Was soll man tun, wenn man in der Türkei festgenommen bzw. verhaftet wird?

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Es ist schlimm genug, wenn wegen strafrechtlicher Vorwürfe verhaftet wird. Besonders schlimm wird, wenn man im Ausland festgenommen wird. Im Ausland ist es schwer, vertrauenswürdige Rechtsanwälte und oder Strafverteidiger zu finden, weil man sich mit der Umgebung, den Personen und oder der Rechtslage des jeweiligen Landes nicht auskennt. Daher wäre es gut, wenn man vorher ein Überblick bzw. Gewissheit über die Rechte des Angeklagten und oder des Verdächtigten verschafft. Gemäß türkischer Strafprozessordnung soll dem Verdächtigten mitgeteilt werden, dass er/sie die Fragen hinsichtlich Angaben zur Person korrekt beantworten soll. Ihm wird mitgeteilt, welche Tat zur Last gelegt wird und dass er das Recht auf einen Verteidiger hat, er Rechtshilfe von diesem Verteidiger erhalten darf und dass der Verteidiger während der Vernehmung anwesend sein darf; falls er nicht in der Lage ist, sich einen Verteidiger zu besorgen, wird ihm mitgeteilt, dass in diesem Fall für ihn einen Pflichtverteidiger von Anwaltskammer beauftragt werden darf. Er ist darauf hingewiesen, dass auf seinen Wunsch hin eine seiner nahestehenden Personen über seine Verhaftung informiert werde und dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen; sowie, dass er, um die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen/Beweisen geltend machen kann (…) etc.

Gem. Art. 147 tStPO hat der Verdächtigte unter anderem das Recht, dass er um die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen/Beweise geltend machen. Ihm soll die Möglichkeit gegeben werden, die zu seinen Gunsten stehenden Beweise vorzulegen und die zu seinen Ungunsten stehenden Beweise zu entkräften/beseitigen. Der Verdächtigter und dessen Verteidiger haben das Recht, den Inhalt des Protokolls zu lesen und zu unterschrieben oder zu verweigern dies zu unterschreiben. 

Falls die begangene Tat eine schwerwiegende Straftat ist, wird nach der Festnahme eine Untersuchungshaft angeordnet. Besonders kommt eine Verhaftung vor, wenn es sich um Betäubungsmittel handelt. Also, das Nutzen, Transferieren und/oder das Aus- und Einführen von Betäubungsmitteln bzw. Drogenhandel. In solchen Fällen wird eine Festnahme sofort angeordnet. Unsere Kanzlei steht Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Wir bieten rechtliche Beratung und Vertretung vor Ort in Istanbul und überall in der Türkei.

Für Rechtsbetreuung, Beratung und anwaltliche Vertretung stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Rechtsanwalt Doz. Dr. iur. Ercan Yasar

E-Mail: ercanyasar279@gmail.com

Tel/ Whatsapp: 00 90 553 692 02 79    


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