Welche Grundrechtseinschränkung sind für Geimpfte zulässig?

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Die Diskussion über die sogenannten „Privilegien“ für Geimpfte gegen das SARS-CoV-2 Virus und Menschen, die eine Corona Infektion überstanden haben, ist in vollem Gang. Bis Anfang Mai könnten zwanzig Prozent der Bevölkerung geimpft sein. Dürfen diese Menschen dann wieder in den normalen Alltag zurückkehren? Bisher gelten die massiven Grundrechtseinschränkungen der Corona-Verordnungen der Länder uneingeschränkt für alle - ungeachtet Ihres Impfstatus. Das wird nicht so bleiben.

Können meine Grundrechte weiterhin eingeschränkt werden, obwohl von mir keine große Gefahr für andere durch das Corona-Virus ausgeht?

Nachdem die Diskussion zunächst unter dem Schlagwort „Privilegien für Geimpfte“ geführt wurde, setzt sich zunehmen das Verständnis durch, dass diese Betrachtung irreführend ist. Von seinen Grundrechten Gebrauch zu machen, stellt nämlich kein Privileg dar. Die seit Beginn der Pandemie herrschenden Grundrechtseinschränkungen in vorher unvorstellbarem Ausmaß bedürfen ihrerseits vielmehr einer sehr guten Begründung. Diese schwindet, wenn der Gesundheitsschutz dank der Impfungen weitgehend sichergestellt ist.

Die Liste der Politiker, Rechtswissenschaftler und Gesundheitsexperten, die auf Grundlage der aktuellen Erkenntnis, dass von Geimpften keine relevante Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, massive Lockerungen fordern wird daher täglich länger.

Dürfen Bars, Kneipen, Theater, Konzerte für Geimpfte wieder öffnen?

Bis in die Corona-Verordnungen, wonach die Betriebe ungeachtet des Impfstatus geschlossen bleiben müssen, hat sich diese Auffassung bisher jedoch nicht durchgesetzt. Dabei besteht in Juristenkreisen die erstaunlich einhellige Meinung, dass diese massiven Beschränkungen nicht aufrechterhalten werden können, wenn das Risiko von Infektionen aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich reduziert ist – und dafür spricht nicht zuletzt die aktuelle Analyse des Robert-Koch-Institutes.

In Anbetracht dessen ist fraglich, ob die Verwaltungsgerichte ihre bisher sehr passive Rolle in der Pandemie beibehalten oder sich nun stärker auf die Abwägung der widerstreitenden Grundrechte einlassen. Zudem besteht die Hoffnung, dass eine in Kürze erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe etwas Klarheit in der Frage bringt.

Was kann der Anwalt für Verwaltungsrecht für Sie tun?

Unsere Anwälte für Verwaltungsrecht sind spezialisiert. Sie beraten und vertreten seit Beginn der Pandemie erfolgreich zahlreiche Unternehmen und Privatpersonen rund um die Verbote der Corona-Verordnungen.

Wenn Sie trotzt Impfung gegen das Coronavirus oder überstandener Infektion weiterhin an der Wahrnehmung Ihrer grundrechtlichen Freiheiten gehindert werden, sollten Sie sich fachkundigen Rat vom Anwalt für Verwaltungsrecht einholen. Stellen Sie uns gern eine für Sie unverbindliche Anfrage.


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