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Weihnachtsgeld - was Sie wissen und beachten müssen!

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Weihnachtsgeld - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Das Weihnachtsgeld ist ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber freiwillig an den Arbeitnehmer zahlt.
  • Das Weihnachtsgeld wird vornehmlich im November gezahlt.
  • Die Höhe der Sonderzuwendung (z. B. ein ganzes Monatsgehalt) legt der Arbeitgeber fest.
  • Die Zahlung von Weihnachtsgeld kann auch im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung vereinbart werden.
  • Einen gesetzlichen Anspruch auf dieses Entgelt gibt es nicht.
    Weihnachtsgeld gilt als sonstige Zuwendung und muss versteuert werden.

Gibt es ein Recht auf Weihnachtsgeld?

Ein Recht auf das Weihnachtsgeld haben Arbeitnehmer grundsätzlich nicht – außer, diese Zahlung ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt. Allerdings erhalten Statistiken zufolge ca. 55 % aller Arbeitnehmer in Deutschland Weihnachtsgeld. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich auch ergeben, wenn dieser in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich auch aus einer betrieblichen Übung ergeben. Eine betriebliche Übung liegt vor, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg bestimmte Leistungen anbietet und diese nun streichen möchte.

Erhalten alle Mitarbeiter Weihnachtsgeld?

Grundsätzlich gilt: Erhält ein Mitarbeiter diese Gratifikation, dann müssen alle anderen auch Weihnachtsgeld bekommen. Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung ergibt sich aus dem Grundgesetz (GG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Demnach dürfen Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitnehmergruppe nicht bevorzugen oder benachteiligen.

Zahlen Sie dem Kundenservice als Unternehmen Weihnachtsgeld, dann hat auch die IT-Abteilung Anspruch darauf. Legt man allerdings bereits im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag fest, dass beispielsweise eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Voraussetzung für einen Weihnachtsgeldanspruch ist, ist dies zulässig.

Wird das Weihnachtsgeld versteuert?

Da Weihnachtsgeld steuerrechtlich zu den „sonstigen Bezügen“ gehört, müssen Arbeitgeber diese Weihnachtsgratifikation voll versteuern. Das liegt daran, dass diese Bezüge nicht zum regulären Arbeitslohn gehören. Bei der Berechnung wird der voraussichtliche Jahreslohn und die fällige Lohnsteuer unter Einbeziehung des Weihnachtsgelds ermittelt. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen ist dann die endgültige Lohnsteuer, die vom Weihnachtsgeld abgezogen wird.

Foto(s): ©Pexels/freestocks.org

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