noch an Petrocelli oder Matlock? So mancher von uns hat sich gerade wegen dieser Vorbilder zum Jurastudium entschieden.

 

Aber das ist fake reality bzw genau genommen pure fiction. Übertriebener Hochglanz (L.A. Law, Suits) bzw. überzeichnetes Elend (Saul, Goliath).

 

Sehen wir uns die Welt der US Anwälte doch einmal etwas nüchterner und sachlicher an. Ich greife nachfolgend ein paar Fragestellungen heraus.

 

1. Wie wird man eigentlich Anwalt in Amerika?

 

Hier die Kurzfassung: High School, College, Law School (3 Jahre, Abschluss J.D.), Bar Exam (Anwaltsprüfung) – fertig.

 

Alternative für Nichtamerikaner, zB Deutsche: Abitur, Jurastudium in Deutschland (mindestens 4 Jahre, Abschluss 1. Staatsexamen), Referendarzeit und 2. Staatsexamen (3 Jahre), einjähriges Masterstudium an einer US Law School (LL.M, M.C.J. oder dergleichen), Bar Exam – gleiches Ergebnis, nur eben ein paar Jahre später; dafür ist man dann zusätzlich auch in Deutschland als Anwalt zugelassen.

 

Wegen der fehlenden Referendarzeit beginnt der junge amerikanische Anwalt sein Berufsleben relativ schlecht vorbereitet, in der Regel als first year associate in einer (größeren) Kanzlei. Denn die praktischen Dinge des Anwaltslebens lernt man in der Uni ja nicht. Weder in Deutschland und auch nicht an einer amerikanischen Law School.

 

Dafür startet der US-Kollege, wenn er keine reichen Eltern hat, häufig mit einem sechstelligen Betrag an Schulden (student loans); denn die Studiengebühren an einer amerikanischen Eliteuni können durchaus $ 65.000,00 und mehr pro Jahr betragen, zuzüglich der Lebenshaltungskosten. Das muss man dann mit dem Anfangsgehalt oder den Honorareinnahmen erst einmal wieder „einspielen“. Auch deshalb sind Anwälte in den USA häufig sehr teuer.

 

 

2. Ist man als amerikanischer Anwalt in den ganzen USA zugelassen?

 

Die Vereinigten Staaten sind bekanntlich ein föderaler Staat, der aus 50 einzelnen Bundesstaaten (States) besteht. Der Föderalismus geht dort nach meiner Einschätzung weiter als bei uns in Deutschland.

 

a) Wir haben in Deutschland zwar auch Bundesländer, aber die Anwaltszulassung erstreckt sich hierzulande  immer auf das gesamte Bundesgebiet. Ein Münchner Anwalt kann also ohne weiteres auch vor den Gerichten in Hamburg oder Berlin auftreten. Und umgekehrt natürlich.

 

b) In den USA dagegen wird man jeweils in dem Bundesstaat zugelassen, in dem man die Anwaltsprüfung abgelegt und bestanden hat. Also zB in New York oder in California oder in Florida. … Man kann das zwar in mehreren Bundesstaaten tun,  muss dafür dann aber in dem jeweiligen Bundesstaat eine entsprechende Prüfung ablegen. Soweit ich weiß machen das durchaus einige Anwälte. Vor allem dann, wenn bestimmte Bundesstaaten nahe beieinander liegen. So erwerben  New Yorker Anwälte häufig auch die Zulassung für New Jersey und Connecticut (Tri-State Area). Ein New Yorker Anwalt kann dagegen nicht ohne weiteres vor einem Gericht in Kalifornien auftreten.

 

3. Gibt es in den USA eigentlich auch Fachanwälte?

 

a) In Deutschland kann man sich ja seit einiger Zeit als Fachanwalt auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisieren. Angefangen hat das einmal mit den Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht und so weiter. Mittlerweile finden Sie auch Fachanwälte für Agrarrecht, Medizinrecht und Internationales Wirtschaftsrecht.

 

Um in Deutschland Fachanwalt zu werden, muss man einen theoretischen Lehrgang absolvieren und am Ende des Lehrgangs eine Prüfung bestehen. Außerdem muss man eine bestimmte Anzahl von praktischen Fällen auf dem betreffenden Rechtsgebiet nachweisen. Erfüllt man diese Voraussetzungen, erhält man von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer auf Antrag die Berechtigung, die Bezeichnung „Fachanwalt für …“ führen zu dürfen.

 

Und um den Fachanwaltstitel behalten zu dürfen, muss man jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden auf seinem Fachgebiet nachweisen.

 

b) In den USA sieht es wie folgt aus: In 11 der 50 amerikanischen Bundesstaaten gibt es sogenannte Certified Specialist Attorneys, unter anderem in California, Arizona oder Florida. New York dagegen hat kein entsprechendes staatliches Programm, erkennt jedoch die Zertifizierungen anderer Bundesstaaten grundsätzlich an.

 

Das California Board of Legal Specialization (CBLS) stellt u.a. folgende Anforderungen an einen Board Certified Specialist Attorney: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, aktive Mitgliedschaft in der Anwaltskammer von Kalifornien, Bestehen eines schriftlichen Examens und Nachweis besonderer Kompetenz in dem Bereich der Spezialisierung.

 

Spezialisieren kann man sich in Kalifornien unter anderem auf Insolvenzrecht, Strafrecht, Familienrecht, Vertriebsrecht, Einwanderungsrecht, Steuerrecht oder auch Berufungs- und Revisionsrecht (Appellate Law).

 

Das scheint mir doch recht vergleichbar zu sein mit unserem deutschen System.

 

c) Davon unabhängig sind natürlich auch die Anwälte in den anderen US-Bundesstatten, zB in New York, häufig spezialisiert. Bezeichnungen wie Immigration Lawyer oder Tax Specialist sind durchaus üblich.

 

4. Treten alle amerikanischen Anwälte auch vor Gericht auf?

 

a) In Deutschland sind die meisten Anwälte sowohl beratend als auch forensisch tätig. Sie treten also auch mehr oder weniger häufig vor Gericht auf.

 

b) In England dagegen gibt es eine richtige Zweiteilung in Anwälte, die nur außergerichtlich tätig sind (sogenannte Solicitors), und Prozessanwälte (Barristers). Nur der Barrister darf vor Gericht auftreten.

 

c) Diese strenge Zweiteilung gibt es in Amerika nicht. Anwälte (Attorneys) dürfen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig sein. Da das aber eben doch recht unterschiedliche Tätigkeiten und auch Anforderungen sind, machen nicht alle Anwälte beides, sondern die Prozesstätigkeit  – und erst recht das Berufungs- oder Revisionsrecht (Appellate Law) - kann man schon als Spezialgebiet bezeichnen, mehr als bei uns in Deutschland. Zumindest in größeren Kanzleien gibt es dafür den Bereich Litigation und dementsprechend die Litigation Lawyers oder Litigators. Das sind Anwälte, die überwiegend oder ausschließlich prozessual tätig sind.

 

Dementsprechend ist es auch durchaus üblich, dass manche  amerikanischen Anwälte so gut wie nie vor Gericht auftreten. Die prozessuale Tätigkeit vor Gericht ist in den USA ja durchaus so eine Sache für sich. Sie kennen das wahrscheinlich aus Filmen. Die Prozessanwälte führen dort teilweise eine ganz schöne Show auf. Vor allem dann, wenn sie vor einem Geschworenengericht (Jury) agieren. Da gehört dann eine gewisse Theatralik durchaus dazu. Das liegt nicht jedem und das kann auch nicht jeder, sondern so etwas macht dann eben der Litigation Specialist. Was nicht heißt, dass es nicht auch eine große Anzahl von Anwälten in den USA gibt, die beides machen, Beratung und Prozessvertretung.

 

5. Müssen sich amerikanische Anwälte auch fortbilden?

 

a) In Deutschland gibt es, wie oben erwähnt, für Fachanwälte eine Fortbildungspflicht. 15 Stunden pro Jahr pro Fachanwaltsgebiet. Gibt es das auch in den USA?

 

b) Nun, ich kann da nur für den Bundesstaat New York sprechen, in dem ich auch als Anwalt zugelassen bin. Da muss man alle zwei Jahre bestätigen, dass man mindestens 24 Stunden an Continuing Legal Education (CLE) absolviert hat, sofern keiner der Befreiungstatbestände eingreift.

 

Wie erbringt ein amerikanischer Anwalt diesen Fortbildungsnachweis? Als deutscher Fachanwalt muss man der Rechtsanwaltskammer jeweils konkret nachweisen, wann man welche Fortbildungsveranstaltung besucht hat. Diesen Aufwand sparen sich die Amerikaner. Dort reicht es aus, wenn der Anwalt in seiner zweijährigen Rückmeldung bestätigt, dass er die erforderliche Anzahl von Fortbildungsstunden absolviert hat. Überprüft wird das, soweit ich das beurteilen kann, eher nicht.

 

 

 

6. Sind alle amerikanischen Anwälte reich?

 

a) Eine Gebührenordnung wie unser RVG gibt es in den USA nicht. Abgerechnet wird in der Regel nach Zeitaufwand, manchmal auch auf Erfolgsbasis (contingency fees).

 

Erfolgreiche Anwälte verdienen ein Schweinegeld. Das haben Sie wahrscheinlich schon mal irgendwo gehört. Stundensätze von 500 $ oder eine Erfolgsbeteiligung von 30% der erstrittenen Summe sind keine Seltenheit. Echte Staranwälte verdienen sogar noch viel mehr.

 

b) Solche Staranwälte sind sehr populär und in den Medien präsent. Wenn Sie sich an die Strafverfahren gegen Michael Jackson (wegen Kindesmissbrauchs) oder den Footballspieler O. J. Simpson (Mord) erinnern, da waren auch die jeweiligen Strafverteidiger immer sehr häufig in den Nachrichten zu sehen. Vielleicht haben Sie noch diesen Verteidigerspruch an die Jury im Ohr: „If it doesn´t fit you must acquit!“ Also: Wenn dem Angeklagten der (blutverschmierte) Handschuh, der am Tatort gefunden wurde, nicht passt, dann müssen Sie ihn freisprechen. Er wurde dann  auch freigesprochen. Und der Anwalt wurde damit berühmt.

 

c) Aber das sind Ausnahmeerscheinungen. Der normale Anwalt ist auch in den USA keine Berühmtheit. Und wie so oft in den Vereinigten Staaten, gibt es auch unter den Anwälten riesige Unterschiede.

 

Kennen Sie diese Netflix-Serie Better Call Saul? Da bemüht sich ein etwas heruntergekommener Anwalt verzweifelt um Mandate. Oder vielleicht haben Sie schon mitbekommen, wie Anwälte in den USA früher exzessiv in den Yellow Pages inseriert und nach Mandanten gesucht haben. Damals hat sich der Begriff Ambulance Chasers etabliert. Das sind (bedauernswerte) Kollegen, die den Krankenwagen hinterherfahren, um sich noch am Unfallort von den Unfallbeteiligten ein Mandat erteilen zu lassen. Traurig ist das, wirklich traurig.

 

d) Aber es gibt nun einmal in Amerika eine große Vielzahl von Anwälten, die sich mit solchen aggressiven Advertisingmethoden über Wasser halten müssen. Anwälte werben dort schon fast mit allen Mitteln um Mandanten. Werbung in Supermärkten und an Bushaltestellen, Werbung auf großflächigen Plakaten und an Hauswänden. Spektakuläre Fernsehpots, in denen ein Unfallgeschehen dramatisch dargestellt wird, und aufdringliche Radiowerbung. Fahren Sie einmal mit dem Auto durch Las Vegas und schalten Sie dabei das Radio an. Da bietet Ihnen praktisch alle 15 Minuten irgendein Anwalt seine Dienstleistungen an. Immigration, personal injury, domestic violence … - you name it. Inklusive kostenloser Hotline und so weiter.

 

Sie können davon ausgehen, dass diese Anwälte nicht im Geld schwimmen, sondern sich ganz schön strecken und verrenken müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Mit der Anwaltstätigkeit verdient man sich also nicht zwangsläufig eine goldene Nase, auch nicht in den USA. …

 

 

Dr. Wolfgang Gottwald

Rechtsanwalt

Foto(s): foto by wolfgang gottwald

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