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Welche Gesetze gelten eigentlich im Weltall?

  • 3 Minuten Lesezeit
Theresa Fröh anwalt.de-Redaktion
  • Eine Amerikanerin soll kürzlich die erste Straftat im Weltall begangen haben.
  • Auf der ISS gelten jeweils die Gesetze des Landes, das das betroffene Modul betreibt.
  • Für juristische Klarheit im Weltraum sorgen insbesondere internationale Verträge.

Seit 1998 feiern das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und die Europäische Weltraumorganisation (ESA) am 24. September alljährlich den Tag der Raumfahrt. In den Schlagzeilen war das Thema Weltall in letzter Zeit insbesondere in Verbindung mit der Astronautin Anne McClain. Die US-Amerikanerin soll als erster Mensch eine Straftat im All begangen haben.

Erste Weltraum-Straftat der Geschichte?

Die Internationale Raumstation, kurz ISS, wird bereits seit November 2000 dauerhaft von Astronauten aus insgesamt 16 Staaten bewohnt. Zu einer Straftat kam es in dieser Zeit bislang nicht. Das macht die Geschichte um die amerikanische Astronautin McClain so besonders.

Was war vorgefallen?

Laut Berichten der Tageszeitung „New York Times“ wird McClain von ihrer Ex-Partnerin vorgeworfen, von der ISS aus unberechtigterweise auf ihr Bankkonto zugegriffen zu haben. Laut Berichten ist der Vorfall wohl Teil eines andauernden Rosenkriegs zwischen den beiden Frauen, die 2014 geheiratet hatten.

Nach der Scheidung 2018 soll sich McClain in das Online-Banking ihrer Ex-Frau eingeloggt haben, um Informationen über deren finanzielle Situation zu erhalten. Berichten zufolge wollte sie damit Beweise sammeln, um an das Sorgerecht für den Sohn ihrer Ex-Partnerin zu kommen. McClain bestreitet die Vorwürfe – die Ermittlungen laufen.

Was ist daran so besonders?

Eigentlich ein alltäglicher Fall für die Ermittlungsbehörden. Eigentlich – hätte die vorgeworfene Tat auf dem Erdboden stattgefunden. Das Pikante an dem Fall ist nämlich, dass die Astronautin vom Internetzugang der ISS aus auf das Bankkonto zugegriffen haben soll. 

Die Ex-Partnerin bemerkte zunächst, dass Dritte auf ihr Konto zugegriffen hatten. Untersuchungen der Bank ergaben schließlich, dass die Zugriffe von einem NASA-Netzwerk aus stattgefunden hatten – und zwar zu einem Zeitpunkt, als McClain sich auf der ISS befand. 

Internetnutzung im Weltraum

So manch einer mag sich die Frage stellen: Gibt es im Weltall überhaupt Internetempfang? Ja! Die ISS verfügt über eine eigene Internetverbindung. Damit werden hauptsächlich Betriebsdaten und Forschungsergebnisse auf die Erde übermittelt. In ihrer Freizeit darf aber auch die Besatzung der Raumstation zu vorgegebenen Zeiten das Internet nutzen – z. B. für Videotelefonate mit der Familie.

Welches Recht gilt auf der ISS?

Die Internationale Raumstation besteht aus verschiedenen Modulen, die jeweils von einem Land betrieben werden. So gibt es z. B. ein europäisches, ein amerikanisches und auch ein russisches Modul. Welches Recht auf der ISS gilt, hängt davon ab, welches Modul betroffen ist. 

So ist es im Raumstations-Übereinkommen von 1998 geregelt: „Jeder Partner behält die Gerichtsbarkeit und Kontrolle über die von ihm registrierten Elemente und über das Personal in oder auf der Raumstation, die seine Staatsangehörigkeit besitzen.“ Eine Straftat, die von einem Amerikaner im amerikanischen Modul begangen wird, wird demzufolge nach amerikanischem Recht bestraft.

Schwieriger gestaltet sich bereits folgender Fall: Was, wenn etwa ein Europäer im russischen Modul eine Straftat begeht, die einen Amerikaner schädigt? Hier müssten sich die betroffenen Länder im Einzelfall untereinander einigen, welches Recht anzuwenden ist. In der Praxis dürfte ein solcher Fall jedoch sehr unwahrscheinlich sein.

Gibt es ein Weltraumgesetz?

Nicht ganz. In Deutschland gibt es lediglich das sogenannte Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz (RAÜG) aus dem Jahr 1990. Es regelt, dass hierzulande das DLR zuständig für die Planung und Durchführung von Raumfahrtprogrammen ist. In anderen Ländern hingegen gibt es bereits konkretere Gesetze – so z. B. in Österreich (Weltraumgesetz von 2011) oder den USA (Space Act von 2015). 

Daneben existieren zahlreiche internationale Verträge und Übereinkommen, die gesetzliche Grundlagen für Weltraumangelegenheiten regeln. Zu den wichtigsten gehören die fünf internationalen Verträge der Vereinten Nationen aus den 60er- und 70er-Jahren:

  • Weltraumvertrag von 1967
  • Weltraumrettungsübereinkommen von 1968
  • Weltraumhaftungsübereinkommen von 1971
  • Weltraumregistrierungsübereinkommen von 1975
  • Mondvertrag von 1979

Zukünftige Entwicklungen

Auch wenn der Fall McClain für einigen Wirbel gesorgt hat – Straftaten auf der ISS bleiben wohl auch in Zukunft eher die Ausnahme. Dennoch gibt es juristischen Klärungsbedarf zum Thema Weltraum. Einige Unternehmen wollen schon bald Weltraum-Tourismus anbieten – so z. B. SpaceX oder Virgin Galactic. Längst nicht mehr Zukunftsmusik, sondern wohl bald schon notwendig wird deshalb eine gesetzliche Regulierung des Weltraumverkehrs sein.


(TZE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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